Eheänliches Verhältnis +Sozialhilfe

7. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Salatum
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Eheänliches Verhältnis +Sozialhilfe

Ich bin zu meiner Freundin gezogen sie hat 2 Kinder(6,8),die bei Ihr wohnen.Sie ist geschieden und bezieht unterhalt für die beiden und für sich vom Vater(566 Euro),und noch 300 Euro Sozialhilfe.Meine Frage kann ich auch zu Zahlungen herangezogen werden ,wenn ich mich bei Ihr melde? Und wie kann ich das am besten Umgehen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)


arbeitest du normal oder beziehst auch Sozialhilfe?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Ja, du kannst herangezogen werden. Sobald ihr zusammen lebt, muss die Sozialhilfe neu berechnet werden. Ihr werdet dann als Familie angesehen und dein Einkommen wird mit angerechnet. Allerdings bist du nur deiner Freundin unterhaltsverpflichtet ( vor dem SA ). D.h. wenn du genug verdienst, um sie mit zu unterhalten, fällt die SH für sie weg. Evtl. könnte sie dann sogar den Differenzbetrag von Unterhalt zu Sozialhilfe für die Kinder ( falls vorhanden ) mittragen. Das kommt einzig und allein auf dein Einkommen an.
Ausserdem fällt nach dem Zusammenziehen ihr Alleinerziehenden Mehrbedarf weg.
Ihr Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Mann erlöscht i.d.R. erst nach 2 Jahren, da dann eure Beziehung als gefestigt gilt. Aber nicht drauf verlassen !!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.357 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen