Ich bin zu meiner Freundin gezogen sie hat 2 Kinder(6,8),die bei Ihr wohnen.Sie ist geschieden und bezieht unterhalt für die beiden und für sich vom Vater(566 Euro),und noch 300 Euro Sozialhilfe.Meine Frage kann ich auch zu Zahlungen herangezogen werden ,wenn ich mich bei Ihr melde? Und wie kann ich das am besten Umgehen?
Eheänliches Verhältnis +Sozialhilfe
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
arbeitest du normal oder beziehst auch Sozialhilfe?
Hallo,
Ja, du kannst herangezogen werden. Sobald ihr zusammen lebt, muss die Sozialhilfe neu berechnet werden. Ihr werdet dann als Familie angesehen und dein Einkommen wird mit angerechnet. Allerdings bist du nur deiner Freundin unterhaltsverpflichtet ( vor dem SA ). D.h. wenn du genug verdienst, um sie mit zu unterhalten, fällt die SH für sie weg. Evtl. könnte sie dann sogar den Differenzbetrag von Unterhalt zu Sozialhilfe für die Kinder ( falls vorhanden ) mittragen. Das kommt einzig und allein auf dein Einkommen an.
Ausserdem fällt nach dem Zusammenziehen ihr Alleinerziehenden Mehrbedarf weg.
Ihr Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Mann erlöscht i.d.R. erst nach 2 Jahren, da dann eure Beziehung als gefestigt gilt. Aber nicht drauf verlassen !!
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