Wird bei einer Eheähnlichen Gemeinschaft bei Männern und Frauen unterschieden?

4. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Omchen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Wird bei einer Eheähnlichen Gemeinschaft bei Männern und Frauen unterschieden?

Hallo,
meine Frage: wird bei einer Eheähnliche Gemeinschaft bei Männern und Frauen unterschieden?
Ich habe mich vor 2 Jahren von meinem Mann getrennt und lebe alleine.Mein Mann lebt mit einer Frau zusammen Beide haben Einkommen. Ich selber beziehe Rente und € 300 Unterhalt. Mein Mann ist Rentner und bekommt aus zusammen erspartes Geld eine Zusatzrente von € 1800,00
Meine Anwältin bekommt das irgentwie nicht hin, da auch gemeinsam Gespartes Geld wie Bausparvertrag u.s.w. ausgegeben wurde.
vielen Dank im voraus für Eure Antworten

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
wird bei einer Eheähnliche Gemeinschaft bei Männern und Frauen unterschieden?


Lebst du als Berechtigte in einer eheähnlichen Gemeinschaftk verwirkst du deinen Anspruch, lebt dein Mann in einer, passiert nix. Warum auch?

Ihr seid noch nicht geschieden?
Wie hoch ist deine Rente?
Wie hoch ist die Rente deines Mannes?
Wer hat die Höhe des Unterhalts festgelegt?

quote:
da auch gemeinsam Gespartes Geld wie Bausparvertrag u.s.w. ausgegeben wurde.


Das beträfe dann eher den Zugewinn.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
Omchen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Antwort
Also: ich bin noch nicht geschieden.
meine Rente beträgt € 800
die meines Mannes € 1450 plus € 250 Betriebsrente
plus €1,850 aus gemeinsam angesparten Geld-noch 1 Jahr.
Unterhalt wurde vom Gericht festgelegt jedoch die €1,850 Unterschlagen.
Es wurde auch nicht berücksichtigt, dass noch € 40.000 auf dem Konto
und ein Tagesgeldkonto über €10,000 bestand.
Wir waren über 20 Jahre verheiratet bevor es zur Trennung kam.
Ich habe die Information erhalten, dass der Zugewinnausgleich auch
einer Trennung erfolgen kann. LG Omchen





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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Omchen,

quote:
Ich habe die Information erhalten, dass der Zugewinnausgleich auch
einer Trennung erfolgen kann.


Natürlich. Und auch später noch.

quote:
Es wurde auch nicht berücksichtigt, dass noch € 40.000 auf dem Konto
und ein Tagesgeldkonto über €10,000 bestand.


Das Grundvermögen gehört in den Zugewinn, die Erträge erhält daraus erhält wer?

quote:
plus €1,850 aus gemeinsam angesparten Geld-noch 1 Jahr.


Monatlich? Jährlich? Resultiert aus o.g. Konten?

Grüßle



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Omchen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Loddar,
die €1,850,00 sind monatlich und aus den Erträgen des Vermögens bekomme ich nix. Ich vermute eher das alles ausgegeben ist.
Aber noch einmal zu meiner Kernfrage:
Wenn ich in einer Eheähnlcihen Gemeinschaft leben würde, dann wird das Einkommen zusammengerechnet und man muß die Lebendshaltungskosten teilen
ist für mich superkorrekt.
Wenn der Partner in einer Gemeinschaft lebt wird das ja wohl nicht berechnet und
das ist was ich nicht verstehe.
Bitte verstehe mich nicht falsch ich will keine Rache sondern nur mein Recht letzlich habe ich mich von einem nazistischen Mann getrennt-viel zu spät-
LG Omchen

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Omchen,

quote:
Bitte verstehe mich nicht falsch ich will keine Rache sondern nur mein Recht


Völlig in Ordnung, ich hab damit kein Problem.:)

quote:
Wenn ich in einer Eheähnlcihen Gemeinschaft leben würde, dann wird das Einkommen zusammengerechnet und man muß die Lebendshaltungskosten teilen
ist für mich superkorrekt.


Nene, wenn du in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben würdest, hättest du deinen Anspruch verwirkt, weil nämlich dein neuer Partner für dich aufkommen müsste.
Mit Teilung der Lebensunterhaltskosten hat das nix zu tun.

quote:
Wenn der Partner in einer Gemeinschaft lebt wird das ja wohl nicht berechnet und
das ist was ich nicht verstehe.


Nicht bei Ehegatten-Unterhalt. Eine Ersparnis würde bei Kindesunterhalt privilegierter Kinder herangezogen.

Was die Nichtbeachtung einiger wichtiger Fakten angeht: Vielleicht wärst du bei einem anderen Anwalt besser aufgehoben. Fachanwalt für Familienrecht.

Stichtag für den Zugewinn-Ausgleich ist Zustellung des Scheidungsantrags. Was dein Mann hinterher ausgibt, ist egal.

Grüßle



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#6
 Von 
Omchen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Loddar,
nochmals vielen Dank für Deine Bemühung mir zu antworten. Mir ist klar, dass
ich bei einer Partnerschaft keinen Anspruch hätte. Aus meinem Vertrauen ist leider
Mißtrauen geworden. Ich muß auch feststellen, dass Recht haben und Rechtsprechung in der Justiz nicht zählt und dabei war ich so stolz in einem
Rechtsstaat zu leben.
P.S. Unser Vermögen wurde auf meiner Initiative geschaffen,gehört natürlich noch mehr dazu. Mein Mann war hochverschuldet als wir uns kennenlernten.
LG Omchen

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#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Omchen,

viel Glück!

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