Hi,
ich habe gerade das Buch "Lexikon der Rechtsirrtümer" vor mir liegen und habe gelesen dass in Fitnessstudios eigene Getränke erlaubt sind auch wenn ein verbotsschild dort steht da es laut §307 BGB
>>Inhaltskontrolle<< nicht zulässig ist den Gast zu zwingen Getränke vom Fitnessstudio kaufen zu müssen.
Ich nehme mal an das gleiche gilt auch für Kinos, wir haben bei uns im ort ein Kino, die Besitzerin lässt keinen rein wenn sie in der Tasche Getränke oder ähnliches vermutet.
Gibt es ein Hausrecht, sodass die Besitzerin einem den Zutritt so verwähren kann oder muss sie mich mit den Getränken durchlassen wenn ich ihr den Paraghraphen unter die Augen halte?
Egiene Speise und getränke im Kino
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Gibt es ein Hausrecht, sodass die Besitzerin einem den Zutritt so verwähren kann
Ja.
Solange die Besitzerin nicht gegen das AGG verstößt braucht sie dich nicht hereinzulassen.
Viele Grüße, Michael
Und was steht im AGG?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
ok, und was ist wenn die Dame begründet: Sie lässt mich nicht rein weil ich eigene Getränke dabei habe?
Aber stellt sich nicht auch die Frage, ob der Betreiber (Kino, Fitnessstudio) überhaupt eine Taschenkontrolle durchführen darf? Selbst wenn du im Kaufhasu etwas hast mitgehen lassen, dürfen die Dedektive nicht einfach eine Taschenkontrolle durchführen, sondern fordern den 'vermeindlichen' Dieb immer auf das freiwillig zu machen. Macht er es nicht, dann darf eine Durchsuchung der Taschen doch nur durch die Polizei stattfinden. Oder sehe ich das falsch?
Ich war auch mal in einem großen Kino mit dem 'C' als Anfangsbuchstaben. Dort hängen ja auch solche Schilder aus, dass eigene Speisen und Getränke nicht verzehrt werden dürfen. Erstaunlicher Weise wurden aber nur Jugendliche kontrolliert. Ich hatte meine kleine Tochter dabei und ich wurde nicht kontrolliert, obschon ich auch Trinken im Rucksack dabei hatte (wenn man einen Ausflug macht, hat man ja meistens was dabei - so zumindest bei mir).
-----------------
"Scientia potentia est."
quote:
Aber stellt sich nicht auch die Frage, ob der Betreiber (Kino, Fitnessstudio) überhaupt eine Taschenkontrolle durchführen darf?
Die Frage stellt sich nicht, da er es nicht darf.
Der Threadstarter hat auch nicht geschrieben, daß sie das macht, er hat lediglich geschrieben, daß die Besitzerin niemanden hereinlät von dem sie vermutet, daß dieser Getränke dabei hat.
Viele Grüße, Michael
Vor Jahren wurden vor der Olympiahalle in München bei Damen die Handtaschen kontrolliert, als dort RiverDance, die irische Stepptanzgruppe, auftrat. Gesucht wurden Fotoapparate. Diese mußte man abgeben und man bekam einen Abrißbeleg einer "Allgemeinen Versicherung" und damit konnte man sich seinen Fotoapparat nach Ende der Vorstellung wieder abholen.
Ohne Taschenkontrolle war kein Einlaß in die Halle möglich. Karten konnte man dort nicht zurückgeben.
Es haben sich viele Leute aufgeregt, aber wenn man die Karten nicht verfallen lassen wollte, mußte man sich fügen.
Und wenn ich mich richtig erinnere, war das Aufbewahren der Fotoapparate sogar kostenpflichtig.
Frdl. Gruß
Hallo!
Zur heutigen Zeit kann der Betreiber des
Kinos den Verzehr mitgebrachter Getränke
verbieten durch Schilder.Der Betreiber lebt
ja von diesen Einnahmen.
In früheren Zeiten(1940-ca 1955) musste man
dem Wirt Stopfengeld zahlen wenn man Getränke selbst mit hatte.Ich habe einmal
auf einer Karnevalsveranstaltung für die
Mitgebrachte Flasche Wein 2 DM Stopfengeld
zu zahlen.
Gruss Sammy1
-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "
Gegen diese Getränke-Regelung im Kino habe ich keinerlei Bedenken.
Der Unterschied zum Fitnessstudio besteht auch darin, dass man dort faktisch gezwungen wäre, Getränke zu erwerben (Sport!), was im Kino nicht zwingend der Fall ist.
Ist es aber nicht so, dass z.B in einem bayerischen Biergarten man sich sein Essen selber mitbringen kann und dann ggfs. nur die Getränke dort kaufen kann/muss? Es gibt also regionale Unterschiede. Und klar ist auch, dass die heutigen Kinobetreiber allein von den Einnahmen aus dem Verkauf der Karten nicht existieren können und daher auf den zusätzlichen Verdienst aus dem Verkauf von Getränken und Speisen angewiesen sind. Ich selber hätte da auch nicht so die Probleme mit, wenn die Preise nicht derart exorbitant hoch wären.
-----------------
"Scientia potentia est."
@ Was weiß ich?
Das ist schon richtig mit dem Essen mitbringen im Biergarten. Da muß man unterscheiden: Biergarten = Essen mitbringen erlaubt, Wirtsgarten = Essen mitbringen nicht erlaubt. Gilt halt so in Bayern.
Frdl. Gruß
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
18 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten