Ebay/Gewerbeschein - wie ist das zu zweit?

11. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Woschele
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay/Gewerbeschein - wie ist das zu zweit?

Hallo,

wenn man bei ebay Dinge verkauft, die man vorher günstig eingekauft hat, dann braucht man ja einen Gewerbeschein. Nach Informationssuche im Netz ist ein Kleingewerbe das "Einfachste", wenn man die Umsatzgrenzen nicht übersteigt.

Wie ist das aber, wenn man diese Ebaygeschäfte zu zweit macht, d.h., wenn man sich den Gewinn teilt? Muss dann jeder ein Gewerbe angemeldet haben und man rechnet hälftig?

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

In diesem Falle wäre zu prüfen, ob die Umsätze überhaupt einen Gewerbeschein verlangen.

-> Wenn dem so wäre, müssten Sie z.B. eine sogenannte GbR gründen.

GbR - Gesellschaft des bürgerlichen Rechts:

Jeder der beiden "Gesellschafter" benötigt hierfür einen Gewerbeschein, und man schliesst einen sogenannten Gesellschaftervertrag, in dem geregelt wird:

1., Wer, wieviel Kapital / Arbeit / etc. einbringt
2., Wer, wieviel, zu welchem Zeitpunkt entnimmt, bzw. wie die Aufteilung geregelt wird.

Steuerrechtlich müssen Sie hierzu, soweit ich weiss, eine jährliche Einnahmen-Überschuss-Rechung beim Finanzamt einreichen, und nach den Regeln des Gesellschaftsvertrags den Gewinn / Verlust auf die Gesellschafter aufteilen.

Anhand eines sogenannten "Festsetzungsbescheides" zur GbR müssen Sie Ihre Einnahmen / Verluste in Ihrer jährlichen Einkommenssteuer angeben, und das zu versteuerende Einkommen wird neu berechnet. -> hieraus ergibt sich dann entweder ein Rückzahlung, oder eine Nachzahlung.

Bevor Sie einen solchen Schritt jedoch wagen rentiert sich auf jeden Fall der Gang zum zuständigen Finanzamt, oder einem Steuerberater.

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"Nützliche Infos auch <a href="http://www.steigern-sie-mit.de/html/ebayhilfe.html" target="FAQs">hier"

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#2
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

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