Ebay wurde als Käufer angezeigt

8. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb414650-14
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Ebay wurde als Käufer angezeigt

Hallo, ich habe bei Ebay einen Artikel erworben. dieser war defekt. Ich habe per Paypal bezahlt und den Verkäufer darüber informiert, dass der Artikel nicht funtioniert und ich gerne einen funktionierenden hätte. Ich wurde beschimpft und bedroht. Dann habe ich Hilfe von Ebay geholt und musste den Artikel 2 mal zum Vk schicken. Dieser hat ihn nicht angenommen. Nun hat man mir mein Geld zurück gebucht. Und der VK hat mich wegen Betruges angezeigt. Verkehte Welt! Wie gehts da jetzt weiter ? Ich meine ich habe absolut "nichts" falsch gemacht.

Der Artikelpreis beträt 39,99 Euro

Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Wie gehts da jetzt weiter ? Tja - woher wissen Sie denn von der Anzeige? Und sagen Sie jetzt nicht, vom Verkäufer...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
fb414650-14
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wie gehts da jetzt weiter ? Tja - woher wissen Sie denn von der Anzeige? Und sagen Sie jetzt nicht, vom Verkäufer...
Zitat (von muemmel):
Wie gehts da jetzt weiter ? Tja - woher wissen Sie denn von der Anzeige? Und sagen Sie jetzt nicht, vom Verkäufer...


Er schrieb: "Ich habe Sie soeben wegen Betrug angezeigt, viel Spass im Gefängnis"

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Dann warten Sie ab, bis Sie Post von der Polizei bekommen (falls er tatsächlich Anzeige erstattet hat), hören sich an, was genau er dort angegeben hat und stellen es ggf. richtig, bzw. schildern Ihre Version der Dinge. Die Unterlagen über das eBay-Käuferschutzverfahren können Sie ausgedruckt mitnehmen (bei pers. Vorladung) oder mitschicken (falls schriftl. Anhörung)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Ein Betrug kann ich weit und breit nicht erkennen. Ich habe vor einiger Zeit schon mal versucht, das EBay-Käuferschutzsystem zu diskutieren, leider wahr das nicht sehr fruchtbar.
Es ist aber IMHO nicht ausgeschlossen, dass der Verkäufer sich das Geld auf Deine Kosten zurückklagen kann. Letztes Mal gab es ne Menge Allgemeinplätze, aber keiner hat sich ernsthaft mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Unternehmen wie EBay seine Kunden derart reinreitet, oder ob das irgendwie gedeckt ist. Immerhin bietet EBay die Rückbuchungsmöglichkeit recht aktiv an, OHNE darauf hinzuweisen, dass gerade bei Privatverkäufen möglicherweise gar kein Recht darauf besteht.

-- Editiert von Methadir am 09.05.2017 09:00

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Er schrieb: "Ich habe Sie soeben wegen Betrug angezeigt, viel Spass im Gefängnis" Ich ahnte es - typische heiße Luft. Wer eine Anzeige erstatten will, tut es. Wer eine Anzeige ankündigt, will bloß, daß Sie mal ein paar Nächte schlecht schlafen... Man sieht das ja auch an der Maßlosigkeit der Ankündigung: Niemand, der nicht x-fach vorbestraft ist, kommt wegen 40 Euro in den Knast.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Falls es interessiert: dazu sind gerichtlich Ansichten im Gange, wonach Käuferschutz zwischen Paypal und dem Käufer eine separat zu betrachtende Angelegenheit sei - und wenn Paypal dann vom Verkäufer das Geld zurück möchte, ist das wiederum auch eine separat zu betrachtende Angelegenheit.

Wenn der Käufer einmal mit Paypal entsprechend der Vereinbarung gezahlt hat, hätte er seine vertragliche Schuldigkeit getan. Ansprüche könnten dann nur noch aus Delikts- oder Bereicherungsrecht bestehen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Kommunikationsverlauf und Postrückläufer aufbewahren und entspannt warten.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amtsmeier
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 167x hilfreich)

Zitat (von fb414650-14):
Dann habe ich Hilfe von Ebay geholt und musste den Artikel 2 mal zum Vk schicken. Dieser hat ihn nicht angenommen.
Danke
Das ist so nachweisbar?

Es ist doch dann wirklich sein Problem, wenn er die Annahme verweigert.

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