Hallo, ich habe bei Ebay einen Artikel erworben. dieser war defekt. Ich habe per Paypal bezahlt und den Verkäufer darüber informiert, dass der Artikel nicht funtioniert und ich gerne einen funktionierenden hätte. Ich wurde beschimpft und bedroht. Dann habe ich Hilfe von Ebay geholt und musste den Artikel 2 mal zum Vk schicken. Dieser hat ihn nicht angenommen. Nun hat man mir mein Geld zurück gebucht. Und der VK hat mich wegen Betruges angezeigt. Verkehte Welt! Wie gehts da jetzt weiter ? Ich meine ich habe absolut "nichts" falsch gemacht.
Der Artikelpreis beträt 39,99 Euro
Danke
Ebay wurde als Käufer angezeigt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wie gehts da jetzt weiter ? Tja - woher wissen Sie denn von der Anzeige? Und sagen Sie jetzt nicht, vom Verkäufer...
ZitatWie gehts da jetzt weiter ? Tja - woher wissen Sie denn von der Anzeige? Und sagen Sie jetzt nicht, vom Verkäufer... :
ZitatWie gehts da jetzt weiter ? Tja - woher wissen Sie denn von der Anzeige? Und sagen Sie jetzt nicht, vom Verkäufer... :
Er schrieb: "Ich habe Sie soeben wegen Betrug angezeigt, viel Spass im Gefängnis"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann warten Sie ab, bis Sie Post von der Polizei bekommen (falls er tatsächlich Anzeige erstattet hat), hören sich an, was genau er dort angegeben hat und stellen es ggf. richtig, bzw. schildern Ihre Version der Dinge. Die Unterlagen über das eBay-Käuferschutzverfahren können Sie ausgedruckt mitnehmen (bei pers. Vorladung) oder mitschicken (falls schriftl. Anhörung)
Ein Betrug kann ich weit und breit nicht erkennen. Ich habe vor einiger Zeit schon mal versucht, das EBay-Käuferschutzsystem zu diskutieren, leider wahr das nicht sehr fruchtbar.
Es ist aber IMHO nicht ausgeschlossen, dass der Verkäufer sich das Geld auf Deine Kosten zurückklagen kann. Letztes Mal gab es ne Menge Allgemeinplätze, aber keiner hat sich ernsthaft mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Unternehmen wie EBay seine Kunden derart reinreitet, oder ob das irgendwie gedeckt ist. Immerhin bietet EBay die Rückbuchungsmöglichkeit recht aktiv an, OHNE darauf hinzuweisen, dass gerade bei Privatverkäufen möglicherweise gar kein Recht darauf besteht.
-- Editiert von Methadir am 09.05.2017 09:00
Er schrieb: "Ich habe Sie soeben wegen Betrug angezeigt, viel Spass im Gefängnis" Ich ahnte es - typische heiße Luft. Wer eine Anzeige erstatten will, tut es. Wer eine Anzeige ankündigt, will bloß, daß Sie mal ein paar Nächte schlecht schlafen... Man sieht das ja auch an der Maßlosigkeit der Ankündigung: Niemand, der nicht x-fach vorbestraft ist, kommt wegen 40 Euro in den Knast.
Falls es interessiert: dazu sind gerichtlich Ansichten im Gange, wonach Käuferschutz zwischen Paypal und dem Käufer eine separat zu betrachtende Angelegenheit sei - und wenn Paypal dann vom Verkäufer das Geld zurück möchte, ist das wiederum auch eine separat zu betrachtende Angelegenheit.
Wenn der Käufer einmal mit Paypal entsprechend der Vereinbarung gezahlt hat, hätte er seine vertragliche Schuldigkeit getan. Ansprüche könnten dann nur noch aus Delikts- oder Bereicherungsrecht bestehen.
Kommunikationsverlauf und Postrückläufer aufbewahren und entspannt warten.
Das ist so nachweisbar?ZitatDann habe ich Hilfe von Ebay geholt und musste den Artikel 2 mal zum Vk schicken. Dieser hat ihn nicht angenommen. :
Danke
Es ist doch dann wirklich sein Problem, wenn er die Annahme verweigert.
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