Ebay rücktritt kaufvertrag

9. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Rene´
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay rücktritt kaufvertrag

Hallo zusammen,

Ich habe vor einigen Tagen meinen Pc bei ebay versteigert.
Da es mir aber nach zu wenig geld aus sah habe ich den pc
2 minuten vor auktionsende rausgenommen und auch die bestätigung bekommen.Aber nach weiteren 2 Minuten kam
plötzlich von ebay eine mail, das die auktion beendet sei und der pc für 279€ rausgegangen ist. ich habe da einen schrecken bekommen,denn ich hatte ihn ja ruagenommen.
tja pech der käufer meldete sich und verlangte meine kontodaten und ich sagte ihn aber per mail genau dieses problem und das ich den pc für so wenig geld nicht verkaufen wollte, aber dieser stellte sich stur und belaästigte mich mit anrufen und schrieb mir einen Brief das er sowas nicht auf sich sitzen lässt und so.
Ich würde gerne wissen wie es rechtlich aussieht und ob ich vom kaufvertrag zurück tretten kann?
Ich danke für jede hilfe!!!!!

Problem bei eBay und Co?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Ich würde zum einen die Bestätigungsmail, dass die Auktion vorzeitig beendet wurde die Du von eBay bekommen hast dem Käufer zusenden und zum anderen würde ich mich an eBay wenden und dort das Problem schildern.

Wenn Du die Bestätigung von eBay hast und die Auktion frühzeitig beendet hast, dann bist Du natürlich auch nicht an den Kaufvertrag gebunden. Jedoch wird das ein ziemliches Theater, wenn der Käufer das nicht einsieht (was ich auch verstehen kann).
Offensichtlich ist bei eBay ein Systemfehler passiert, deshalb ist es auch am sinnvollsten von Ebay eine Kärung der Sachlage zu fordern.

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#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Hallo,
ein Versteigerungsobjekt sollte man auch nicht zwei Minuten vor Auktionsende rausnehmen. Ich denke, dass du relativ schlechte Karten hast, wenn der Käufer die Sache vor den Kadi zieht, weil klar ersichtlich ist, was da am Laufen war!
Warum hast du kein Mindestgebot eingegeben?

Gruß
epoeri

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#3
 Von 
WernerMaier
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

ähm...

meines Wissens kann man seit geraumer Zeit keine Auktionen 2 Minuten vor Schluß canceln! :)

Warst Du vielleicht nur im Chancel Formular und hast nicht auf die Fehlermeldung geachtet?

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#4
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

Gefahr zu wenig zu erlösen, schnell Auktion beenden und nun hier Rat bei diesem wenig seriösen Vorgehen suchen ...

Wenn der Käufer belegen kann, dass er den Artikel ersteigert hat, ist es m.E. völlig unerheblich, was da im Hintergrund zwischen Verkäufer und eBay gelaufen ist, zumal zulässige Gründe für eine Rücknahme des Angebots nicht vorlagen (siehe unten).

Gruß,

Wolfgang

Auszug aus den eBay-Bestimmungen

Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:

* Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner Beschaffenheit geirrt.
* Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
* Sie können den Artikel ist nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit zerstört wurde.

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#5
 Von 
garfield-zero
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,

gebe doch mal bitte die Artikelnummer an.

Kann es sein, dass du die Auktion vorzeitig beendet hast und an den Höchstbietenden verkauft hast?

Hast du denn die Benachrichtigung noch von ebay?

Bye

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#6
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Na SUPER!
Das ist ja eine ganz tolle Methode!!!

Mal den Artikel reinstellen
und wenn jemand dann ein Schnäppchen macht, die Sache rausnehmen.

Wenn das ginge, wäre die ebay-Idee
ad absurdum geführt.

So geht s natürlich nicht und der Käufer ist volll im Recht.
Man kann eine Auktion beenden, wenn noch
niemand darauf geboten hat und
wenn unvorhersehbare Veränderungen eintreten. Das muss man dann aber auch begründen können.
Aber auf keinen Fall 2 Min. vor Ende.

Hoffe mal der Käufer kommt zu seinem Recht.
eine automatische Mail von ebay ist da keine
Grundlage.
Immerhin gibt es festgelegte Bedingungen
bei ebay- und die sind maßgebend.

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#7
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Und dem Verkäufer sei gesagt, dass es so
ist, dass man ein Angebot zwar beenden kann dann aber der zu dem Zeitpunkt Höchstbietende den Artikel ersteigert hat,

Überhaupt muss man, wenn man vorzeitig
beendet (frühzeitig genug natürlich) außerdem
das Angebot streichen lassen,
dann nämlich ist kein Vertrag zustande gekommen.
das kann man auch in den ebay Foren" "klick" auf "Gemeinschaft - Diskussionen und tipps

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#8
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn es technisch möglich ist, kann man sehr wohl noch 2 Minuten vor dem Ende seine Willenserklärung zurückziehen.
Man müßte allerdings in der Tat alle Gebote streichen.

Andererseits kann sich der VK u.U. auf Irrtum berufen, wenn er versehentlich "beenden und an den Höchstbietenden verkaufen" gewählt hat, da dies erkennbar 2 Minuten vor dem Ende keinen Sinn macht.

Ich finde das Verhalten des VK zwar moralisch auch nicht in Ordnung, aber ich denke nicht, daß der K seinen Anspruch durchsetzen kann; es sei denn, die Auktion ist doch ordnungsgemäß zuende gegangen, dann wäre es zumindest zweifelhaft, ob der VK seine gescheiterte Willenserklärung durchsetzen kann.

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#9
 Von 
jb
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 61x hilfreich)

@rene:
Moralisch finde ich dien verhalten auch nicht okay. Gleichzeitig war es aber töricht, dem Käufer mitzuteilen, was der Grund für die Löschung der Auktion war. Somit sehe ich einen Anspruch des Käufers auf Vertragserfüllung. Du hättest ihm mitteilen sollen, der PC wäre kaputtgegangen, dann hätte er sich sicher überlegt, ob er ihn "dennoch" haben möchte...

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#10
 Von 
Arrow
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 11x hilfreich)

Tja, das kommt davon, wenn man zum einen offensichtlich Neuling ist und zum anderen auch noch eine ehrliche (naive?) Haut.

Ich denke, für solche Fälle gibt es mit Sicherheit eine eindeutige Regelung in den Ebay-Vorschriften, da dies kein Einzelfall sein dürfte.
Wenn der VK zudem nicht wusste, daß man auch ein Mindestgebot angeben kann, unter dem der Artikel keinesfalls verkauft werden soll, würde ich ihm hier auch keine schlechte Absicht unterstellen.
Natürlich ist 2min. vor Auktionsende etwas knapp, aber jeder weiß doch, daß gerade in den letzten Minuten einer Auktion i.d.R. die Gebote in die Höhe schnellen (dank dieser vielen tollen Bietassistenten).

Arrow

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#11
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn der VK zudem nicht wusste, daß man auch ein Mindestgebot angeben kann, unter dem der Artikel keinesfalls verkauft werden soll,

Ich denke, der Begriff "Startpreis" ist so eindeutig, daß ihn auch ein unerfahrener VK verstehen kann.
Er müßte sich dann also nicht auf Nichtwissen, sondern auf extreme Naivität berufen, was wohl schwierig werden wird. :)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Arrow
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja schon, aber...

ein zu hoch angesetzter Startpreis verhindert einen erfolgreichen Verkauf, ebenso wie ein zu niedriger Startpreis letztlich möglicherweise den gewünschten Verkaufserlös mindert. Also wo soll man hier anfangen?
Es ist eine ungeschriebene Regel für Verkäufer, den Startpreis möglichst niedrig zu wählen, um viele Interessenten anzulocken.
Die treiben sich dann in der Regel schon gegenseitig hoch. Bei einem Komplett-PC wurde ich jetzt nicht unbedingt mit 1 Euro anfangen, aber auch nicht mit 999 Euro.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Also wo soll man hier anfangen?

Es gibt nur zwei Möglichkeiten:
entweder den Startpreis auf einen Preis setzen, mit dem man zufrieden ist, oder das Risiko eingehen, daß die Ware zu billig weggeht.
Wer das nicht versteht, dem ist auch sonst nicht mehr zu helfen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

Gerade als eBay-Neuling würde ich die Hilfe-Seiten von oben nach unten und wieder nach oben durchstöbern.

In der Hilfe-Funtkion des Verkaufsformular steht:
Beim Startpreis handelt es sich um den Betrag, den Sie für Ihren Artikel mindestens erhalten möchten

Wenn er also das Risiko eingeht, einen niedrigen Startpreis anzugeben, muss er auch die Konsequenzen tragen.

Ich habe gerade Aktien gekauft, die nach 4 Wochen Dauertief anfangen zu steigen.
Kann ich den kauf "stornieren", wenn die nächste Woche wider fallen sollten? Wär mir zu billig....und ein zu großer Verlust

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

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