Ebay: Was bei der vermeintlichen Verpflichtung zur Grundpreisangabe häufig übersehen wird

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Warum Grundpreisangaben nicht immer nötig sind.

Ein vor kurzem ergangenes Urteil hat (mal wieder) für Unruhe unter den Ebay-Verkäufern gesorgt. Die Grundpreisangabe müsse schon in der Angebotsübersicht in der Nähe des Endpreises sichtbar sein (LG Hamburg, Urteil v. 24.11.2011, Az. : 327 O 196/11).

Dieses Urteil hätte sich vermeiden lassen können, denn der BGH entschied schon 2009, dass Endpreis und Grundpreis auf einen Blick erkennbar sein müssen.

Ebay stellt dafür derzeit für den Grundpreis nicht einmal eine gesondertes Eingabefeld zur Verfügung, so dass Verkäufer sich derzeit damit behelfen, den Grundpreis mit in den Titel der Auktion aufzunehmen.

Erfahren Sie hier im Überblick

•    für welche Artikel eine Grundpreisangabe erforderlich ist
•    was der Grundpreis ist
•    wie die Grundpreisangabe abmahnsicher auszusehen hat
•    was bei Autionen meistens übersehen wird.

Waren mit Verpflichtung zur Grundpreisangabe

Grundsätzlich gilt für Waren, die nach Mengeneinheiten (Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche) angeboten werden, die Verpflichtung neben dem Endpreis (in aller Regel Verkaufspreis inkl. MwSt.)  auch den Grundpreis anzugeben, § 2 Abs. 1 Preisangabenverordnung (PAngV).

Dies betrifft etwa Lebensmittel, Farbe und sonstige flüssige Stoffe, Baumaterial etc. Beim Durchstöbern des Ebay – Angebots fielen als Beispiele mit erforderlicher Grundpreisangabe (mit dann folgender korrekter Auszeichnung u.a. auf):

15m² Entkopplungsmatte,
1 l Desinfektionsmittel,
0,75 l Sirup
oder auch 5 kg Hühnerfüße.

Was ist der Grundpreis

Es handelt sich um den Preis (inkl. MwSt.) pro Mengeneinheit.
Er soll dem Verbraucher einen optimalen Preisvergleich ermöglichen, indem einheitliche Mengeneinheiten zu Grunde gelegt werden.

Die Darstellung erfolgt in € je Kilogramm bzw. Liter oder Quadratmeter (je nach üblicher Maßeinheit für den Artikel).
Alternativ darf für Produkte, die üblicherweise nicht in Größeren Packungen als 250 Gramm oder Milliliter verkauft werden, auch die Preisauszeichnung in €  je 100 g bzw. je 100 ml erfolgen.

Darstellung

Der Grundpreis ist dabei so darzustellen, dass er zusammen mit dem Endpreis auf einen Blick wahrnehmbar ist (BGH, Urteil vom 26.02.2009, Az. : I ZR 163/06 – bei Kenntnis dieser Rechtsprechung hätte sich die Abmahnung leicht vermeiden lassen).

 Dies gilt auch schon in der Angebotsübersicht. Da die Zahl der Zeichen für die Angabe des Angebotstitels bei Ebay jedoch beschränkt ist, ist eine möglichst knappe Darstellung günstig. Folgende Beispiele sind zulässig (die ausdrückliche Angabe „Grundpreis: …" ist nicht erforderlich).

Beispiele:  

  • 5 kg Hundefutter 10 € (2 € / kg)
  • 750 ml weiße Deckfarbe20,95  (27,93 € / l)
  • 150 g Schokolade 1,59 € (1,06 € / 100 g)

Grundpreisangabe im Angebotsformat "Auktion"?

Wird ein Artikel ausschließlich als Auktion angeboten, so wird häufig übersehen, dass die Preisauszeichnungspflicht für  Grundpreise nicht besteht. Denn nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 PAngV ist die gesamte Verordnung nicht anwendbar auf Warenangebote bei Versteigerungen.

Dies ist auch in der Rechtsprechung (OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.01.2003, Az. : 1 W 6/03, OLG Hamburg MD 2007, 439, LG Hof, Urteil vom 26.01.2007, Az. : 24 O 12/07) und wettbewerbsrechtlichen Literatur(Köhler/Bornkamm UWG 2010, § 9 PAngV Rnr.6, Bullinger WRP 2000, 255 f.; Vehslage MMR 1999, 681) anerkannt.

Der Grund ist, dass zu Beginn der Auktion der Verkaufspreis noch nicht feststeht, so dass eine Umrechnung auf 1 kg usw. gar nicht möglich ist.

Im Versteigerungsmodus kann man sich als ruhig auf die hergebrachte und abmahnsichere Preisdarstellung verlassen.

Hinweis: Wird der Versteigerungsmodus allerdings mit der Sofortkauf-Option verbunden, sind wiederum die Grundpreisangaben verpflichtend. Die Umrechnung hat dann anhand des Preises zu erfolgen, zu dem der Sofortkauf angeboten wird, selbst dann, wenn dieser nach Abgabe der ersten Gebote nicht erreicht oder gar übertroffen werden sollte.

Lassen Sie sich im Zweifel von einem Anwalt rechtlich beraten, wie der Grundpreis in ihren Angeboten am besten platziert werden sollte.

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