Ebay Transportschaden durch mangelnde Verpackung

9. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Webserver
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 20x hilfreich)
Ebay Transportschaden durch mangelnde Verpackung

Hallo,

habe folgenden Artikel (Induktionskochfeld) bei einem privaten Verkäufer ersteigert:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=260723555140&ssPageName=STRK:MEWNX:IT

Nun habe ich das Paket vorgestern erhalten und nach dem Öffnen gesehen, dass das Ceranfeld einen Totalschaden erlitten hat. Bei der Verpackung handelt es sich lediglich um eine Originalverpackung eines anderen Kochfeldherstellers, nicht um die Originalverpackung des gekauften Siemens Kochfeldes. Diese Verpackung hätte aber z.B. niemals das Ceranfeld vor einem Sturz aus 0.8m Höhe geschützt!

Folgende Fakten sind zu berücksichtigen:

- Verpackung war vermutlich mangelhaft (Ceranfeld nicht in Originalverpackung, nur wenige cm luft zur Außenkante)
- Verkäufer (VK) hat den Artikel als "Neu in Originalverpackung" angegeben
- VK hat nicht explizit die Gewährleistung ausgeschlossen in der AB
- Fotos wurden direkt (mit Zeugen) nach dem Öffnen gemacht
- DHL hat Schadensmeldung und das Paket zwecks Transportschadenkontrolle erhalten


Nun meine Fragen:

1. Muss der Verkäufer mir den gleichen Artikel beschaffen, da er ihn als Neu verkauft hat? (Neuerfüllung)
$311a und $283
2. Oder kann/muss der VK lediglich vom Kauf zurücktreten?
3. Kann ich Schadensersatzansprüche geltend machen, da ich ein neues Ceranfeld kaufen muss, weil ich einen Herd habe der nur mit diesem (oder gleichwertigem) Ceranfeld zusammen arbeitet. NP leigt bei 850€, d.h. ich habe einen zusätzlichen Schaden von knapp 500€ (350€ Auktionspreis)
4. Wie schaut es mit der Gewährleistung aus, da er diese nicht ausgeschlossen hat?


Danke für eure Meinung!


Gruß


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38 Antworten
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#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

quote:
- Verkäufer (VK) hat den Artikel als "Neu in Originalverpackung" angegeben
Hmm also ich kann nirgends sehen, dass der VK angegeben hat, der ARtikel ist in der Originalverpackung!, Dieses interpretierts du wohl aus diesem Artikelmerkmal, welches EBAY vereitstellt, aber nicht der VK: Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers

Der VK hat allerdings lediglich angegeben NEU, von einer Originalverpackung hat er nichts gesagt, somit fällt dieses auch weg.

Also wenn denke ich wird allerhöchstens etwas wegen der Gewährleisstung gehen, denn bei dem Versand trägst du ja das Versandrisiko, nicht der VK ($447 BGB)...

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#2
 Von 
Webserver
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 20x hilfreich)

Ja ich weiß, er hat es nicht explizitr angegeben. Aber ich als Käufer lese oben bei Zustand: "Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung..." und der VK hätte aber zum einen als Zustand "Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)..." angeben müssen oder explizit in der AB schreiben müssen, dass der Artikel sich NICHT in der OVP befindet, oder?

Ich als Käufer vermute doch oben, ok in OVP und weiter unten steht auch nix gegenteiliges über die OVP?!



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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>... denn bei dem Versand trägst du ja das Versandrisiko, nicht der VK ($447 BGB)...
<hr size=1 noshade>



Aber nicht, wenn VK mangelhaft verpackt hat. Das sieht so aus, müsste ggf. K beweisen.

Dann würde ein Schadensersatzanspruch bestehen.

Ersatzlieferung/Nachbesserung scheidet aus. Totalschaden. Da das ein Privatverkauf war, ist es eine Stück-, keine Gattungsschuld, § 243 BGB . Der VK kann/muss deshalb keine Ersatzware liefern, § 275 BGB .

Bleibt also bloß Rücktritt und Schadensersatz, siehe § 437 Nr. 2 und 3 BGB . Daß DHL den Schaden zahlt ist eher unwahrscheinlich. Das bei VK durchzusetzen wird nicht leicht.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Webserver
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 20x hilfreich)

Wie kann K es am besten beweisen? Verpackung liegt vor (nach Rücksendung durch DHL nach Schadensuntersuchung). Reicht DHL Bescheinigung aus? Was kann K sonst tun, um mangelnde Verpackung zu beweisen?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Was kann K sonst tun, um mangelnde Verpackung zu beweisen?



Jetzt hoffen wir mal, daß VK einsichtig ist. Der wird erst mal auf DHL verweisen, die werden voraussichtlich ablehnen.

Am Besten wäre es, wenn ihr euch danach einigt, da gehören aber 2 dazu.

Im Extremfall, d.h. Rechtsstreit, bestehen die AR i.d.R. auf teuren Gutachtern, alles andere wird nicht akzeptiert.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Webserver
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 20x hilfreich)

Hmmm und der K ist mal wieder der Dumme :-(

Warum kann ich mich denn nicht auf die Richtlinien der DHL beziehen? Es würde jeder sehen das ein Gegenstand aus Glas (hier Ceranfeld) in der Verpackung einen Sturz aus 1m Höhe niemals unbeschadet überstehen würde :-(

Naja trotzdem Danke für die Antworten...

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Also als ich mein Induktionsfeld geliefert bekommen hatte, welches damals in einer originalen Verpackung ankam, hätte dieses denke ich eien Sturtz aus 1m Höhe auch nciht unbeschadet überstanden, also das jetzt nur auf die nicht originale Verpackung zu schieben wird schon schwer...

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#8
 Von 
Webserver
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 20x hilfreich)

Kannst Du mir denn sagen, wie das Kochfeld genau verpackt war? War nur Styropor drum? Oder gab es mehrere Hüllen?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Auf zwei seiten etwas Styropor und dann der direkte Karton, keine weitere Verpackung mehr...

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Webserver
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 20x hilfreich)

Der VK verlangt nun die Seriennummer von dem Kochfeld von der Herd Unterseite. Da das Kochfeld derzeit bei DHL zwecks Schadensmeldung liegt, kann ich das derzeit nicht machen.

Kann denn der VK die Nummer einfach verlangen? Woher weiß ich, dass er dann nicht behauptet, die Nummer wäre falsch? Wer muss hier beweisen, was geliefert wurde?

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Wer muss hier beweisen, was geliefert wurde?



Da es tatsächlich immer wieder vorkommt, daß K versuchen, sich so zu sanieren, ist da nichts gegen zu sagen. Aus Sicht des VK muss man da Verständnis haben.

Da sich vor der DHL-Entscheidung sowieso nichts tut, eben zu ggb. Zeit mitteilen.

Wenn er nachweist, daß er Ware mit einer bestimmten Nr. abgesandt hat, müsstest du den Gegenbeweis führen, wenn bei dir eine andere Nr. ankam.

Da ein Ceranfeld ein idealer Spurenträger für Fingerabdrücke ist, sollte es kein Problem sein, das zu widerlegen. Wenn VK das wahrheitswidrig behauptet, macht das vielleicht kostenlos die StA (versuchter Betrug). Sonst eben ein Gutachter im Zivilprozess.

Im Moment solltest du die Stimmung aber nicht durch Mutmassungen unnötig aufheizen. Meistens ist die einvernehmliche Lösung der Königsweg.

Sobald VK mit der Regulierung in Verzug gerät, das ist im Moment aber noch nicht der Fall, muss er dir ggf. die Kosten der Rechtsverfolgung erstatten. Wenn du am Ende gewinnst und wenn er zahlungsfähig ist.

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#12
 Von 
Webserver
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 20x hilfreich)

So Paket von DHL zurück und, oh wunder, keine Schadensersatzansprüche^^

Grund: In keinster Weise entspricht die Verpackung den AGB der DHL und Paket war nicht ausreichend durch federnde Stoffe gegen Druck, Stoss und Fall geschützt...

Wie ist es denn geregelt, wenn ein privater Verkäufer einen Artikel als Neu und verkauft? Er ist ja nun für die Verpackung verantwortlich gewesen. Ist der für eine Nacherfüllung verantwortlich? Heißt, er muss Ersatzbeschaffung leisten?

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ist der für eine Nacherfüllung verantwortlich? Heißt, er muss Ersatzbeschaffung leisten?




Nein, s.o., Stückschuld.

Jetzt solltest du höflich (!) VK seine Nr. mitteilen, über das DHL-Ergebnis unterrichten und um Rückzahlung bitten.

Ob du Schadensesatz geltend machen willst, musst du entscheiden. Ich wäre an deiner Stelle froh, wenn ich mein Geld wieder hätte.

Mal sehen, wie VK sich dazu stellt.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Webserver
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 20x hilfreich)

Er hat geantwortet und schreibt ich solle das Ergebniss der DHL anfechten und er wäre raus, da er beweisen kann dass das Paket ordnungsgemäß an DHL übergeben wurde. Er bezieht sich auf eine AGB bei Ebay, der ich durch den Kauf zugestimmt hätte und es würde ihm leid tuen...

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
... da er beweisen kann dass das Paket ordnungsgemäß an DHL übergeben wurde.



Das bezweifle ich, siehe Totalschaden und DHL-Prüfergebnis.
I.Ü. hat VK, nicht du, den Transport-Vertrag mit DHL.

Die Übergabe an DHL reicht nicht, als vertragliche Nebenpflicht ist ordnungsgemässe Vepackung geschuldet. Es gibt keine ebay-AGB, die dem entgegensteht.

Ich würde noch mal verbindliche, angemessene Frist zur Rückzahlung setzen. Auf den thread hier könntest du auch noch hinweisen. Wenn das nicht hilft, bleibt dir leider nur der Rechtsweg, das würde ich ebenfalls gleich mitteilen.

Ich hoffe halt immer auf die Vernunft der ebayer untereinander.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Webserver
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 20x hilfreich)

So und nun behauptet er, es sei nicht sein Ceranfeld und ich würde ein altes ihm unterjubeln wollen. Dabei sind ganz klar splitter vom ceran in der Styropor Verpackung zu sehen, wo das Ceranfeld einen Schlag anbekommen hat o.ä. Zudem denke ich auch, dass sich Fingerabdrücke beweisen lassen würden. Dachte nur, sowas wird nur bei scheren Delikten gemacht ^^.

Na mal sehen was da noch kommt!

Sonst noch eine Idee, wie ich beweisen kann dass ich a) kein kochfeld vorher hatte und b) dass vorhandene seins ist?

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Dachte nur, sowas wird nur bei scheren Delikten gemacht ^^.



Hier sind wir im Zivilrecht, solange du die Gutachterkosten bezahlst/vorstreckst ...

Ob das überhaupt nötig sein wird, hängt ggf. vom Richter ab. Gut wäre, wenn du einen Zeugen hast, der beim Auspacken dabei war, dann würde sich das erübrigen.

Wenn bei dir eine anderes Ceranfelde ankam, als VK eingepackt hat, müsste irgendwo unterwegs jemand das "richtige" geklaut und durch das zerstörte getauscht haben. Wilde Geschichte. Dann müsste man ja glatt Anzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahls oder Unterschlagung erstatten. Will VK das?

Wenn er einfach auf stur schaltet, bleibt dir leider nur das Gericht. Ceranfeld, Verpackung gut aufbewahren. Wenn er die Regulierung endgültig abgelehnt hat, ist VK jetzt jedenfalls im Verzug und haftet auch für deine RA-Kosten. Wenn er zahlungsfähig ist und wenn du dich am Ende durchsetzt.

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2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119656 Beiträge, 39759x hilfreich)

Ich würde zur Sicherheit das ganze (Forderung Rückzahlung & Verzug) nochmals schriftlich mit Einschreiben-Rückschein machen.



quote:
Dann müsste man ja glatt Anzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahls oder Unterschlagung erstatten. Will VK das?

Er schreit ja geradezu danach ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Webserver
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 20x hilfreich)

Na er könnte ja auch glatt behaupten, ich hätte sein intaktes Ceranfeld aus der Verpackung genommen und mein defektes rein gelegt und dann Bilder gemacht.

Hab das Paket zu meiner Mutter liefern lassen. Sie hat es morgens entgegen genommen und auf äußerliche schäden geprüft. Waren aber direkt keine zu sehen.
Abends hab ich das Paket im Beisein meiner Mutter dann geöffnet und den schaden bemerkt.

Sollte reichen... Na werd den Rechtsweg wohl gehen müssen ^^

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12313.02.2011 11:30:48
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Die Rechtsgrundlage , aufgrund welcher der VK verpflichtet sein sollte, seine Fingerabdrücke nehmen zu lassen und die anzuwendende Verfahrensweise würden mich schon einmal interessieren.



Schon wieder ein neuer Nick.

Wenn ein entsprechender Beweisbeschluß ergehen würde und VK sich weigert, würde sich die Beweislast umdrehen.

So oder so, TE's Vortrag wäre bewiesen.

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12313.02.2011 11:30:48
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Auf welcher Rechtsgrundlage sollte denn ein solcher Beschluss basieren?
<hr size=1 noshade>



Auf den §§ 402 ff. ZPO , Sachverständigenbeweis, lies 403, 404 I 1.

Kommt bloß so gut wie nie vor, da man sich der Ergebnisse des parallel laufenden Strafverfahrens bedienen kann.

Hier z.B. ein Fall aus dem Süden, LG/OLG-Stgt.:

Das Landgericht hat nach einer Parteivernehmung des Beklagten, der Vernehmung der Zeugen K..., G... und Ü.. sowie der Einholung von zwei Sachverständigengutachten zu der Frage, ob sich Fingerabdrücke des Beklagten auf der vom Kläger vorgelegten Kaufvertragskopie befinden und zu der Frage, ob es sich bei dieser Kaufvertragskopie um die Originalkopie einer anderen Urkunde handelt, die Klage abgewiesen.

http://www.judicialis.de/Oberlandesgericht-Stuttgart_3-U-128-09_Urteil_18.11.2009.html

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2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Webserver
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 20x hilfreich)

Mal kurz ne andere Frage: Wer ist eigentlich offizieller Verkäufer von dem Artikel? Ich habe keine konkrete Adresse von Ebay erhalten, nur Kontodaten. Auf dem Paketschein steht die gleiche Adresse wie die Kontoinhaberin. Also Ebay Account gehört einer Person xxx, Email Kontakt habe ich aber nur mit dem Partner der Person der sagt (per Mail), dass Ihm das Ceranfeld gehört... An wen muss ich nun das Einschreiben richten?

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
An wen muss ich nun das Einschreiben richten?




An den, der in der ebay "herzlichen Glückwunsch" Mail als VK steht. Wem das Cf. tatsächlich "gehört" ist egal.

Sehr wichtig, dass da Klarheit herrscht, den musst du in Verzug setzen, das ist ggf. dein Klagegegner, das ist dein Vertragspartner.

D.h.: Bisher ist also wahrscheinlich noch kein Verzug eingetreten.

Die o.g. Mail kann man irgendwo im ebay System noch mal abrufen, wenn man sie verbummelt hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12313.02.2011 11:30:48
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



Es gilt § 286 ZPO wenn TE's Vortrag bestritten und ihm der Beweis durch Bekl. oder wen auch immer unmöglich gemacht wird.

Allerdings ist es müßig, sich mit dir darüber zu unterhalten.

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2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Webserver
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 20x hilfreich)

Wisst ihr, wo ich diese "Herzliche Glückwunsch" Mail nachlesen kann? Sie wurde damals von Ebay in meinen Spam ordent gelegt und ist gelöscht :-(

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1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Du kannst die Adresse ganz einfach bei EBAY erneut anfragen, dort die erweiterte Suche nutzen, da dann nach Kontaktdaten eines Verkäufers suchen, geht eigentlich ganz einfach...

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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Webserver
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 20x hilfreich)

Jo habs :-)

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2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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