Hallo Community,
folgende Fragen habe ich zu einem aktuellen Fall:
- Privatverkauf eines technischen Artikels für unter 300 €. Angabe Artikelzustand "NEU" in der Überschrift, als Artikelzustand und in der Beschreibung (Es handelt sich um ein unbenutzes Ersatzgerät). Hinweis auf Baujahr 2013 in der Artikelbeschreibung.
- Verkauf bei Ebay belegt durch Ebay-Email mit Datum. Käufer sieht jedoch das Lieferdatum der Ware als Verkaufsdatum an. Frage 1: Was ist das genaue Kaufdatum?
- Meldung eines Defekts nach 4 Wochen über das Ebay-Portal, wen das Datum der Ebay-Email angesetzt wird. Angeblich sofortiger Defekt nach Inbetriebnahme. Frage 2: Wie lange soll man aus Kulanz auf soetwas eingehen?
- Angabe im Artikeltext, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, daher kein Umtausch, keine Garantie, keine Rücknahme oder Gewährleistung.
Käufer möchte eine Rückabwicklung und droht mit Anwalt bzw. Schadensersatzansprüchen.
MfG
Peter
Ebay: Privatverkauf, neuer Artikel, Defektmeldung nach 4 Wochen
23. September 2017
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Frage vom 23. September 2017 | 20:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay: Privatverkauf, neuer Artikel, Defektmeldung nach 4 Wochen
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 23. September 2017 | 21:16
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
ZitatFrage 2: Wie lange soll man aus Kulanz auf soetwas eingehen? :
So lange wie man gedenkt in dieser Hinsicht kulant zu sein.
ZitatFrage 1: Was ist das genaue Kaufdatum? :
Das kommt auf die Formulierung der Verkaufsbedingungen an. Sollte nichts speziell vereinbart worden sein, würde ich das tatsächliche Kaufdatum sehen. Aber tut das was zur Sache?
#2
Antwort vom 23. September 2017 | 21:30
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatFrage 1: Was ist das genaue Kaufdatum? :
Das Datum an dem er den Zuschlag erhalten hat.
ZitatFrage 2: Wie lange soll man aus Kulanz auf soetwas eingehen? :
Solange man dadurch Probleme haben möchte.
Zitat- Angabe im Artikeltext, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, daher kein Umtausch, keine Garantie, keine Rücknahme oder Gewährleistung. :
Sofern man das mehrmals verwendet hat, wäre dieser Ausschluss unwirksam.
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