Ebay-Kleinanzeigen Wohnwagenkauf

11. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Matze1896
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Ebay-Kleinanzeigen Wohnwagenkauf

Moin,

ich hab ein kleines Anliegen. VK hat Wohnwagen für 3.100€ inseriert bei E-Kleinanzeigen. Ich habe daraufhin Kontakt mit dem VK aufgenommen.
Habe mein Interesse hinterlegt und gefragt was man noch am Preis machen kann.
VK: 2.850€ wäre der letzte Preis
K: ok bevor noch wer dazwischen funken sollte würde ich den hiermit reservieren! und mir gerne morgen anschauen.

Sehr viel schriftverkehr dazwischen über der Plattform (Weitere fotos, das VK einen Kaufvertrag aufsetzt für die Besichtigung, was VK noch dazugibt etc.pp.). Adresse und Handynummern getauscht und Besichtigungstermin vereinbart. Ich hab jetzt schon die Abholung organisiert etc.

Nun kam die Nachricht das VK den Wohnwagen an einen Bekannten für 3.300€ verkauft hat.

Meine Frage: Ist nicht ein Kaufvertrag über 2.850€ zustande gekommen weil eine beidseitige Willenenserklärung vorliegt?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Matze1896):
Meine Frage: Ist nicht ein Kaufvertrag über 2.850€ zustande gekommen weil eine beidseitige Willenenserklärung vorliegt?
Es liegt kein Kaufvertrag vor

Zitat (von Matze1896):
würde ich den hiermit reservieren! und mir gerne morgen anschauen.
wenn du ihn gekauft hättest müsste er ihn nicht reservieren und du ihn nicht anschauen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Matze1896
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

In dem Mailverlauf ist aber mehrmals der Konsens gefallen das K den Wohnwagen so nehmen wird!
Das wäre doch auch schon die Willenerklärung der K´s?!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Um zu beurteilen, ob hier schon ein Kaufvertrag entstanden ist, müsste man die gesamte Kommunikation prüfen.

Die Vereinbarung einer Besichtigung spricht jedenfalls erst mal dagegen, da man etwas das bereits gekauft wurde ja nicht mehr besichtigt werden müssten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Ausgeschlossen ist das aber nicht. Zumal man hier die Aussage des K zur Beurteilung heranzieht und derselbe auch die Abholung schon organisiert hat. Nebenbei gäbe es sogar einen Kauf auf Probe, der die Wertungen relativiert.

Zumindest auf einen möglichen Schadensersatzanspruch würde ich noch hinweisen. Und nicht zuletzt hat auch eine Reservierung zuweilen etwas verbindliches.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Matze1896):
Habe mein Interesse hinterlegt


Zitat (von Matze1896):
würde ich den hiermit reservieren! und mir gerne morgen anschauen.


Zitat (von Matze1896):
und Besichtigungstermin vereinbart.



Hört sich alles nach einem Kaufinteresse, aber nicht nach einem Kauf an.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Matze1896
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Vorab schon einmal vielen Dank für die Infos!

In wie weit ist denn die reservierung von K verbindlich gegenüber VK?
Laut Aussage von VK ist mit der 3. Person schon ein Kaufvertrag geschlossen wurden.

Hier nochmal ein ausführlicherer Dialog:

K:
Moin,
hätten interesse an dem Wohnwagen. Da wir bald Nachwuchs erwarten wollen wir uns vergrößern und sind auf Ihren Wohnwagen gestoßen.
Was würde denn preislich noch bei der Anzeige gehen, weil der steht ja mit Verhandlungsbasis drin?
Mit freundlichen Grüßen

VK:
Hi. Also bei 2850€ ist meine absolute Grenze. Habe den wohnwagen mit meiner 1 jährigen Tochter genutzt. Es ist auch ein kinder Reisebett im Bettkasten das ich auch drin lassen würde bei bedarf.
Mit freundlichen Grüßen

K:
Ein Reisebett benötigen wir nicht, da es schon vorhanden ist.
Was ist das denn für ein Vorzelt was dabei ist? Sommer oder Wintervorzelt?
Heizung funktionsfähig?
Also bevor wer anders noch dazwischen grätschen sollte etc.:
Ich würde den Wagen hiermit mal proforma reservieren!! Hab eben auch mit meiner Frau Rücksprache gehalten und wir sind beide begeistert!!
Würden uns den aber trotzdem vorher mal anschauen

VK:
Ich schicke Ihnen nachher ein foto vom vorzelt. Kenne mich damit leider nicht aus ob es für den sommer oder winter ist. Die Heizung funktioniert selbstverständlich.
Wann passt es Ihnen denn immer so zum besichtigen?

K:
Das wäre nett und wenn Sie haben vllt noch mehr fotos vom wagen.
Diesen Freitag/Samstag würde gehen!
Problem ist nur das meine Frau in den letzten Zügen der Schwangerschaft und könnte quasi jeden Tag losgehen was ein gewisser Riskofaktor wegen nem Termin wäre eventuell
Die Abholung müssten wir dann auch seperat machen, da ich kein Anhänger ziehen darf, aber wir haben dafür schon wen der das für uns machen würde

VK:
Ich schaue mal was ich noch an Bildern finde und schicke die dann rüber. Woher kommen Sie denn? Bzw Wie weit ist die Anreise?
Mein ex Partner wollte mir heute die Beschreibung vom hypercamp mitbringen, hat er aber vergessen
Die habe ich zur Besichtigung leider nicht hier. Aber zur Abholung dann wenn die später ist.

K:
Ja das ist kein Problem! Daran sollte es nicht scheitern!
Das wäre super wenn wir noch Fotos bekommen könnten!
Also wir kommen aus Langenhagen, der Wagen soll aber in den Vorharz...
Hab auch gerade erfahren das wir das Reisebett doch nehmen würden, ist wohl für die Oma dann gedacht.
Würde es bei Ihnen denn Freitag oder Samstag gehen zwecks Besichtigung?

VK:
Kein Problem das Reisebett gebe ich gern mit. Freitag kann ich leider nicht aber Samstag ist es kein Problem . Eigentlich bin ich Samstag Nachmittag mit einer Freundin verabredet und mir würde es bis 15 uhr Super passen. Sollten sie nur später können, würde ich meine Verabredung auch absagen.
Mir ist noch aufgefallen das beim wohnwagen eine sateliten Schüssel dabei ist, im Bettkasten. Es gibt auch eine Vorrichtung im Kleiderschrank zum ausfahren damit die Schüssel dann auf dem Dach festgemacht werden kann
Den tritt gebe ich bei Interesse auch gern mit. Damit kommt man sehr gut rein und raus

K:
Sieht alles super aus!!
Sat Anlage hab ich aber erst letztes wochenende montiert aufm Platz
Das ist ja lieb das sie die absagen würden, aber wir bekommen das bestimmt davor hin das sie das nicht müssen!! Wie würde es ihnen denn am besten passen am Samstag?
Den tritt würden wir nehmen
Also kurz um, wir müssen uns den natürlich nochmal anschauen, aber laut den Bildern würden wir den nehmen!

VK:
Ja natürlich, angucken auf jedenfall! Ich würde dann zu Samstag schonmal einen Kaufvertrag vorbereiten das das gröbste fertig ist. Also ich kann ab 10 uhr. Bis dahin bin ich mit meiner Tochter fertig ohne das wir zeitlich im stress sind.

K:
Super!
Dann bis Samstag 12uhr!
Klasse das das so reibungslos klappt

VK:
Finde ich auch Klasse!
Bis Samstag 12 uhr

Das weitere waren technische Sachen, welche nichts mit dem Verkauf an sich zu tun haben und dann heute das:

K:
Würde die abholung nächste woche mittwoch so 16uhr rum gehen?

VK:
Ich muss leider absagen. Der Bauer bei dem der wohnwagen unter steht hat mich angesprochen und möchte ihn haben. Zahlt mir sogar mehr als das er inseriert ist, da konnte ich nicht nein sagen. Tut mir leid

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Matze1896):
Antwort vom 11.5.2017 / 15:11

Im ganzen Post kein KV - Insbesondere:

Zitat (von Matze1896):
Ich würde dann zu Samstag schonmal einen Kaufvertrag vorbereiten das das gröbste fertig ist.

Der VK will den KV mit dir vor Ort schließen (wenn alles klar ist)

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Matze1896
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Matze1896):
Antwort vom 11.5.2017 / 15:11

Im ganzen Post kein KV - Insbesondere:

Zitat (von Matze1896):
Ich würde dann zu Samstag schonmal einen Kaufvertrag vorbereiten das das gröbste fertig ist.

Der VK will den KV mit dir vor Ort schließen (wenn alles klar ist)


Danke für die Antwort, aber ist der Wille des Kaufes und die Reservierung denn nicht schon in einer Form bindend für den VK?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Matze1896):
der Wille des Kaufes und die Reservierung denn nicht schon in einer Form bindend für den VK?

Nein, nur weil er es reserviert, heißt es nicht, dass du am Ende kaufst. Nur das hier wäre ein Ansatzpunkt:
Zitat (von Droitteur):
Zumindest auf einen möglichen Schadensersatzanspruch würde ich noch hinweisen.

Davon bekommst du den WW aber auch nicht.


-- Editiert von radfahrer999 am 11.05.2017 15:39

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Matze1896
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Was kann man hinsichtlich des Schadenersatzanspruchs denn geltend machen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Matze1896):
Was kann man hinsichtlich des Schadenersatzanspruchs denn geltend machen?
Welchen Schaden hast du denn erlitten?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Matze1896):
Was kann man hinsichtlich des Schadenersatzanspruchs denn geltend machen?



Ganz ehrlich? Vergiss es einfach und kümmere dich um wichtigere Dinge.

Buch es unter Lebenserfahrung ab - es ist den Aufwand und den Ärger nicht wert.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Was kann man hinsichtlich des Schadenersatzanspruchs denn geltend machen?
Maximal das was dir als finazieller Schaden entstanden ist.

Dann fangen wir doch mal an zu rechnen!
- Keine Kosten für dich für die Fahrt zum ansehen! Hier hast du somit Geld übrig genaugenommen!

Ich sehe hier also keinen finanziellen Schaden, du kannst also nichts geltend machen.

Das Einzige was du rechtlich geltend machen könntest, wäre das du dir den WOWA am Samstag anschauen kommst, nur ob sich das lohnt zu einem WOWA zu fahren den man dann doch nicht verkauft bekommt...

1x Hilfreiche Antwort

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