Ebay Kleinanzeigen / Ware verkauft / Preisminderung, dann Rücktritt vom Vertrag

15. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
amz484278-83
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen / Ware verkauft / Preisminderung, dann Rücktritt vom Vertrag

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem. Ich habe mehrere Plastikminiaturen, welche ich vor ein paar Monaten auf ebay ersteigert habe, auf ebay Kleinanzeigen veräußert. Die Ware kam beim Käufer an. Aufgrund mangelnder Verpackung, dies gebe ich zu, kam es zu Schäden. Der Käufer sendete mir Bilder der beschädigten Ware. Daraufhin einigte ich mich mit dem Käufer, den Kaufpreis um 50 Euro zu mindern. Das Geld habe ich ihm sofort überwiesen. Nun schreibt er mir (nach 3,5 Wochen), dass er weitere Mängel entdeckt hat. Er geht davon aus, dass diese Mängel vor dem Versand schon bestanden, dazu kann ich aber keine Aussage machen, da ich mich mit diesen Plastikminiaturen nicht auskenne und deshalb nicht sagen kann, ob der Mangel vorher schon bestand oder erst durch den Versand entstanden ist. Ich habe sie in dem Zustand versendet, wie ich sie selbst erhalten habe von dem damaligen Verkäufer (grundiert, zusammengebaut,...). Es wundert mich, dass er bei einem Teil der Miniaturen die Beschädigung erkannt hat und eine Preisminderung verlangte und dies jetzt wieder tut. Kann man mehrmals eine Preisminderung vornehmen oder nur einmal? Es handelt sich, so wie er die Schäden um die es geht beschreibt, um keine versteckten Mängel, die Beschädigungen sind von außen leicht erkennbar. DIe Mängel, welche durch den Transport entstanden sind, hat er ja auch sofort erkannt. Ich selbst habe die Miniaturen weder benutzt noch irgendwelche arbeiten an Ihnen vorgenommen. Meine Frage ist, kann der Käufer, obwohl bereits eine Kaufpreisminderung stattgefunden hat, von dem Vertrag zurücktreten, bzw. den Kaufpreis noch weiter mindern?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Michael

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von amz484278-83):
Meine Frage ist, kann der Käufer, obwohl bereits eine Kaufpreisminderung stattgefunden hat, von dem Vertrag zurücktreten, bzw. den Kaufpreis noch weiter mindern?
Wenn du das akzeptierst, dann natürlich ja.
Ich an deiner Stelle würde jede weitere Kommunikation einstellen, also strikt nicht mehr antworten. Ich sehe hier keinerlei Grund warum man mit dem K eine Brieffreundschaft würde anfangen wollen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amz484278-83
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Ich akzeptiere natürlich nicht. Mir geht es nur darum, ob der Käufer noch einen Anspruch gegen mich hat, oder dieser erloschen ist, als er die erste Preisminderung erhalten hat.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von amz484278-83):
Mir geht es nur darum, ob der Käufer noch einen Anspruch gegen mich hat,
Kommt drauf an....
Wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen? Betrifft dieser aktuelle Schaden die gleichen Figuren die durch den Transport beschädigt wurden? Kann der K nachweisen, dass die Mängel nachweislich bereits bei dir bestanden haben, oder dass du diese Mängel arglistig verschwiegen hast?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz484278-83
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

1. Sachmängelhaftung wurde nicht ausgeschlossen
2. Es handelt sich um Figuren, welche Schäden beim Transport erlitten haben. Dafür hat er auch die Preisminderung erhalten. Dies sind nun Schäden die zusätzlich dazukommen.
3. Angeblich handelt es sich um glatte Brüche, sodass die Schäden angeblich schon bei mir bestanden. Dies habe ich aber nicht verschwiegen, da ich von diesen Mängeln keine Kenntnis hatte. Der vorherige Besitzer muss diese Schäden geklebt haben, durch den Transport muss sich wohl der Kleber gelöst haben.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von amz484278-83):
Mir geht es nur darum, ob der Käufer noch einen Anspruch gegen mich hat, oder dieser erloschen ist, als er die erste Preisminderung erhalten hat.

Nein, nur weil man eine Zahlung gezahlt / erhalten hat, erlischt nicht automatisch der Anspruch auf weitere Entschädigungen.


Kommt auf den genauen Wortlaut der Kommunikation an, ob mit dieser Zahlung pauschal alle Mängel abgegolten waren. Denn vereinbaren kann man so was durchaus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amz484278-83
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hier sein Text nach dem Erhalt des Paketes: "Nachdem ich mich echt darüber geärgert habe, wäre ich glücklich, wenn Sie mir 50€ erstatten. Dann wäre die Sache für mich geregelt. Die Nemesisritter zu kitten braucht schon einiges an Arbeit und das ein oder andere Ersatzteil."

Um die Modelle namens "Nemesisritter" geht es nun wieder.

Er hat außerdem geschrieben, dass er gestern verrsucht hat die Miniaturen zu reparieren, er hat versucht sie zu kleben. Könnte dies bedeuten, dass er den Schaden akzeptiert hat durch den Versuch der Reparatur?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Nicht direkt. Wenn er erfolgreich wäre, würde er damit die Nacherfüllung faktisch "unmöglich" machen; damit würde er dir also die Möglichkeit vereiteln, noch nachzuerfüllen. Etwas ähnliches kann passieren, wenn ihm dabei ein Missgeschick passiert. Das ist so nicht in Stein gemeißelt, aber grundsätzlich ist das der Werdegang.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von amz484278-83):
Um die Modelle namens "Nemesisritter" geht es nun wieder.
Dann würde er dir nachweisen müssen, dass der Schaden bereits bei dir bestanden hätte. Kann er das nicht, dann wird er seine Forderung auch nicht durchsetzen können. Ich würde den Kontakt jetzt komplett abbrechen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von amz484278-83):
Nachdem ich mich echt darüber geärgert habe, wäre ich glücklich, wenn Sie mir 50€ erstatten. Dann wäre die Sache für mich geregelt.

Das könnte man durchaus so deuten, das damit alle Ansprüche abgegolten sind.

Dazu noch seine eigenmächtige Selbstvornahme und die Beweisprobleme.



Ich würde die Kommunikation einstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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