Hallo zusammen!
Ich habe für mein Kind Ende Dezember ein Bekleidungspaket bei eBay Kleinanzeigen gekauft. Angegeben waren 17 Teile. Am Samstag ist das Paket angekommen. Beim Öffnen habe ich dann festgestellt, dass insgesamt 6 Sachen fehlen, drei Jeans und drei Oberteile. Also wurden mir nur 11 Teile geschickt.
Ich habe zum Glück vorher Screenshots von dem Angebot und dem dazugehörigen Foto gemacht. Die Verkäuferin habe ich schon angeschrieben. Allerdings habe ich das blöde Gefühl, dass sie sich nicht melden wird.
Was kann ich da jetzt machen?
Vielen Dank für Tipps und Anregungen!
Kat
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Ebay Kleinanzeigen - Unvollständige Ware erhalten
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Guten Tag,
zunächst würde ich dem Verkäufer formlos und höflich eine Mail mit der Bitte um Stellungnahme / Nachlieferung schicken - es kann ja auch ein Versehen vorliegen.
Falls nach 5 Tagen keine Reaktion erfolgt, würde ich förmlich per Einschreiben/Rückschein den Verkäufer auffordern, die fehlenden Stücke nachzuliefern. Hierbei würde ich ihm einen kalendarisch bestimmten Termin (ca. 5 Tage) setzen und ankündigen, bei fruchtlosem Verstreichen antwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Und genau das würde ich bei fruchtlosem Verstreichen der Frist tun.
Viele Grüße
Nervin
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Hallo und erstmal Danke für die Antwort!
Leider sieht es nicht nach einem Versehen aus...
Die Dame verkauft gerade "meine Sachen" erneut bei EBay Kleinanzeigen.
Ist doch jetzt Betrug, oder?
LG
Kat
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Die Dame verkauft gerade "meine Sachen" erneut bei EBay Kleinanzeigen.
Was besseres kann dir eigentlich gar nicht passieren, da du so den Beweis liefern kannst, dass die Verkäuferin deine gekauften Artikel noch besitzt.
Wenn die Verkäuferin auf deine Anfrage einfach geantwortet hätte, dass sie alle verkauftet Artikel in dem Paket waren, dann wäre deinerseits das Risiko sehr hoch, dass du bei einer Klage diese nicht gewinnst.
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Dann würde ich diese ganze Auktionen als Beweis ebenfalls sichern.
quote:<hr size=1 noshade>Ist doch jetzt Betrug, oder? <hr size=1 noshade>
Da könnte bereits strafrechtlich relevant sein.
Man könnte auch überlegen, die Auktionen zu sichern und dann auf diese zu bieten.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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