Hallo zusammen ,
dies hier soll mein erster Beitrag werden deshalb schonmal vielen Dank im Vorraus .
Kurz und knapp zusammen gefasst .
Ich soll vor gut 7 Monaten jemanden über ebay Kleinanzeigen ein Smartphone im Wert von 300€ verkauft haben aber nichts geliefert haben .
Verkauft habe ich es tatsächlich und Geld habe ich auch erhalten .
Könnte aber damals durch sendungsnummer ganz klar sehen das alles wunderbar verlief .
Und nun aus heiterem Himmel kriege ich eine Vorladung zur Polizei als Beschuldigter.
Das Problem ist einfach ich habe nichts mehr keine Chat Verläufe keine sendungsnummer keine Quittung nichts mehr immer hin ist ja viel Zeit vergangen.
Das einzigste was ich habe ist ein Kontoauszug wo zu sehen ist das ich das Geld erhalten habe . Also was soll ich nun tun .
Zum Termin gehen und es genau so schildern ???
Möchte eigentlich nicht einen Anwalt unbedingt hinzu ziehen .
Und für die Experten: was wäre im Fall der Fälle das Strafmaß und gäbe es eine richtige Verhandlung oder nur einen Beschluss vom Staatsanwalt???
Und als letzte Frage , wie geht es weiter wenn ich zum Termin nicht erscheine möchte das Thema gerne schnell beenden und habe keinen Bock drauf das die Polizei bald bei mir vor der Tür steht ?!?!
Vielen vielen Dank im voraus!!!!
-- Editiert von Moderator am 03.12.2017 13:02
-- Thema wurde verschoben am 03.12.2017 13:02
Ebay Kleinanzeigen Betrug Vorladung zur Polizei
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
was wäre im Fall der Fälle das Strafmaß und gäbe es eine richtige Verhandlung oder nur einen Beschluss vom Staatsanwalt??? Keine Ahnung - es fehlen ja fast alle relevanten Fakten. Wüßte man Ihr Alter und Ihre Vorstrafen, könnte man ein bißchen was dazu sagen.
Und als letzte Frage , wie geht es weiter wenn ich zum Termin nicht erscheine möchte das Thema gerne schnell beenden und habe keinen Bock drauf das die Polizei bald bei mir vor der Tür steht ?!?! Na, die Akte wandert ohne Ihre Aussage zum Staatsanwalt. Vor der Tür stehen wird die Polizei nicht - wozu auch? Um sich Ihr Schweigen anzuhören?
Nur mal zum besseren Verständnis. Du hat vor gut 7 Monaten ein Smartphone verkauft. Das Geld erhalten und die Ware an den Käufer versandt. Das Eintreffen beim Käufer hast Du mittels der Sendungsnummer verfolgt. Richtig?ZitatKurz und knapp zusammen gefasst . :
Ich soll vor gut 7 Monaten jemanden über ebay Kleinanzeigen ein Smartphone im Wert von 300€ verkauft haben aber nichts geliefert haben. Verkauft habe ich es tatsächlich und Geld habe ich auch erhalten. Könnte aber damals durch sendungsnummer ganz klar sehen das alles wunderbar verlief.
Bis zu dieser Vorladung hat der Käufer sich nicht gemeldet und auch nichts reklamiert (Erhalt der Ware, Eigenschaften, Defekte, das Smartphone war Dein rechtmäßiges Eigentum?) Richtig?ZitatUnd nun aus heiterem Himmel kriege ich eine Vorladung zur Polizei als Beschuldigter. :
Wie bzw. wo lief denn der Verkauf? Und, dass es klüger gewesen wäre mindestens den Sendungsverlauf aufzubewahren, weißt Du jetzt selbst.ZitatDas Problem ist einfach ich habe nichts mehr keine Chat Verläufe keine sendungsnummer keine Quittung nichts mehr immer hin ist ja viel Zeit vergangen. :
Du weißt auch, dass Du der Aufforderung nicht Folgen leisten musst. Tust Du das nicht, wirst Du in diesem Stadium nicht erfahren, was Dir vorgeworfen wird.
Stellt sich (mir) die Frage, was dagegen spricht zu dieser Vernehmung zu gehen, zu erfahren was Sache ist - und, wenn Du ein reines Gewissen hat, zu Protokoll zu geben, dass von Deiner Seite alles korrekt gelaufen ist. Immerhin ist es ungewöhnlich, dass ein Käufer mehr als 6 Monate nach einem Kauf den Erhalt der Ware oder anderweitige Unregelmäßigkeiten zur Anzeige bringt.
Wenn das so wie von Dir geschildert (und von mir korrekt? zusammengefasst) lief, wofür hättest Du gerne eine Einschätzung für ein Strafmaß?ZitatUnd für die Experten: was wäre im Fall der Fälle das Strafmaß und gäbe es eine richtige Verhandlung oder nur einen Beschluss vom Staatsanwalt??? :
Dann geht der Vorgang an die Staatsanwaltschaft und dort muss entschieden werden, ob der Vorwurft (den Du ja nicht kennst) ausreicht um tätig zu werden. Wird die Sache nicht eingestellt, bekommst du Post von der Staatsanwaltschaft. Der kannst Du Dich dann nicht mehr entziehen. Aktenauskunft bekommst Du dann IMHO nur noch über einen Anwalt.ZitatUnd als letzte Frage , wie geht es weiter wenn ich zum Termin nicht erscheine... :
VG
Roland
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Mir stellt sich nur die Frage, warum der Käufer Anzeige erstattet hat.
Er müsste ja damit rechnen, dass der Verkäufer die Sendungsnummer noch hat und einwandfrei nachweisen kann, dass die Sendung zugestellt wurde.
Mir fällt es schwer zu erkennen, was den Käufer zum Gang zur Polizei bewegt haben soll.
War das Gerät vielleicht anders als beschrieben? Irgendwelche Mängel?
Zum Strafmaß kann man erst dann etwas sagen, wenn man mehr Details erhält. Sollten sie nicht vorbestraft sein, so gehe ich von einer Geldstrafe im Rahmen eines Strafbefehls aus... Aber dennoch würde dies nur passieren, wenn sie irgendetwas strafrechtlich relevantes getan hätten und anhand ihrer Schilderung kann ich das nicht erkennen.
Sollten sie nicht vorbestraft sein, so gehe ich von einer Geldstrafe im Rahmen eines Strafbefehls aus... Sie vergessen, daß das bei Jugendlichen und Heranwachsenden unzulässig ist. Und der TE geruhte ja bisher nicht, sein Alter mitzuteilen...
-- Editiert von muemmel am 03.12.2017 16:53
ZitatDas Problem ist einfach ich habe nichts mehr keine Chat Verläufe keine sendungsnummer keine Quittung nichts mehr immer hin ist ja viel Zeit vergangen. :
Das wäre dann ein Fall von "Pech gehabt".
Zivilrechtlich verjähren solche Sachen erst nach 3 Jahren (hier also zum 01.01.2021).
Strafrechtlich dürften das sogar 5 Jahre sein.
Bin 26
ZitatSollten sie nicht vorbestraft sein, so gehe ich von einer Geldstrafe im Rahmen eines Strafbefehls aus... Sie vergessen, daß das bei Jugendlichen und Heranwachsenden unzulässig ist. Und der TE geruhte ja bisher nicht, sein Alter mitzuteilen... :
-- Editiert von muemmel am 03.12.2017 16:53
Nun, dann ist Antwort Nr. 3 zutreffend: Geldstrafe per Strafbefehl, soweit Sie nicht vorbestraft sind.
Stellt sich (mir) die Frage, was dagegen spricht zu dieser Vernehmung zu gehen, zu erfahren was Sache ist - und, wenn Du ein reines Gewissen hat, zu Protokoll zu geben, dass von Deiner Seite alles korrekt gelaufen ist. Die Frage stelle ich mir allerdings auch - Unschuldige, die zu Unrecht angezeigt wurden, pflegen sich deutlich anders zu verhalten als der TE.
Der "Unschuldige" hat übrigens gestanden: https://www.123recht.net/Ebay-Kleinanzeigen-Betrug-Wie-gehts-weiter-__f529812.html
Der "Unschuldige" hat dafür aber im anderen Thread geschrieben, dass er keine Kontaktdaten mehr hat um das Geld zurück überweisen zu könen. Hier dagegen schreibt er, dass er den Kontoauszug hat. Es gab also eine Überweisung, so dass er das Geld also doch zurück überweisen könnte. Der Wille zur Rückzahlung scheint also auch gelogen zu sein.
Tja, er übt schon mal das "lügen das sich die Balken biegen und es anders darstellen", um mal aus dem Parallelthread zu zitieren...
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