Ebay Kleinanzeigen Betrug Vorladung zur Polizei

3. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Klammheim
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen Betrug Vorladung zur Polizei

Hallo zusammen ,
dies hier soll mein erster Beitrag werden deshalb schonmal vielen Dank im Vorraus .

Kurz und knapp zusammen gefasst .
Ich soll vor gut 7 Monaten jemanden über ebay Kleinanzeigen ein Smartphone im Wert von 300€ verkauft haben aber nichts geliefert haben .
Verkauft habe ich es tatsächlich und Geld habe ich auch erhalten .
Könnte aber damals durch sendungsnummer ganz klar sehen das alles wunderbar verlief .

Und nun aus heiterem Himmel kriege ich eine Vorladung zur Polizei als Beschuldigter.

Das Problem ist einfach ich habe nichts mehr keine Chat Verläufe keine sendungsnummer keine Quittung nichts mehr immer hin ist ja viel Zeit vergangen.
Das einzigste was ich habe ist ein Kontoauszug wo zu sehen ist das ich das Geld erhalten habe . Also was soll ich nun tun .
Zum Termin gehen und es genau so schildern ???

Möchte eigentlich nicht einen Anwalt unbedingt hinzu ziehen .

Und für die Experten: was wäre im Fall der Fälle das Strafmaß und gäbe es eine richtige Verhandlung oder nur einen Beschluss vom Staatsanwalt???

Und als letzte Frage , wie geht es weiter wenn ich zum Termin nicht erscheine möchte das Thema gerne schnell beenden und habe keinen Bock drauf das die Polizei bald bei mir vor der Tür steht ?!?!


Vielen vielen Dank im voraus!!!!

-- Editiert von Moderator am 03.12.2017 13:02

-- Thema wurde verschoben am 03.12.2017 13:02

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

was wäre im Fall der Fälle das Strafmaß und gäbe es eine richtige Verhandlung oder nur einen Beschluss vom Staatsanwalt??? Keine Ahnung - es fehlen ja fast alle relevanten Fakten. Wüßte man Ihr Alter und Ihre Vorstrafen, könnte man ein bißchen was dazu sagen.

Und als letzte Frage , wie geht es weiter wenn ich zum Termin nicht erscheine möchte das Thema gerne schnell beenden und habe keinen Bock drauf das die Polizei bald bei mir vor der Tür steht ?!?! Na, die Akte wandert ohne Ihre Aussage zum Staatsanwalt. Vor der Tür stehen wird die Polizei nicht - wozu auch? Um sich Ihr Schweigen anzuhören?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Klammheim ):
Kurz und knapp zusammen gefasst .
Ich soll vor gut 7 Monaten jemanden über ebay Kleinanzeigen ein Smartphone im Wert von 300€ verkauft haben aber nichts geliefert haben. Verkauft habe ich es tatsächlich und Geld habe ich auch erhalten. Könnte aber damals durch sendungsnummer ganz klar sehen das alles wunderbar verlief.
Nur mal zum besseren Verständnis. Du hat vor gut 7 Monaten ein Smartphone verkauft. Das Geld erhalten und die Ware an den Käufer versandt. Das Eintreffen beim Käufer hast Du mittels der Sendungsnummer verfolgt. Richtig?


Zitat (von Klammheim ):
Und nun aus heiterem Himmel kriege ich eine Vorladung zur Polizei als Beschuldigter.
Bis zu dieser Vorladung hat der Käufer sich nicht gemeldet und auch nichts reklamiert (Erhalt der Ware, Eigenschaften, Defekte, das Smartphone war Dein rechtmäßiges Eigentum?) Richtig?


Zitat (von Klammheim ):
Das Problem ist einfach ich habe nichts mehr keine Chat Verläufe keine sendungsnummer keine Quittung nichts mehr immer hin ist ja viel Zeit vergangen.
Wie bzw. wo lief denn der Verkauf? Und, dass es klüger gewesen wäre mindestens den Sendungsverlauf aufzubewahren, weißt Du jetzt selbst.

Du weißt auch, dass Du der Aufforderung nicht Folgen leisten musst. Tust Du das nicht, wirst Du in diesem Stadium nicht erfahren, was Dir vorgeworfen wird.

Stellt sich (mir) die Frage, was dagegen spricht zu dieser Vernehmung zu gehen, zu erfahren was Sache ist - und, wenn Du ein reines Gewissen hat, zu Protokoll zu geben, dass von Deiner Seite alles korrekt gelaufen ist. Immerhin ist es ungewöhnlich, dass ein Käufer mehr als 6 Monate nach einem Kauf den Erhalt der Ware oder anderweitige Unregelmäßigkeiten zur Anzeige bringt.


Zitat (von Klammheim ):
Und für die Experten: was wäre im Fall der Fälle das Strafmaß und gäbe es eine richtige Verhandlung oder nur einen Beschluss vom Staatsanwalt???
:???: Wenn das so wie von Dir geschildert (und von mir korrekt? zusammengefasst) lief, wofür hättest Du gerne eine Einschätzung für ein Strafmaß?


Zitat (von Klammheim ):
Und als letzte Frage , wie geht es weiter wenn ich zum Termin nicht erscheine...
Dann geht der Vorgang an die Staatsanwaltschaft und dort muss entschieden werden, ob der Vorwurft (den Du ja nicht kennst) ausreicht um tätig zu werden. Wird die Sache nicht eingestellt, bekommst du Post von der Staatsanwaltschaft. Der kannst Du Dich dann nicht mehr entziehen. Aktenauskunft bekommst Du dann IMHO nur noch über einen Anwalt.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#3
 Von 
Hobbyjurist203
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)

Mir stellt sich nur die Frage, warum der Käufer Anzeige erstattet hat.

Er müsste ja damit rechnen, dass der Verkäufer die Sendungsnummer noch hat und einwandfrei nachweisen kann, dass die Sendung zugestellt wurde.

Mir fällt es schwer zu erkennen, was den Käufer zum Gang zur Polizei bewegt haben soll.

War das Gerät vielleicht anders als beschrieben? Irgendwelche Mängel?

Zum Strafmaß kann man erst dann etwas sagen, wenn man mehr Details erhält. Sollten sie nicht vorbestraft sein, so gehe ich von einer Geldstrafe im Rahmen eines Strafbefehls aus... Aber dennoch würde dies nur passieren, wenn sie irgendetwas strafrechtlich relevantes getan hätten und anhand ihrer Schilderung kann ich das nicht erkennen.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Sollten sie nicht vorbestraft sein, so gehe ich von einer Geldstrafe im Rahmen eines Strafbefehls aus... Sie vergessen, daß das bei Jugendlichen und Heranwachsenden unzulässig ist. Und der TE geruhte ja bisher nicht, sein Alter mitzuteilen...

-- Editiert von muemmel am 03.12.2017 16:53

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119648 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Klammheim ):
Das Problem ist einfach ich habe nichts mehr keine Chat Verläufe keine sendungsnummer keine Quittung nichts mehr immer hin ist ja viel Zeit vergangen.

Das wäre dann ein Fall von "Pech gehabt".
Zivilrechtlich verjähren solche Sachen erst nach 3 Jahren (hier also zum 01.01.2021).
Strafrechtlich dürften das sogar 5 Jahre sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Klammheim
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)


Bin 26

Zitat (von muemmel):
Sollten sie nicht vorbestraft sein, so gehe ich von einer Geldstrafe im Rahmen eines Strafbefehls aus... Sie vergessen, daß das bei Jugendlichen und Heranwachsenden unzulässig ist. Und der TE geruhte ja bisher nicht, sein Alter mitzuteilen...

-- Editiert von muemmel am 03.12.2017 16:53

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Nun, dann ist Antwort Nr. 3 zutreffend: Geldstrafe per Strafbefehl, soweit Sie nicht vorbestraft sind.
Stellt sich (mir) die Frage, was dagegen spricht zu dieser Vernehmung zu gehen, zu erfahren was Sache ist - und, wenn Du ein reines Gewissen hat, zu Protokoll zu geben, dass von Deiner Seite alles korrekt gelaufen ist. Die Frage stelle ich mir allerdings auch - Unschuldige, die zu Unrecht angezeigt wurden, pflegen sich deutlich anders zu verhalten als der TE.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Der "Unschuldige" hat dafür aber im anderen Thread geschrieben, dass er keine Kontaktdaten mehr hat um das Geld zurück überweisen zu könen. Hier dagegen schreibt er, dass er den Kontoauszug hat. Es gab also eine Überweisung, so dass er das Geld also doch zurück überweisen könnte. Der Wille zur Rückzahlung scheint also auch gelogen zu sein.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Tja, er übt schon mal das "lügen das sich die Balken biegen und es anders darstellen", um mal aus dem Parallelthread zu zitieren...

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