Ich habe bei ebay Eintrittskarten gekauft. Der Verkäufer hat die Auktion jedoch nach dem Kauf abgebrochen und die Karten anderweitig weiterverkauft, da er der Meinung war das der Verkauf über ebay gegen die AGBs des Veranstalters verstossen.
Mein Geld habe ich bisher nicht zurückerhalten.
Die Karten sind nicht personalisiert und liegen mir bereits vor. Der Verkäufer konnte diese aber über ein Portal sperren lassen und neu ausdrucken lassen.
Habe ich Anspruch beim Veranstalter auf Einlass, da ich rechtmäßiger Besitzer der Karten bin?
Welche zivil und Strafrechtlichen Möglichkeiten habe ich gegen den Verkäufer?
Ebay Kaufvertrag abgebrochen und Artikel weiterverkauft
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Mit Auslaufen der Verkaufsaktion ist der Vertrag mit dem, der das Höchstgebot abgegeben hat, zu Stande gekommen.
Danach kann der Verkaufsvorgang nicht mehr wirksam mit ebay Bordmitteln abgebrochen werden.
Hier wäre allerdings eine Vertragsanfechtung vorstellbar.
Ich frag mich allerdings, wie es sein kann, dass Du die Karten schon hast, wenn der Verkäufer die Sache abgebrochen hat.
Deine Ansprüche - auch oder hier vermutlich grade im Hinblick auf Schadenersatz - richten sich gegen den Verkäufer.
Ansprüche gegen den Veranstalter hast Du - wenn die Karten zu Recht gesperrt wurden, nicht.
Zivilrechtliche Ansprüche ja - strafrechtliche Ansprüche nur, wenn er Dir die überwiesene Summe nicht überweist.
Berry
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