Guten Abend,
ich hoffe, man kann mir weiterhelfen. Ich bin mit folgendem Problem konfrontiert:
Vor einigen Tagen habe ich über Ebay einen Artikel (Wert ca. 280 Euro) gekauft. Dieser wurde über eine Spedition an mich geliefert.
Beim Zustellen der Ware war ich nicht vor Ort, so dass ich telefonisch dem Spediteur erlaubte, den Artikel in meiner Garage abzustellen.
Leider fand ich wenig später den Artikel beschädigt vor. Die Verpackung war eingedellt und am Artikel befanden sich Schrammen.
Ich habe darauf den Händler bei Ebay kontaktiert.
Dieser will mir nun die Ware nicht "ersetzen/erstatten". Er ist der Meinung, dass er den Schaden bei der Spedition nicht geltend machen kann: " Die Ware wurde bei Ihnen mit einer Abstellgenehmigung abgestellt. Die Ware konnte somit nicht nach Erhalt auf Schäden geprüft werden."
Er bietet nun aus Kulanz einen Lackstift zur Beseitigung der Mängel an (Wert 15 Euro)
Der Schaden ist dadurch meiner Meinung nach jedoch nicht zu beheben!
Habe ich nun eine Möglichkeit vorzugehen oder sind mir die Hände gebunden?
Danke für eure Mühen!
Mannigame
Ebay-Kauf-Schadensregulierung
23. Juni 2015
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Frage vom 23. Juni 2015 | 23:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 4x hilfreich)
Ebay-Kauf-Schadensregulierung
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#1
Antwort vom 23. Juni 2015 | 23:58
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Der Händler ist für solche Schäden nur bis zur Lieferung an den Kunden verantwortlich.
Für alle derartigen Schäden die nach Ablieferung an den Kunden entstehen haftet er nicht mehr.
Eine Abstellgenehmigung steht der Ablieferung an den Kunden gleich.
#2
Antwort vom 24. Juni 2015 | 00:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 4x hilfreich)
Vielen Dank:
Ist eine Abstellgenehmigung denn auch telefonisch zulässig? Muss diese nicht schriftlich fixiert sein?
Hätte der Spediteur deshalb die Ware eigentlich gar nicht abstellen dürfen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. Juni 2015 | 00:38
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitat:Ist eine Abstellgenehmigung denn auch telefonisch zulässig?
Ja, selbst wenn sie gesungen oder getanzt wäre, wäre diese zulässig.
Schriftstücke haben zwar den Vorteil der einfacheren Beweisbarkeit, aber auch mündlich abgesprochenes lässt sich beweisen.
-- Editiert von Harry van Sell am 24.06.2015 00:40
#4
Antwort vom 24. Juni 2015 | 06:40
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Zuständig ist der Spediteur.
Er kann den Transportschaden innerhalb 7 Tagen bei seiner
Versicherung melden.
#5
Antwort vom 24. Juni 2015 | 16:38
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatZuständig ist der Spediteur. :
Er kann den Transportschaden innerhalb 7 Tagen bei seiner
Versicherung melden.
Wird er aber nicht machen, denn der TE ist nicht der Vertragspartner des Spediteurs.
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