Ebay Käufer spitzfindig Vorwand für Nichtbezahlen

16. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
loranora
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Käufer spitzfindig Vorwand für Nichtbezahlen

Hallo,
habe bei eBay einen Nintendo DS eingestellt. Der Käufer hat sich unmittelbar nach der Auktion bei mir gemeldet und mitgeteilt, dass er den Kauf nicht abschließen möchte, weil, mein Angebot irreführend gestaltet sei und sich nur indirekt erschließen lasse, dass der Nintendo ohne Netzteil geliefert wird. Ich habe in dem Angebot - wie üblich - die Herstellerangaben zu dem Gerät aufgeführt und darunter angegeben, dass ich das Gerät selbst und den Stift liefere. Das Netzteil habe ich nicht erwähnt. Ich halte die Gründe für den Rücktritt des Käufers für vorgeschoben, da man ein Netzteil ohne Weiteres im Handel erwerben kann. Außerdem habe ich ja den Lieferumfang angegeben. Wie sieht es wohl rechtlich aus? Kann ich eventuell auf Erfüllung klagen?
Vielen Dank schon mal für Eure Antwort!

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Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

gehört, aus der sicht eines normalen verbrauchers, das netzteil nicht zum standartumfang eines solchen gerätes...zumindest, wenn nicht ausdrücklich auf das fehlen hingewiesen wird?

nenne doch mal bitte die auktionsnummer.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

Beim Neuerwerb eines Nintendo DS, DS lite, XXL, DSi ist ein Netzteil im Lieferumfang enthalten, genauso wie eine Beschreibung und m.W. 2 Stylos.

Es ist daher sinnvoll, ausdrücklich in der Beschreibung darauf hinzuweisen, wenn dieses nicht mitgeliefert wird.

Wenn der Lieferumfang allerdings ausdrücklich aufgelistet wurde, sehe ich keine Begründung dafür, vom Vertrag zurücktreten, FALLS diese Auflistung nicht von den angegebenen (automatisierten?) Herstellerangabe abweicht.

Um dazu näheres sagen zu können, müsste man die Auktion sehen.

Also wie @seba79 schon fragte:

Artikelnummer?

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"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Auch wenn der Lieferumfang aufgelistet wird, kann es bzgl. Netzteil grenzwertig sein, da dieses - im Gegensatz zu Eingabegeräten - eben üblicherweise zum Hauptgerät dazu gehört.
(Ansonsten könnte ich auch ein Auto liefern mit der Angabe "Lieferumfang: Golf IV mit Motor, Türen und Rädern" und dann argumentieren, ich schulde dem K weder ein Lenkrad noch einen Tacho noch einen Kofferraumdeckel.)

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