Ebay - Gewerbe anmelden / Einfuhrumsatzsteuer

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
GustavGabler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Ebay - Gewerbe anmelden / Einfuhrumsatzsteuer

Ich würde gerne nebenbei bei Ebay Ware verkaufen. Da ich allerdings noch nicht weiß, ob ich das auf lange Sicht machen werde und wieviel ich verkaufe, stellt sich erstmal die Frage, ab wann ich ein Gewerbe anmelden muss bzw. soll?!?

Wenn ich jetzt gleich zum Start ein Gewerbe anmelde und es dann doch nicht so klappt wie ich mir das vorstelle, bzw. nicht lohnenswert ist, kann ich dann das Gewerbe ruhen lassen, oder sollte ich es wieder abmelden?

Desweitern stellt sich die Frage, ob ich probemlos Ware mit geringem Wert importieren kann ohne Einfuhrumsatzsteuern zu bezahlen. Da ich bei einigen ausländischen Versendern bereits privat eingekauft habe und sich der Warenwert meist zwischen 20-30 EUR bewegt, fällt zumindest kein Zoll an. Auch die Einfuhrumsatzsteuer muss meist nicht bezahlt werden, da die Sendungen beim Zoll fast immer "durchrutschen".

Wie ist es aber wenn ich gewerblich die Ware einführe? Muss ich die Einfuhr dann anmelden, damit die Einfuhrumsatzsteuer abgeführt werden kann, oder läuft es da auch so ab, dass ich nur dann die Einfuhr bezahlen muss, wenn die Ware beim Zoll hängen bleibt und die Einfuhrumsatzsteuer nachberechnet wird?

Wär klasse, wenn mir diese Fragen jemand beantworten könnte. Danke!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Klar man kann ab und abmelden wie man will

Steuerhinterziehung beim Zoll ist sicher ein tragfähigs Geschäftskonzept wenn man dann die Rechnungen dem Fnanzamt vorlegen muss bei der Steuererklärung bzw. bei einer Prüfung.

Auch Privat ist Schmuggeln verboten auch wenns durchrutscht. Kann ja sein das irgendwann man jemand genauer Prüft. zb. Wieviel Geld man ins Ausland überwiesen hat und was bestellt wurde.

K.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GustavGabler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank fü die Antwort. Da der Zollwert unter die Zollfreigrenze fällt, hab ich mir da ehrlich gesagt nie groß gedanken gemacht. Allerdings stellt sich mir da die Frage, wie ich die Einfuhrumsatzsteuer überhaupts bezahle, wenn niemand eine Rechnung bzw. Forderung stellt.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Geh mal zu Zoll und melde deine Waren an. Das ist wie mit der Einkommensteuer, die stellen auch keine Rechnung. Erst wenn die einen erwischen wird die Rechnung geschrieben und dazu noch ne Strafe

K.

2x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.010 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.