Ebay Betrug mit meinen Adressdaten

7. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Rookievw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Betrug mit meinen Adressdaten

Es wurde bei dem Auktionshaus EBAY ein User mit meinen Adressdaten und einer, mir nicht bekannten, Bankverbindung bei der Postbank Hamburg angelegt.

Über diesen User wurde dann im April 2003 eine Auktion (Verkauf) abgewickelt. Das Geld wurde vom Käufer überwiesen, die Ware aber nicht geliefert. Worauf ich ein Schreiben von dem Rechtsanwalt des Käufers bekam. Ein kurzes Telefonat und ein Fax stellten die Sache scheinbar klar und ich kümmerte mich nicht mehr darum.

Am 02.10.2003 bekam ich ein Schreiben der Ebay Anwälte KSP aus Hamburg. Hier wurde ich aufgefordert eine Zahlung für die Provision für die, in meinem Namen abgewickelte, Transaktion zu zahlen, incl. Zinsen, vorgerichtlicher Kosten, Rechtsanwaltsgebühren und Auslagenpauschale. Ich schickte auch dort ein Fax, dass es sich um einen Irrtum handelt und das ich bereits mit einem anderen Anwalt wegen der gleichen Sache in Kontakt stehe.

Am 06.01.2004 dann bekam ich ein Schreiben vom Amtsgericht in dem ich zur Lieferung der Ware angewiesen werde. Weiterhin wird mir nun zur Last gelegt, das einige Tage nach meinem Telefonat mit dem Anwalt des Käufers, das Geld zurücküberwiesen wurde. Woraus der Anwalt der Geschädigten nun eine Bestätigung dessen sieht, dass ich der Täter bin.

Ich bin nun auf der Suche nach einem geeigneten Rechtsbeistand um dem Treiben ein Ende bereiten!

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Am 06.01.2004 dann bekam ich ein Schreiben vom Amtsgericht in dem ich zur Lieferung der Ware angewiesen werde.

Was für ein Schreiben ist das?
Mahnbescheid kann m.W. doch nur für Geldforderungen ausgestellt werden.
Oder wurde Klage eingereicht und es ist ein Versäumnisurteil ergangen?

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#2
 Von 
Rookievw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um einen BESCHLUSS in dem der Streitwert auf 6.000 Euro festgelegt wird und eine "Ausfertigung der gerichtlichen Verfügung" indem das schriftliche Vorverfahren angeordnet wird. Was das genau ist, weiss ich leider auch nicht. Auf jeden Fall handelt es sich um keinen Mahnbescheid, gegen den man ja Widerspruch einlegen kann. Also wenn mir jemand weiterhelfen kann, bin ich echt dankbar!

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Oha. Sie sollten *schleunigst* einen Anwalt aufsuchen!

Schriftliches Vorverfahren kommt zwischen Klage und Gerichtstermin, also muß bereits Klage eingereicht sein.

Entweder riskieren Sie ein Versäumnisurteil (wenn noch nicht ergangen) oder, wenn schon ergangen, Fristüberschreitung für Rechtsmittel gegen das Versäumnisurteil, also unbedingt *sofort* mit einem Anwalt sprechen!

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#4
 Von 
Rookievw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab mich schon mit einem Anwalt i.V. gesetzt. Die Frist läuft ab dem 06.01.2004 14 Tage. Sollte also noch alles glatt gehen. Ich bin echt gespannt, wie das ausgeht! An diesem Fall erkennt man auf jeden Fall, wie schnell man über das Internet völlig unverschuldet in sehr grosse Schwierigkeiten navigiert wird. Betrug bei Ebay kennt man ja schon allein aus den Medien, aber diese Tour war mir bisher auch neu! Hammerhart kann ich dazu nur sagen!!!

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#5
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

...,das einige Tage nach meinem Telefonat mit dem Anwalt des Käufers, das Geld zurücküberwiesen wurde.

Ein Schelm , wer dabei Böses denkt ;)

Aber es sollen ja noch Zeichen und Wunder geschehen...

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#6
 Von 
Rookievw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für den hilfreichen Beitrag! Für konstruktive Informationen bin ich jederzeit zu haben... :-)

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#7
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

´Konstruktion : Finanzieller Engpass ohne Aussicht auf Kredit. Computerkenntnisse. Ebay-Account einrichten/hacken. Waren unter falschem Namen verkaufen. Geld kassieren, Ware nicht liefern. Nach Überwindung der finanziellen Hürde : Rücküberweisung in gleicher chronologischer Folge wie Zahlungseingänge. Kontolöschung.
???????

-----------------
"www.bulkens.info"

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#8
 Von 
Rookievw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja, genauso stelle ich mir das auch vor. Leider scheint die gesetzliche Lage in Deutschland nunmehr so zu sein, dass ich in der Beweislast bin, dass ich NICHT derjenige bin der OHNE Kohle, dafür MIT genügend krimineller Energie diesen Deal abgewickelt hat... soweit ist es nun schon gekommen - schade eigentlich!!! Ich erinnere mich, dass ich mal im TV einen entsprechend Spruch gehört habe "In dubio pro reo" - "Im Zweifel für den Angeklagten"... schade das es nur ein Film war...

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#9
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

meine Anwältin hat mir auch erzählt, das Sie derzeit ein paar Fälle hat, wo bei ebay unter dem Namen anderer Sachen verkauft wurden.

Scheint anscheinend derzeit ein neuer,wenn auch trauriger Trend zu werden.

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#10
 Von 
Rookievw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja interessant! Wäre dann ja schon ein Schritt in die richtige Richtung, wenn sich Deine Anwältin und mein Anwalt mal austauschen... also rein des Falles wegen, nicht im Whirlpool :-)

Ich finde es auf jeden Fall unfassbar, dass es jetzt schon Betrügereien mit Collateralschaden gibt, also noch ein Geschädigter neben dem betrogenen Käufer produziert wird.

Das ist ja wohl eher die untere Schublade der Kleinkriminalität!

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#11
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Habe selbigen Fall im aktuellen "Focus" (beim Zahnarzt) gelesen.
Dort es aber um ein Mitglied des Abgeornetenhaus Berlin.
Angeblich hatte er auch mehrere Sachen bei Ebay verkauft gehabt, obwohl er nicht mal einen Ebay Account hat.
Auf jeden Fall will er wohl gerade richtig Stress machen bei Ebay und Datenschützern.

Gruß
Campa

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Rookievw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, dabei handelt es sich ja schon um einen etwas anders gelagerten Fall. Hier wurde er als Käufer zum Betrüger gemacht. In meinem Fall wurde aber ein Account mit meinen Daten benutzt um Waren zu verkaufen und das Geld ohne Gegenleitstung zu behalten. Auch ist die Sache mit den Datenschützern etwas fraglich. Ich brauche doch nur ein Telefonbuch aufschlagen und mir einen Namen mit passender Adresse suchen. Ebay scheint bei der Anlage von Accounts nur zu prüfen, ob ein Schufa-Eintrag vorliegt.

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#13
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)

Wundert mich ehrlich gesagt.
Wie kann man sich denn bei ebay unter falscher Adresse anmelden? Die machen doch Plausibilitätsprüfungen, oder? Wenn man sich mit einer Freemail-Adresse anmeldet, wird man doch mittels der Gelben Post angeschrieben.
Nutzt man vertrauenswürdige Mailservices (Dt. Telekom etc.) läuft das alles über diese Adresse.
Hat sich das geändert?

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#14
 Von 
Andy007
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Ebay schickt nicht mehtr - wie früher - dann die Daten per Post zu.
Ebay arbeitet jetzt mit der Schfa zusammen , dort werden die Daten bei der Anmeldung überprüft .
Also auch eine Schwachstelle (versuch Dich mal mit den Daten eines Bekannten anzumelden......)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Palusibilitätsprüfungen , Adressprüfungen , kein Freemailer , Schufa .... ????

Püh , wer wird denn durch sowas aufgehalten ?? ;)

Der eBay - Globus ist groß ....

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#16
 Von 
Rookievw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Andy007 hat absolut recht! Genau das scheint hier das Problem zu sein! Scheint eine ungeheure Sicherheitslücke zu sein! Man kann sich bei einigen Anbieter nichteinmal eine Freemailadresse einrichten, ohne Post von denen zu bekommen, aber Ebay Accounts kann man sich anlegen wie man lustig ist.
Hat für mich aber auch aber einen einleuchtenenden Hintergrund: Für Briefe an den Neukunden muss man ja Porto zahlen.
*****
das sieht man doch schon am Käufer-/Verkäuferschutz. Die bieten für horrende Provisionen einen Marktplatz an, aber wenn mal was schiefgeht kommen Emails nach dem Motto: "Wir haben damit nichts zu tun, wir stellen nur die Plattform". Geniales Geschäftsmodell, richtig Geld verdienen und alle Verantwortung ablehnen. Vergleiche mit z.B. einem Waffengeschäft finde ich hier nicht zulässig (Wer eine Waffe verkauft , muss sich auch nicht der Konsequenzen verantworten...). Ich finde hier ist es doch etwas anders gelagert!

Naja, ich habe vorgestern einen Anwalt eingeschaltet und warte mal ab, was aus der Sache wird. Bin auf jeden Fall megastinkesauer!

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#17
 Von 
asb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich gehöre zu den Leuten, die am 24.12.2003 eine Art Inkassoversuch durch die Hamburger Kanzlei KSP erhalten haben; Details siehe http://www.kefk.net/Shopping/Auktionen/Ebay/Inkasso/.

Auch ich habe nie etwas über Ebay ge- oder verkauft, der ganze Zirkus geht auf zwei Betrugsserien bei Ebay unter den Ebay-Accounts "hdd_drives" und "buchholzhier" zwischen Juni und September 2003 zurück, bei denen gut 120 Käufer geschädigt wurden. Ich habe die Vorgänge unter http://www.kefk.net/Shopping/Auktionen/Ebay/ ausführlich dokumentiert; siehe dort auch: http://www.kefk.net/Shopping/Auktionen/Ebay/Identitätsdiebstahl/, http://www.kefk.net/Shopping/Auktionen/Ebay/Betrugsfälle/ und http://www.kefk.net/Shopping/Auktionen/Ebay/Chronologie/.

Ich habe den ersten mit bekannt gemachten Betrugsfall dem so genannten Ebay- Sicherheitsteam gemeldet und eine Bestätigung erhalten, dass ein weiterer Missbrauch meiner Adressdaten (!) nun nicht mehr möglich sei. Zufällig passierte das ein paar Wochen später jedoch in 117 weiteren Fällen; auch das habe ich wieder dem so genannten Ebay- Sicherheitsteam gemeldet und erneut eine Bestätigung erhalten, dass der Adressdatensatz erneut (!) gesperrt worden und ein weiterer Missbrauch meiner Adressdaten nun ausgeschlossen sei; siehe auch: Dokumentation des Mailwechsels mit Ebay, http://www.kefk.net/Shopping/Auktionen/Ebay/Mailwechsel/.

Trotzdem fordert diese Kanzlei aus Hamburg knapp EUR 400,- für "Einstellgebühren und gegebenenfalls Verkaufsprovision" von mir.
***** hat der Fall für mich mittlerweile einen gewissen bizarren Humor entwickelt. Ich hoffe jedenfalls auf eine Klage durch die Kanzlei KSP und bin schon recht gespannt, wie die argumentieren wollen; vgl. http://www.kefk.net/Shopping/Auktionen/Ebay/Inkasso/.

Ach ja, ich habe die Betrugsserie umgehend angezeigt; der Inhaber der Bankverbindungen wurde mittlerweile privat ermittelt und durch die Polizei in L. bestätigt; das Verfahren ist derzeit bei der Staatsanwaltschaft in O.; vgl. http://www.kefk.net/Shopping/Auktionen/Ebay/Strafanzeige/.

Wäre schon interessant, wie Ebay oder die KSP-Anwälte mit folgenden selbstgelegten Kuckuckseiern vor einem ordentlichen Gericht hantieren werden:

1. Die Betrugsfälle wurden dem so genannten Ebay-Sicherheitsteam gemeldet.

2. Ich habe Strafanzeige wegen Betrugs gegen Unbekannt erstattet. Der Tatverdächtige wurde ermittelt und mit gut 100 Strafanzeigen, bezogen auf die o.g. sowie verschiedene weitere Ebay- Accounts, verknüpft.

3. Das so genannte Ebay- Sicherheitsteam hat mir nicht nur einmal, sondern zweimal den Empfang der Beschwerde bestätigt.

4. Das so genannte Ebay- Sicherheitsteam hat mir nicht nur einmal, sondern zweimal ein Vorgehen gegen den Adressdiebstahl zugesagt und diese Zusage in 117 Fällen nicht eingehalten...

*****
Es handelt sich dabei um einen groben Verstoss gegen das BDSG und das Teledienstedatenschutzgesetz, den ich den zuständigen Behörden gemeldet habe; sollte die Überprüfung positiv ausfallen, werde ich Ebay deswegen verklagen; vgl. http://www.kefk.net/Shopping/Auktionen/Ebay/Datenschutz/.

6. Ich bin kein Kunde von Ebay, Ich habe nie Waren oder Produkte über Ebay ge- oder verkauft, und ich habe gegenüber Ebay nie der Speicherung, Verarbeitung oder Weitergabe meiner persönlichen Daten zugestimmt. Dass Ebay von einem Betrüger getäuscht wurde, interessiert mich dabei nicht und ist auch nicht mein Problem; es gibt funktionierende und allgemein übliche Methoden zur Identitätsfeststellung (Postident), wenn Ebay diese nicht nutzt, ist das nicht mein Problem.


MfG -asb


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" "

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#18
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Ein Firmensitz in der Schweiz ermöglicht nicht, das deutsche Rechtssystem zu umgehen.

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""Time does not pass here - it just is." Bilbo Baggins"

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#19
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

insbesondere da ebay nachweislich in potsdam ansässig ist! bitte teilen sie uns mit was auch ihrer klage wird, sehr interessant - viel erfolg

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"kampf den borg"

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#20
 Von 
Rookievw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute,
mittlerweile sind einige Monate vergangen und ich stelle Euch mal die aktuellen Infos zur Verfügung:

- Mein Rechststreit wurde vom Amtsgericht wegen eines zu hohen Streitwertes (ca. 6000 Euro) an das Landgericht verwiesen.

- Das Landgericht hat zu meinen Gunsten entschieden, die Klage abgewiesen und die Klägerin verurteilt die Kosten zu tragen

- Die Klägerin hat Berufung eingelegt

- Das Oberlandesgericht prüft nun den Sachverhalt

Ich halte Euch weiter auf dem laufenden!

Gruss Rookievw

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Rookievw
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute,
mein Abschlussbericht kommt zwar etwas verspätet - aber besser als nie :-)

Ende vom Lied:
Klägerin hat die Berufung einen Tag vor dem Gerichtstermin, zu dem ich erstmals auch erscheinen musste, zurückgezogen und damit das erste Urteil anerkannt.

Gruss Rookievw

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