Ich habe zum Verkauf bei Ebay folgendes eingestellt:
Schumacher Stirnband mit S. . . .Kristallen neu.
ich vermute, daß die S .....Kristalle Anstoß der Löschung waren.
Gib es einen Passus (generell), der mir erlaubt, die Marken zu nennen.
Es geht nicht um Plagiate.
Vielen Dank.
Ebay Auktion gelöscht - Markenrechtsverletzung
4. August 2015
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Frage vom 4. August 2015 | 10:55
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 21x hilfreich)
Ebay Auktion gelöscht - Markenrechtsverletzung
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#1
Antwort vom 4. August 2015 | 12:55
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Wenn es sich um ein Original handelt, darf der Markenname selbstverständlich genannt werden, §23 MarkenG
.
Handelt es sich vielleicht nicht um originale S-Kristalle?
#2
Antwort vom 4. August 2015 | 18:26
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 21x hilfreich)
Ich habe den Artikel mit der Beschreibung bei einem Ebay-Gewerblichen gekauft.
Folgendes habe ich in einer Beschreibung gelesen:
"... ist ein geschützter Markenname und wird nur verwendet um den Artikel zu beschreiben, da es sich um den Hersteller handelt"
Umgehe ich mit dem Hinweis der Abmahung?
Danke
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. August 2015 | 13:48
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Zitat:Umgehe ich mit dem Hinweis der Abmahung?
Der Hinweis ist irrelevant.
Wenn der Markenname nach §23 MarkenG genannt werden darf, braucht man den Hinweis nicht, dann geht eine Abmahnung auch so ins Leere.
Wenn der Markenname nicht genannt werden darf (weil es sich eben um kein Original handelt), hilft einem auch der Hinweis nichts.
#4
Antwort vom 10. August 2015 | 21:13
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 2x hilfreich)
Ein authentischer Markenartikel darf selbstverständlich mit dem Markennamen bezeichnet werden. Ohne die Markenbezeichnung wäre der Artikel schließlich nur einen Bruchteil wert. Ein Original muss er eben sein.
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