Ebay Auktion - PKW hat plötzlich Unfallschaden

23. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Timezone
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Ebay Auktion - PKW hat plötzlich Unfallschaden

Hallo, es geht um folgenden Sachverhalt: Ich habe bei Ebay ein Fahrzeug zu einem aus meiner Sicht sehr günstigen Preis ersteigert. Mit dem Verkäufer wurde nach Auktionsende telefonisch Ort und Zeit für die Fahrzeugübergabe vereinbart. Ein Tag vor diesem Termin meldet sich der Verkäufer erneut und teilt mit, das das Fahrzeug gerade in einen Unfall verwickelt wurde und nun nahezu Totalschaden hat. Nun möchte er den ganzen Kauf abbrechen und ich solle dem bei Ebay zustimmen. Ein Foto des kaputten Fahrzeuges möchte er mir aus zweifelhaften Gründen jedoch erst in ca. 2 Wochen zusenden. Ich habe die Vermutung, dass es gar keinen Unfall gab, er das Auto aber nicht zum Auktionsendpreis verkaufen möchte. Wenn ich mir jetzt ein vergleichbares Fahrzeug woanders kaufe, zahle ich mindestens 1500 Euro mehr. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt, wenn das Fahrzeug wirklich den Unfallschaden hat und was ist wenn er das Fahrzeug nur nicht zu diesem Preis verkaufen möchte?
Vielen Dank für Eure Antworten.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Mit Auktionsende ist es DEIN Auto.

Der Einfachheit halber soll dir der VK das Kostengutachten zukommen lassen. Dann siehst du was man verdienen kann.

Einer Rückabwicklung brauchst du nicht zuzustimmen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

wenn Sie Zweifel an der "Unfallgeschichte" haben, können Sie immerhin zum Verkäufer fahren und sich das Fahrzeug zeigen lassen.

Werden nur Bilder übermittelt, kann es sich u.U. um Bilder eines anderen Unfallwagens handeln. Auch gescannte Gutachten beinhalten das Risiko der Fälschung.

Gut möglich, daß der Verkäufer einen anderen Interessenten für das Fahrzeug gefunden hat, der mehr für den Wagen zahlen würde und Sie mit dieser Geschichte vom Unfall abwimmeln will.

Gruß Senatorman

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Timezone
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Mit dem Hinfahren ist so eine Sache, da dies ca. 1400 km hin und zurück wären. Das Fahrzeug ist jedoch "einzigartig", so dass gefälschte Bilder schlecht möglich sind (im Gutachten sind ja auch Bilder drin). Würde mir denn eine Art Schadenersatz zustehen im Falle, das das Fahrzeug wirklich verunfallt ist oder falls er das Fahrzeug zum Auktionsendpreis einfach nicht übergeben möchte?
MFG Timezone

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
eine Art Schadenersatz


Was ist denn deiner Meinung "der Schaden".

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Timezone
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Schaden besteht für mich darin, das ich ca. 1500,- Euro oder mehr ausgeben muss, wenn ich mir jetzt ein anderes vergleichbares Fahrzeug kaufe. Die Wahrscheinlichkeit, das ich ein ähnliches Fahrzeug zeitnah noch einmal zu solch einem Preis bekomme ist nahezu Null.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

einen Schadenersatz werden Sie kaum erhalten können, wenn das gekaufte Fahrzeug "untergegangen" ist, es sei denn, Sie hätten das explizit vereinbart.

Wenn Sie sichergehen möchten, daß das Fahrzeug nicht einfach anderweitig verkauft wurde, müssen Sie sich den Totalschaden eben glaubhaft nachweisen lassen. Wie Sie das gestalten, ist Ihre Sache.

Falls der Unfall nur vorgetäuscht wurde, um das Fahrzeug letztlich an einen Dritten zu einem höheren Preis verkaufen zu können (und das Fahrzeug inzwischen tatsächlich anderweitig verkauft wurde), dann hätten Sie natürlich einen Schadenersatzanspruch gegen den Käufer.

Gruß Senatorman

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
einen Schadenersatz werden Sie kaum erhalten können, wenn das gekaufte Fahrzeug "untergegangen" ist


Doch, wenn der VK den Untergang zu vertreten hat.

Man könnte auch an einen Herausgabeanspruch der Versicherungsleistung als stellvertretendes Commodoum denken.

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2x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ansonsten ist die grundsätzliche Frage interessant, wer für die Sache haftet, während sie in der Auktion ist <hr size=1 noshade>


Der VK haftet für Schäden, die er zu vertreten hat. Er haftet nicht für Schäden, die er nicht zu vertreten hat, etwa wenn eine Meute 1.-Mai-Demonstranten das Auto abfackelt. => §§275 , 280 I BGB.

Dank der Formulierung des §280 I BGB trägt der VK die Beweislast dafür, daß er den Schaden nicht zu vertreten hat.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Also angenommen, Ein Fahrzeug, bei welchem eine Adequate Ersatzbeschaffung 4500€ kostet, geht bei eBay für 3000€ raus. (Privatverkauf) Ich meine mich dunkel zu entsinnen (Recht was bei BWL an der Uni dabei ist) geht ja die Gefahr mit Kaufvertragsabschluss über.
D.h. fackelt das Auto ab, und der Verkäufer musste nicht damit rechnen, dass es an der Stelle zu Vandalismus kommt, darf der Käufer dem VK 3000 zahlen und auch noch die Beseitigung des Wracks, ohne ein einziges mal mit demselben unterwegs zu sein.
Fährt jedoch der VK und es kommt hier zu einem Unfall, stellt sich mir die Frage, ob der VK überhaupt noch mit dem Fahrzeug hätte fahren dürfen. Liegt hier keine Vereinbarung vor, haftet doch der VK für den Schaden.
Oder liege ich hier falsch?


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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

ich würde das genau so sehen wie du, aber meinst du das deine Antwort den TE eines 5 Jahre alten Threads noch erreichen/interessieren wird?

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Sorry, der war bei mir plötzlich ganz vorne. Also auf der Übersichtsseite.

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3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Auch wenn der Thread uralt ist, die Aussage von Lifeguard steht jetzt nunmal da:

quote:<hr size=1 noshade>Ich meine mich dunkel zu entsinnen (Recht was bei BWL an der Uni dabei ist) geht ja die Gefahr mit Kaufvertragsabschluss über. <hr size=1 noshade>

Das ist falsch. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Käufer über (§446 BGB ), außer er befindet sich in Annahmeverzug.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 07.03.2015 10:58

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