Fiktiver Fall:
Privater Verkäufer V bietet unter Ausschluss der Gewährleistung und Rücknahme bei Ebay einen Technikartikel an.
V gibt in der Artikelüberschrift unabsichtlich eine Eigenschaft des Artikels falsch an.
Ein Artikel mit angegebener Eigenschaft wäre ungefähr 50 - 100 % teurer.
Die Artikelbeschreibung enthält keine Angaben mehr zu fraglicher Eigenschaft. Die tatsächliche Eigenschaft und somit die versehentliche Fehlangabe wären theoretisch durch mehrere Gegebenheiten erkennbar:
- Auf mehreren Artikelfotos ist der korrekte Artikel mit tatsächlicher Eigenschaft zu erkennen.
- Der Preis (Sofortkauf) spricht eher für einen Artikel mit tatsächlich gegebener Eigenschaft.
- Ebenfalls in der Artikelüberschrift angegebene Anschlussmöglichkeit des Artikels gibt es ausschließlich bei dem tatsächlich vorhandenen Artikel.
- Das angebotene Modell wurde ausschließlich mit tatsächlich gegebener Eigenschaft hergestellt.
Verkäufer V erkennt seinen Fehler erst nach Kauf durch den Kunden K, aber noch vor Versand und bietet diesem Wahlweise Zusendung des Artikels oder Rückerstattung der Zahlung an.
Ist hier überhaupt ein Kaufvertrag zustande gekommen (eventuell Dissens)? Hätte K den Fehler erkennen müssen?
Welche Rechte hat der Käufer K? Gilt die falsche Eigenschaft sogar als vereinbarte Beschaffenheitsgarantie?
Kann K nur seine Zahlung zurückverlangen oder möglicherweise auch nach Kauf eines teureren Artikels mit beschriebener Eigenschaft den Mehrpreis in Form von Schadensersatz von V fordern?
Danke und liebe Grüße,
Sky-Haussman
Ebay Artikelbeschreibung teilweise falsch
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Zitat:Ein Artikel mit angegebener Eigenschaft wäre ungefähr 50 - 100 % teurer.
- Das angebotene Modell wurde ausschließlich mit tatsächlich gegebener Eigenschaft hergestellt.
Sorry, aber ich halte die Sachverhaltsbeschreibung für unverstehbar wirr. Was denn nun, entweder ein Artikel mit den angegebenen Eigenschaften wurde nie hergestellt, oder er ist 50-100% teurer als der tatsächlich verkaufte. Beides gleichzeitig geht nicht.
So oder so: Eine Beschaffenheitsgarantie ist nicht nötig, um Schadensersatzforderungen zu begründen. Bitte hier weiterlesen.
Zugunsten der Neutralität etwas komplizierter geschrieben, ja. Aber die Kernaussage sollte schon klar sein.
Und ja, es geht beides gleichzeitig. Nimm beispielsweise ein Auto das es nur mit Benzinmotor gibt. Ein nahezu baugleiches Auto könnte es nun von einem anderen Hersteller mit Dieselmotor geben, aber zum doppelten Preis.
Und ich meinte nicht nur explizit eine Beschaffenheitsgarantie, eine Beschaffenheitsangabe auf die sich der Käufer verlassen darf reicht ja auch aus.
Kann man soweit sagen, dass bei mangelnder Exculpation nach §§280
, 283 BGB
für den möglichen Erfüllungsschaden gehaftet werden muss? Inwieweit spielt dann Fahrlässigkeit Seitens des Käufers eine Rolle? Nach diversen Kommentaren sind die Prüfpflichten des Käufers ja relativ gering.
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