hallo,
ich habe folgendes problem.
ich habe anfang oktober 05 von einem gerichtsvollzieher die aufforderung erhalten die Ev abzugeben wegen einer forderung von € 642,11 eines inkasso büros
um die ev abzuwenden habe ich dem inkasso eine ratenzahlung von monatlich € 25,- angeboten mit dem vermerk das die monatliche zahlung nicht immer zum gleichen datum erfolgen kann da ich hatz 4 empfänger bin und kaum mit dem geld klar komme.
das inkasso büro hat dem zugestimmt und seit mitte oktober 05 wurden dann auch von mir die monatlichen zahlungen in der höhe überwiesen.
für oktober november und dezember.
gestern habe ich nun wieder post bekommen vom gerichtsvollzieher in gleicher angelegenheit mit neuer aufforderung die EV zu leisten.
als antragsteller steht diesmal nicht das inkasso büro drauf sondern ein rechtsanwalt, handelt sich aber wie gesagt um die gleiche sache.
was kann ich da machen? ist das ok so? und muß ich die Ev jetzt trotz zahlung leisten?
und wieso jetzt auf einmal ein rechtsanwalt?
bin für jeden tip dankbar
EV trotz Ratenzahlung?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
@max payne
typisches vorgehen des ib. die versuchen einfach auch noch per anwalt das ganze einzutreiben und gebühren rauszuschlagen. du teilst dem anwalt mit, dass du die vollmacht §§174,410bgb forderst. ansonsten weist du seine forderungen zurück.
dem gv teilst du mit, dass du mit dem gläubiger bereits eine ratenzahlungsvereinbarung hast und diese auch läuft.
lies mal die infos aus der seite:
http://www.schuldnerberatung-euregio.com/zwangsvollstreckung.htm
sunbee
wie ich den gerichtsvollzieher kenne wird ihm das egal sein, da mit dem agument kommen wird, er hätte eine vollstreckungsauftrag gegen mich....
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@max payne
und genau darum solltest du die seite die ich dir gegeben hatte mal durchlesen.
stellt sich die frage, ob der vollstredckungsauftrag vor oder nach der ratenzahlvereinbarung erteilt wurde.
sunbee
Das IB ist "Besitzer" des Titels ?
Ist die gesamte Summe 642 tituliert
Sind in der Summe die IB Gebühren enthalten ?
Warum das Ib mit ev kommt ist mir ein rätsel ?
Wenn die Hand gehoben wird gibts doch gar nichts mehr (schulterzuck)
Die ratenvereinbarung mit dem IB hast Du schriftlich ?
Vollmachtseinforderung an den Advokaten ist auch meine Meinung
(muß mit orginalunterschrift (!!) kommen und die Forderung muß (!!) mit dabei sein )
gruß
thehellion
ich würde die verpflichtung zur abgabe der e.V. erstmal nach § 900 IV im termin bestreiten. dann entsteidet nicht der gerichtsvollzieher sondern das amtsgericht per beschluss - damit ein solcher auch in ihrem sinne ausfällt wären ihrerseits belege über die ratenzahlung, die gezahlten raten (wurde evtl. sogar eine vergleichsgebühr Nr. 1000 oder 10003 VV RVG berechnet?) etc wichtig. dann sagen sie noch, dass es zum wesentlichen merkmal einer getroffenen ratenzahlungsvereinbarung gehört auf weitere zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu verzichten, insbesondere da sie als alg II empfänger weit unter den pfändungsfreibeträgen liegen und daher die raten nur der gute wille um die eV zu vermeiden sind.
habe vor ein paar tagen mit dem inkassobüro telefoniert.
die dame sagte mir, ups, dass verstehe sie nicht und es wurde von deren seite auch nichts in auftrag gegeben.
sie sagte das hätte der beauftrage RA wohl gemacht.....????!!! muß ich das verstehen?
weiter sagte sie, sie würde sofort dafür sorgen das die ev nicht geleistet werden muß da ja in raten gezahlt wird.
ist damit der fall erstmal geklärt und soll ich den termin der ev verstreichen lassen nach der aussage?
was mich jetzt auch interessieren würde, ob und welche gebühren von dem RA dazu gekommen sind?
kann ich vom inkassobüro eine genau aufstellung fordern und wie genau muß diese aussehen?
Hallo!
Von welchem inkassobüro und von welchem
Anwalt kommt das denn??? ist das vielleicht
von einem Anwalt Dr.Thank?? würde mich
interessieren,denn von diesem Anwalt laufen
Hunderte von Mahnungen über angebliche
Leistungen für Gewinnspiele,Proben usw.Bitte um Mitteilung da ich Ihnen dann
helfen kann.
Gruss SAMMY1
-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "
Es gibt in der Geschäftanweisung für Gerichtsvollzieher eine Regelung, wonach der GVZ Raten annehmen kann im EV-Verfahren. Ich glaube das der Schuldner die Forderung in sechs Monaten beglichen haben muss, solange kann das EV-verfahren ruhen!
Trotzdem ist der GVZ nicht ohne Rechtsgrund da, und eine Ratenvereinbarung ist kein Hinterniss für eine Zwangsvollstreckung!
@ sammy1,
nein ist nicht von dem anwalt den du meinst.
Also, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Wenn Sie eine Ratenzahlung vereinbart haben, heißt das nicht, dass Sie zwangsläufig die eV nicht mehr ablegen müssen.
Jedoch würde ich den Anwalt anschreiben und ihm mitteilen, dass Sie bereits - wie vereinbart - Raten an das Inkassob. zahlen. Denen senden Sie eine Kopie. Auch mit dem GV würde ich sprechen und ihm den Sachverhalt darlegen.
Viel Glück
Murgab
aber wg der selben Sache ?
Wenn ich die Hand hebe - dann stell ich doch auch die Ratenzahlung ein ! Ist doch logisch
Also bekommt der Gläubiger dann Null !
Und ein IB das NUll € will kann ich mir in meinen kühnsten Träumen nicht vorstellen ?!
(schulterzuck)
gruß
thehellion
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