EU-weit Freelancer beschäftigen

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
louispaul
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
EU-weit Freelancer beschäftigen

Hallo Freunde des Rechts,

Ich gründe eine Übersetzungsfirma. Die Übersetzungen will ich von Freelancern EU-weit machen lassen.
Ich will 50€ pro Seite an den Übersetzer zahlen. kommen dann noch zusätzliche Kosten auf mich zu, falls diese Personen einen Gewerbeschein haben? Etwa Sozialabgaben oder Umsatzsteuer? Gibt es da Unterschiede wenn ich Deutsche oder Leute aus anderen Ländern anstelle (konkret: Frankreich, England, Spanien, Polen)?

Dankeee

Paul

-- Editiert von Moderator am 13.01.2017 02:30

-- Thema wurde verschoben am 13.01.2017 02:30

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Es kann passieren, das diese "Freelancer" durchaus nur Scheinselbständig sind.
Das bedeutet, das diese dann als normale Angestellte gelten würden - mit allen Nebenwirkungen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von louispaul):
Gibt es da Unterschiede wenn ich Deutsche oder Leute aus anderen Ländern anstelle (konkret: Frankreich, England, Spanien, Polen)?

Du solltest die entsprechenden Freelancer nicht anstellen, sondern ihnen lediglich Arbeitsaufträge erteilen und die erwartete Lieferung konkret beschreiben, so daß die Bearbeitung im Rahmen eines Werkvertrags erfolgt. Bei dem Begriff anstellen klingeln ansonsten die von HvS bereits erwähnten Alarmglocken. Benutze mal eine Suchmaschine oder Wikipedia, hier ist die Abgrenzung gut beschrieben.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Dolmetscher/Übersetzer und auch Lehrende (Dozenten), das sind Bereiche, in denen auch nach Ansicht der Arbeitsgerichte freie Mitarbeit das gebotene Modell ist. Also kein Scheinarbeitsverhältnis vorliegt. Die Beauftragung erfolgt von Fall zu Fall, der Tätige erstellt eine Rechnung, die dann beglichen wird.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
louispaul
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

VIelen Dank für die vielen Antworten,


Also wenn ich alles richtig machen, und ich nur echten Freelancern (keine scheinselbstständigen) arbeitsaufträge erteile, was kommt dann in deutschland noch an steuern auf mich zu und ist das EU-weit gleich oder gibt es unterschiede?

Grüße
Paul

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von louispaul):
was kommt dann in deutschland noch an steuern auf mich zu


Wenn du dir solch einfache Fragen nicht selbst beantworten kannst, solltest du vielleicht keine Firma gründen, sondern dir erst einmal entsprechendes Basis-Wissen aneignen. Hierzu gibt es diverse Kursangebote (IHK z.B.).

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#6
 Von 
louispaul
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

gut dann frage ich so:

bis auf die umsatzsteuer sollte nichts weiter auf mich zukommen, korrekt? ist diese Aussage EU-weit gültig?

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#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Und Einkommen- und Gewerbesteuer wollen Sie nicht zahlen für Ihre unternehmerische Tätigkeit?

Wollen Sie sich wirklich jetzt schon selbständig machen? Oder meinen Sie nicht, dass Sie den Rat von hiphappy erstmal befolgen sollten?

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich würde Ihnen die Beiträge von Eidechse und Hiphappy wärmstens ans Herz legen! Man hat - auch mit besser Absicht und/oder aus Unwissenheit so schnell Fehler gemacht, die Sie in allerschlimmste Schwierigkeiten bringen können, nicht nur akut, sondern für lange Zeit.

Kurse, Beratung durch einen Steuerberater und all das helfen zum einen, die meisten (teuren) Fallen zu vermeiden und ermöglicht es Ihnen, auch gegenüber den Leuten, die für Sie arbeiten sollen, ganz anders aufzutreten. Die riechen nämlich auch, wenn jemand keine Ahnung hat. Tun Sie sich den Gefallen!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
bis auf die umsatzsteuer sollte nichts weiter auf mich zukommen, korrekt?


Bitte das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen. Eventuell ist bei einem der Freelancer beispielsweise der §13b anwendbar. Da die Leistung der Übersetzung im Ausland geschieht, kann das ganz schön kompliziert werden.

Zitat:
nach Ansicht der Arbeitsgerichte


Was hat das Arbeitsgericht damit zu tun? So etwas wird im Rahmen einer Betriebsprüfung durch die deutsche Rentenversicherung geprüft.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von louispaul):
bis auf die umsatzsteuer sollte nichts weiter auf mich zukommen, korrekt?

Doch, jede Menge.
Welche Steuern das sind und wie viel, das hängt von der individuellen Steuersituation ab.

Dann gibt es nach anderen Abgaben (5% für die Künstlersozialkasse, Kammerbeiträge, ...)



Zitat (von louispaul):
ist diese Aussage EU-weit gültig?

Nö, jeder Staat hat seine eigenen Steuergesetze.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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