Hallo Freunde des Rechts,
Ich gründe eine Übersetzungsfirma. Die Übersetzungen will ich von Freelancern EU-weit machen lassen.
Ich will 50€ pro Seite an den Übersetzer zahlen. kommen dann noch zusätzliche Kosten auf mich zu, falls diese Personen einen Gewerbeschein haben? Etwa Sozialabgaben oder Umsatzsteuer? Gibt es da Unterschiede wenn ich Deutsche oder Leute aus anderen Ländern anstelle (konkret: Frankreich, England, Spanien, Polen)?
Dankeee
Paul
-- Editiert von Moderator am 13.01.2017 02:30
-- Thema wurde verschoben am 13.01.2017 02:30
EU-weit Freelancer beschäftigen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Es kann passieren, das diese "Freelancer" durchaus nur Scheinselbständig sind.
Das bedeutet, das diese dann als normale Angestellte gelten würden - mit allen Nebenwirkungen.
ZitatGibt es da Unterschiede wenn ich Deutsche oder Leute aus anderen Ländern anstelle (konkret: Frankreich, England, Spanien, Polen)? :
Du solltest die entsprechenden Freelancer nicht anstellen, sondern ihnen lediglich Arbeitsaufträge erteilen und die erwartete Lieferung konkret beschreiben, so daß die Bearbeitung im Rahmen eines Werkvertrags erfolgt. Bei dem Begriff anstellen klingeln ansonsten die von HvS bereits erwähnten Alarmglocken. Benutze mal eine Suchmaschine oder Wikipedia, hier ist die Abgrenzung gut beschrieben.
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Dolmetscher/Übersetzer und auch Lehrende (Dozenten), das sind Bereiche, in denen auch nach Ansicht der Arbeitsgerichte freie Mitarbeit das gebotene Modell ist. Also kein Scheinarbeitsverhältnis vorliegt. Die Beauftragung erfolgt von Fall zu Fall, der Tätige erstellt eine Rechnung, die dann beglichen wird.
wirdwerden
VIelen Dank für die vielen Antworten,
Also wenn ich alles richtig machen, und ich nur echten Freelancern (keine scheinselbstständigen) arbeitsaufträge erteile, was kommt dann in deutschland noch an steuern auf mich zu und ist das EU-weit gleich oder gibt es unterschiede?
Grüße
Paul
Zitatwas kommt dann in deutschland noch an steuern auf mich zu :
Wenn du dir solch einfache Fragen nicht selbst beantworten kannst, solltest du vielleicht keine Firma gründen, sondern dir erst einmal entsprechendes Basis-Wissen aneignen. Hierzu gibt es diverse Kursangebote (IHK z.B.).
gut dann frage ich so:
bis auf die umsatzsteuer sollte nichts weiter auf mich zukommen, korrekt? ist diese Aussage EU-weit gültig?
Und Einkommen- und Gewerbesteuer wollen Sie nicht zahlen für Ihre unternehmerische Tätigkeit?
Wollen Sie sich wirklich jetzt schon selbständig machen? Oder meinen Sie nicht, dass Sie den Rat von hiphappy erstmal befolgen sollten?
Ich würde Ihnen die Beiträge von Eidechse und Hiphappy wärmstens ans Herz legen! Man hat - auch mit besser Absicht und/oder aus Unwissenheit so schnell Fehler gemacht, die Sie in allerschlimmste Schwierigkeiten bringen können, nicht nur akut, sondern für lange Zeit.
Kurse, Beratung durch einen Steuerberater und all das helfen zum einen, die meisten (teuren) Fallen zu vermeiden und ermöglicht es Ihnen, auch gegenüber den Leuten, die für Sie arbeiten sollen, ganz anders aufzutreten. Die riechen nämlich auch, wenn jemand keine Ahnung hat. Tun Sie sich den Gefallen!
Zitat:bis auf die umsatzsteuer sollte nichts weiter auf mich zukommen, korrekt?
Bitte das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen. Eventuell ist bei einem der Freelancer beispielsweise der §13b anwendbar. Da die Leistung der Übersetzung im Ausland geschieht, kann das ganz schön kompliziert werden.
Zitat:nach Ansicht der Arbeitsgerichte
Was hat das Arbeitsgericht damit zu tun? So etwas wird im Rahmen einer Betriebsprüfung durch die deutsche Rentenversicherung geprüft.
Zitatbis auf die umsatzsteuer sollte nichts weiter auf mich zukommen, korrekt? :
Doch, jede Menge.
Welche Steuern das sind und wie viel, das hängt von der individuellen Steuersituation ab.
Dann gibt es nach anderen Abgaben (5% für die Künstlersozialkasse, Kammerbeiträge, ...)
Zitatist diese Aussage EU-weit gültig? :
Nö, jeder Staat hat seine eigenen Steuergesetze.
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