EU-Führerschein erlangen

12. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Peda07
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)
EU-Führerschein erlangen

Hallo,

am 23.01.2009 habe ich meinen FS aufgrund alkohol am steuer verloren. Der Führerschein wurde sichergestellt und beschlagnahmt.
Nun ist meine Frage, es heißt ja wenn man es eine Sperrfrist in D gibt, kann ich keinen Führerschein im Ausland machen. Nungut gegen mich wurde noch keine Sperrfrist verhängt sondern der FS wurde " nur " beschlagnahmt.

Wie sieht die Rechtslage aus, kann ich einen FS in Polen o.d.g. machen?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Wie sieht die Rechtslage aus, kann ich einen FS in Polen o.d.g. machen?
Ja. Dur darfst ihn in Deutschland aber nicht benutzen.

Wie viel Promille waren es denn?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Peda07
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,

ich hatte 1,05 Promille mit Unfall, die Unfallfolge ist allerdings noch nicht abschließend geklärt.

Nun ist natürlich meine Frage, wieso darf ich mit dem FS nicht in D fahren?
Es heißt doch , wenn jmnd in D eine Sperrfrist hat, kann er mit einem in der Sperrfrist erlangten FS nicht in D fahren. Aber ich befinde mich doch noch in garkeiner Sperrfrist. Wäre toll wenn du mir dafür ne Begründung liefern könntest.

lg

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Nun ist natürlich meine Frage, wieso darf ich mit dem FS nicht in D fahren?
Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum einen wäre der EU-Führerschein nicht anzuerkennen, wenn Du nicht auch Deinen Hauptwohnsitz für mindestens 185 Tage in dem Mitgliedsstaat begründen würdest. Zum anderen wurde Dir die Fahrerlaubnis entzogen. Somit bist Du, auch mit einer ausländischen Fahrerlaubnis, im Inland nicht berechtigt ein fahrerlaubnispflichtiges KFZ zu führen. Weiterhin ist bei der Verhängung der Sperrfrist die Zeit der vorläufigen Entziehung zu berücksichtigen. Somit ist die Zeit der vorläufigen Entziehung der Sperrfrist gleichzusetzen.

Wenn Du nicht für jede Frage einen neuen Thread eröffnen würdest hätte sich meine Frage nach der BAK erübrigt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Peda07
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,
vielen dank für die schnelle Antwort. Die Fahrschule Unik Driverschool Ltd.( http://unik-driverschool.com/ ) teilte mir mit, das ich mit dem FS in Deutschland fahren darf. Also ist diese Aussage definitiv falsch und es wäre reine Geldverschwendung sich dort einen FS zu machen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Also ist diese Aussage definitiv falsch und es wäre reine Geldverschwendung sich dort einen FS zu machen?
Ja. Die geben gerne solche Auskünfte. Schließlich verdienen sie ihr Geld damit.

Nachtrag: Bei besagter Fahrschule kannst Du keine EU-Fahrerlaubnis erwerben. Der Führerschein müsste also umgeschrieben werden. Das würde die deutsche Behörde aber nicht machen. Sie dürfte es nicht einmal.

-- Editiert am 13.06.2009 11:28

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Peda07
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,
was würde denn passieren wenn ich den Führerschein nicht umschreiben lassen würde und damit hier fahren würde, das selbe wie Fahren ohne Gültige Fahrerlaubnis?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Es wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis, da Dir in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde, und Du daher derzeit nicht berechtigt bist fahrerlaubnispflichtige KFZ zu führen. Das gilt für jeden Führerschein der Welt.

Wenn Du so schnell wie möglich wieder legal in Deutschland fahren möchtest solltest Du Deinem Anwalt in den Hintern treten und Dich über sperrfristverkürzende Maßnahmen wie z.B. "Mainz 77" informieren.

Ein ausländischer Führerschein ist in Deutschland keine Lösung für Dich.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Peda07
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,
Das Seminar Hamburg 79 habe ich bereits absolviert. Immoment habe ich große Sorgen das ich in die Gerichtsferien komme und meine Verhandlung womöglich erst im August habe. Weitere Möglichkeiten für eine weitere Verkürzung gibt es nicht oder? Dieses Seminar Hamburg 79 / Mainz 77 waren meine einzige mögl.?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Weitere Möglichkeiten zur Sperrfristverkürzung sehe ich nicht.

Leider hast Du Deine Fragen in viele Threads unterteilt. So ist es schwierig sich nochmals alle bisherigen Informationen und Aussagen zusammenzusuchen.

Insbesondere ist mir momentan nicht mehr gegenwärtig warum Du von einer Gerichtsverhandlung ausgehst. Üblicherweise werden solche Sachen mittels Strafbefehl erledigt. Zur Verhandlung kommt es dann erst nach einem Einspruch. Ich kann mich momentan aber nicht daran erinnern, dass Du einen Strafbefehl erhalten hast und dagegen Einspruch eingelegt hast.

Da Du Dir ja einen Anwalt genommen hast solltest Du ihn mal fragen ob er die vorläufige Entziehung nicht richterlich überprüfen lassen kann und will. Ob das möglich ist hängt mit der bereits diskutierten Frage zusammen ob der Führerschein freiwillig in die Obhut der Polizei gegeben wurde oder ob er beschlagnahmt wurde. Eine Lösung dafür konnten wir leider nicht finden.

Dein Anwalt könnte versuchen dahingehend zu argumentieren, dass keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorlagen, und der Unfall auch für einen nüchternen Fahrer unvermeidbar gewesen sei. Ob er damit durchkommen würde ist fraglich. Aber wozu hast Du einen Anwalt wenn er nichts macht?

Wenn diese Argumentation erfolgreich sein sollte wäre Dir Dein Führerschein wieder auszuhändigen, da dann nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegen würde.

Da Du mit 1,04‰ nur ganz knapp unterhalb des Wertes der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1‰ lagst solltest Du Dir nicht zu viele Hoffnungen machen. Einen Versuch könnte es aber wert sein.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

@Peda,
wieso ziehst du nicht deine Lehren aus deinem Fall und stehst dazu,mal ne Weile zu Fuß oder mit dem Rad fahren zu können?
Sorry,aber du gehörst mit deinem Vorhaben -der Führerscheinerlangung im ausland aufgrund Suffkifahrt im Heimatland - zu der Personengruppe,denen eigentlich das doppelte an Strafe zugeteilt werden sollte, allein aus dem Grunde,weil sie versuchen,einen neuen Führerschein zu erlangen,weil ihr "alter" woanders liegt.

Es ist doch allgemein bekannt,dass Alkoholfahrten verboten sind,genauso was die Strafen angeht,wenn man dabei erwischt wird!
Ich kann nicht verstehen,dass Leute,die sich besaufen können,.auch noch selbst Auto fahren wollen bzw der Meinung sind,es zu können.
Ruf dir - bzw ruft EUCH (an alle Suffkis gerichtet) in so einem Falle doch ein Taxi oder schmeißt den Partner aus dem Bett,das wird um ein vielfaches billiger,macht die Straßen sicherer und vor allem vermeidet es einen Haufen Arbeit für Polizei/Gerichte/Staatsanwälte/Anwälte,die sich dann um wirklich wichtigere Dinge kümmern könnten.

Also,lern aus deinem Fehlverhalten indem du jetzt mal ne Weile mit dem Rad fährst oder dich fahren läßt.
Und das Geld,was du für einen ausländischen "Lappen" zahlen würdest,kannst du z.b. fü reinen "Privatchauffeur" auch ausgeben,so machst du dich nicht noch ein weiteres Mal strafbar,denn wie schon erwähnt,wäre die nächste Straftat das Fahren ohne Führerschein.

Schade dass ich den falschen Beruf erlernt hab,ich würd Personen wie dich in Einrichtungen schicken,wo Unfallopfer aufgrund von Alkoholfahrten wieder versuchen,ihr normales Leben zurückzuerlangen. Bin gespannt,wie lange du das mitmachen würdest bis du einknickst.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Peda07
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)

@ Freudenfeuer

Ich habe ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen indem eine Hauptverhandlung betragt wird. Deswegen gehe ich davon aus das es eine Verhandlung gibt.
Mein Anwalt hat schon Einspruch gegen die Beschlagnahmung eingelegt, leider ohne Erfolg.

@ Kalki

Ich gebe dir in einer Argumentation voll und ganz recht. So etwas muss bestraft werden. Nur wenn es vielleicht in unserem Rechtssystem lücken gibt, die man nutzen kann um so legal auch während der Sperrfrist ein kfz zu führen, würde ich diese nützen. Ich bin der Meinung du weißt selber das hier eine Moralpredigt mein vorhaben in keinster Weise beeinflussen würde. Da ich nunmal meine Beweggründe habe warum ich so schnell wie möglich einen Führerschein wiederhaben will.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

@Kalki:
Ehrlich gesagt finde ich Deinen Beitrag etwas daneben. Das Peda07 einen Fehler gemacht hat weiß er sicherlich selbst am besten. Wie er es hätte besser machen können inzwischen vermutlich auch. Ob ihm dieser Vorfall eine Lehre fürs Leben sein wird bleibt abzuwarten.

Dies ist ein Forum für Rechtsfragen, das nur dadurch existieren kann, dass es Leute gibt die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind oder sonstige Probleme mit dem Gesetz haben. Diese Leute suchen hier Hilfe, und dafür ist dieses Forum da. Ich halte es daher für unangemessen in einem Rechtsforum stets die Moralkeule zu schwingen. Auch wenn ich zugeben muss, dass es manchmal erforderlich und sinnvoll ist.

Ich teile zudem die Ansicht von Peda07, dass man sich Gesetze auch zu Nutze machen kann. Warum sollte er die Möglichkeiten eines ausländischen Führerscheins nicht nutzen wenn es sie denn gäbe? Andere (reiche) Leute verlegen ihren Wohnsitz ja auch ins Ausland um keine hohen deutschen Steuern zu bezahlen.

Zudem bist Du in Deinem Beitrag stellenweise sehr im Irrtum:

quote:
vor allem vermeidet es einen Haufen Arbeit für Polizei/Gerichte/Staatsanwälte/Anwälte,die sich dann um wirklich wichtigere Dinge kümmern könnten.
Diese Berufgruppen verdienen damit aber ihren Lebensunterhalt. Mal angenommen es gäbe keine Falschparker. Dann gäbe es auch keine Politessen. Gäbe es keinerlei Verkehrssünder könnte man die gesamte Verkehrspolizei abschaffen. Diese Polizisten würden sich keineswegs dann um, Deiner Meinung nach, wichtigere Aufgaben wie die Verfolgung von Mördern und Kinderschändern kümmern. Die Stellen würden abgebaut. Gleiches gilt für Staatsanwälte, Rechtspfleger und Richter. Von den vielen arbeitslosen rechtsanwälten ganz zu schweigen.

quote:
Und das Geld,was du für einen ausländischen "Lappen" zahlen würdest,kannst du z.b. fü reinen "Privatchauffeur" auch ausgeben
Die Rechnung geht ja wohl auch nicht ganz auf.

Nichts für Ungut. Aber das musste mal raus.


@Peda07:
Möglicherweise ist sich der Staatsanwalt momentan auch nicht so sicher ob er das als Owi oder als Straftat bewerten soll und möchte das innerhalb einer Verhandlung geklärt wissen. Das ist jedenfalls die einzige logische Erklärung, die mir dazu einfällt. Dagegen spricht aber, dass er am vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis festhält.

quote:
Mein Anwalt hat schon Einspruch gegen die Beschlagnahmung eingelegt, leider ohne Erfolg.
Wie hat er das begründet, und mit welcher Begründung kam die Ablehnung?

Hat er eine richterliche Überprüfung gefordert?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Peda07
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,
also mein Anwalt hat auf eine richterliche Entscheidung gedrungen, leider ist bis heute noch nichts passiert.
ich habe beim Amtsgericht angerufen und wollte mich erkundigen wie lange es dauert bis man einen Termin für die Hauptverhandlung bekommt. Naja die Dame sagte mir das meine Akte noch bis zum 16.7 bei der Staatsanwaltschaft liegt.
Super! und ab 21.07 bin ich 4 Wochen im Urlaub....

nochmal eine Frage zu dem Führerschein, auf der Internetseite steht

"Unser Führerschein ist gültig in 82. Länder auch in Deutschland und in ganz Europa. Eine Umschreibung ist nicht erforderlich so lange Sie ihre Residenz bei uns in EAK beibehalten, aber Wunsch können Sie in auch direkt tauschen in einen neuen EU Führerschein"

Demnach ist eine Umschreibung ja nicht nötig. Trotzdem wäre er hier ungültig wenn ich von der Polizei angehalten worden würde`?

lg

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Demnach ist eine Umschreibung ja nicht nötig.
Solange Du in Kenia lebst und Deinen Hauptwohnsitz hast ist das zutreffend.

quote:
aber Wunsch können Sie in auch direkt tauschen in einen neuen EU Führerschein
Das ist erforderlich wenn man seinen Wohnsitz in einen EU-Staat verlegt nachdem man mindestens 185 Tage seinen Hauptwohnsitz in Kenia hatte. Hatte man keinen Wohnsitz in Kenia, oder für weniger als 185 Tage kann der Führerschein nicht anerkannt und umgeschrieben werden.

quote:
Trotzdem wäre er hier ungültig wenn ich von der Polizei angehalten worden würde`?
Sofern der Führerschein legal erworben wurde behält er nach Rückkehr, also Wohnsitzverlegung, nach Deutschland 6 Monate Gültigkeit. Innerhalb dieser Zeit müsste er umgeschrieben werden.

Aber: Auch wenn bislang noch keine Sperrfrist verhängt wurde könnte ein Führerschein den Du während der Zeit der Entziehung in einem anderen Land erwirbst in Deutschland nicht anerkannt werden. Auch nicht nach Ablauf der Sperrfrist.



1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.344 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen