EU-FÜHRERSCHEIN TROTZ AUSSTEHENDER MPU?

10. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Deni91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
EU-FÜHRERSCHEIN TROTZ AUSSTEHENDER MPU?

Hallo,

ich wurde im Juni dieses Jahres von der Polizei angehalten, da ich über eine rote Ampel gefahren bin. Dies geschah in Hamburg auf einer Geschäftsreise, ich kannte mich nicht aus, hab eine Abbiegung verpasst, kam durcheinander, und da muss es wohl passiert sein, ich habe es selber gar nicht bemerkt.

Bei diese Kontrolle hat der Polizist mit mir einen Urin-Test gemacht, welcher THC-Positiv war (einen Tag vorher geraucht) und ich musste auf die Wache. Der Bluttest ergab 2,4 ng aktives THC. Die Abbauwerte standen nicht (!) in der Akte.

Das Bußgeldbescheid habe ich schon bekommen, auf den Brief der Fahrerlaubnisbehörde warte ich aber heute immernoch.

Nun, da ich aber weiß, dass dieser Brief auch irgendwann in den nächsten Wochen / Monaten definitiv kommen wird mache ich mir schon mal Gedanken wie ich ohne MPU und ein jähriger Abstinenz (es geht nicht um die Abstinenz, sondern um die zeitliche Dauer des Prozedere) meine Fahrerlaubnis wieder erlangen kann. Also ich gehe davon aus, dass die Fahrerlaubnisbehörde genau dieses Prozedere nämlich anordnen wird.

Dabei bin ich auf die Möglichkeit des Führerscheinerwerbs im europäischen Ausland gestoßen wo es zwei Möglichkeiten gibt:

a) Führerscheinerwerb z.B in Tschechien für ca. 2000€, Agentur kümmert sich um die Anmeldung eines Wohnsitzes um die 185-Tages-Regelung einzuhalten.

b) Führerscheinerwerb in England für ca. 1200€, 185-Tages-Regelung fällt weg, da England keine Meldepflicht hat.

Nun meine Frage(n):

Generell: Darf ich - trotz ausstehender MPU in Deutschland - lt. aktueller Gesetzeslage in Deutschland überhaupt reinen Gewissens Auto fahren? Oder würde man mir diesen Führerschein auch direkt entziehen bzw. sogar Fahren ohne Fahrerlaubnis vorwerfen? In der Annahme, dass keine Sperrfrist (mehr) vorliegt!

Zu Variante a): Ist die 185-Tages-Regelung tatsächlich erfüllt, wenn eine Agentur für mich in CZ einen Wohnsitz anmeldet? (http://www.efgo24.de/ablauf)

Zu Variante b): Stimmt es, dass bei einem englischen Führerschein die 185-Tages-Regelung wegfällt bzw. nicht nachverfolgt werden kann, da es in England keine Meldepflicht gibt?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

quote:
Generell: Darf ich - trotz ausstehender MPU in Deutschland - lt. aktueller Gesetzeslage in Deutschland überhaupt reinen Gewissens Auto fahren?


Generell ja, dürfen Sie.

quote:
Oder würde man mir diesen Führerschein auch direkt entziehen bzw. sogar Fahren ohne Fahrerlaubnis vorwerfen?


Das wird mit 98%iger Wahrscheinlichkeit bei einer Kontrolle passieren, rechtens ist es allerdings nicht.

quote:
In der Annahme, dass keine Sperrfrist (mehr) vorliegt!


Grundvoraussetzung für oben genanntes.

quote:
Zu Variante a): Ist die 185-Tages-Regelung tatsächlich erfüllt, wenn eine Agentur für mich in CZ einen Wohnsitz anmeldet?


Die 185 Tage Regelung wäre erfüllt, wenn Sie 185 Tage im Jahr in CZ leben. Einen Wohnsitz anmelden reicht nicht.

quote:
Zu Variante b): Stimmt es, dass bei einem englischen Führerschein die 185-Tages-Regelung wegfällt bzw. nicht nachverfolgt werden kann, da es in England keine Meldepflicht gibt?


Wegfallen ganz bestimmt nicht, aber es stimmt das es in GB keine Meldepflicht gibt.
Hilft Ihnen allerdings nicht, da Sie ja nachweisen müssen in GB gemeldet "gewesen" zu sein.
Weiterführendes zur Rechtsbeugung wird es hier nicht geben.

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""

Hier mal ein paar grobe Infos

-- Editiert spatenklopper am 10.11.2014 20:03

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kanaster
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 37x hilfreich)

wer in D trotz mpu anordnung mit ausländischen führerschein fährt, der fährt hier ohne fahrerlaubniss. wer anderes behauptet hat die rechtsprechung nicht kapiert.
wer währends der sperrfirst fährt ebenfalls.

wie immer denken alle sie könnte nach dem saufen und wegfall der fahrerlaubniss immer in ein anderes land gehen wenn wegen saufen ode drogen mal wieder der lappen weg is und neuens schein machen. vergessen aber das die mpu anordnung das fahren in D untersagt.


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""

12x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39880x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Agentur kümmert sich um die Anmeldung eines Wohnsitzes um die 185-Tages-Regelung einzuhalten. <hr size=1 noshade>

Da wird inzwischen als Nachweis durchaus mehr fällig werden als eine einfache Meldebescheinigung für einen Fake-Wohnsitz ...



Ach ja, man sollte auch bedenken, wie das auf einen Richter wirkt, wenn man vollgekifft mit "Ersatzlappen" einen Unfall gebaut hat. Ob der dann der Meinung ist, das der Angeklagte nochmal Bewährung verdient hat?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

quote:
wer in D trotz mpu anordnung mit ausländischen führerschein fährt, der fährt hier ohne fahrerlaubniss.


Das ist falsch.
Auch Sie dürfen gerne auf den Link in meinem Beitrag klicken.

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34x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kanaster
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 37x hilfreich)

und wieder jemand der es nicht verstanden hat. immer weiter so, bis so ein alki mal ihre frau niedermäht. mal sehen ob sie da verstehen welche nationalen und internationalen regeln gelten.

quote:
Die Erfahrung zeigt allerdings auch, dass der jeweils Betroffene aufgrund der sehr komplizierten Rechtslage, es kommt zum deutschen Führerscheinrecht noch das Europarecht hinzu, in der Auseinandersetzung mit der Führerscheinbehörde i. d. R. schlechte Karten hat.

Der Betroffene ist auf jeden Fall bei dieser Materie gut beraten, sich der professionellen Hilfe eines im Verkehrsrecht versierten Anwaltes oder einer Anwältin zu bedienen.


wer mit dem lappen hier unter alk erwischt wird wandert in den bau. ich habs im bekanntenkreis erlebt. er wollte auhc net hören. wurde sehr teuer die sache.
1. deutschen führerschein wegen saufen und unfall verloren.
danach neuen im ausland gemacht
2. schein verloren wegen saufem am steuer. das wurde teuer und bewährung.

und man glaubt es nicht. er hört schon wieder auf den windigen anwalt den er hat und auch das recht nicht verstanden hat. jetzt macht er nen neuen in frankreich.
er hat noch net genug bewährung und geldstrafe bezahlt. die nächste sitzung mit dem anwalt findet im knast statt.

ich gehe davon aus das er mitglied in dem forum hier ist weil er einfach nicht hören will und ihm immer wieder gesagt wird as er nochmal neuen im auslad machen kann.

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4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Den Unterschied zwischen besoffen fahren, erwischt werden und Unfall bauen (egal mit welchem Führerschein) und den Lappen "nur" im EU-Ausland neu machen kennen Sie aber schon?

Und ganz ehrlich, TOLL finde ich das auch nicht, aber es ist nunmal leider so.

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""

-- Editiert spatenklopper am 11.11.2014 16:32

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kaffejunkie123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 34x hilfreich)
3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

quote:
Das funktioniert nicht so einfach.
Es gibt schließlich eine Sperrfrist.


Zitat aus dem ersten Beitrag:
quote:
In der Annahme, dass keine Sperrfrist (mehr) vorliegt!


;)

-- Editiert spatenklopper am 25.11.2014 16:36

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ameb2222
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 78x hilfreich)

Hallo,
hast du ev. Erfahrungen mit dem englischen Führerschein gemacht.
Danke

37x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go444864-57
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

[SPAM GELÖSCHT]

-- Editiert von Moderator am 01.07.2016 22:53

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wasserkopf
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 20x hilfreich)

Es kann wohl wirklich funktionieren mit einem guten Anwalt aber das Problem ist, denke ich, das geschätzt mind. 2/3 der Leute regelmäßig Alk bzw.Drogen konsumieren und deshalb ist es trotz guter Vorsätze nur eine Frage der Zeit wann wieder zugedröht gefahren wird und bei einer Kontrolle ist man dann genauso dran wie mit deutschem FS. Für die Ausgaben des EU-FS hat man ja schon einen Großteil der MPU-Kosten bezahlt dann kann man diese auch machen und hat nicht die wahrscheinlich ständigen Scherereien wegen dem EU-FS ! mfg

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
M5MFX
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

ch habe mit Ambassador bzw. Momentum (Ralf Michalsky) zusammengearbeitet. Es hat in nur hoechstens 10% der Faellen funktioniert und nach 1,5 Jahren sind sogar die Fuehrerscheine die ausgestellt worden sind, zurueckgefordert worden von die DVLA. Es funktioniert NICHT!Die Englische Behoerden schauen in das Internationale Fahrverzeichnis EUCARIS nach, dort steht nur "Fahrverbot". Es steht nicht warum (wegen MPU) ... Wir haben sogar Anwaltsbriefe an die DVLA geschickt um sie auf das EU Recht hinzuweisen. Trotzdem haben sie zum Schluss JEDER abgewiesen. Sie halten sich an das was im EUCARUS steht. UK Fuehrerschein funktioniert NICHT... Und das wissen alle Betrueger die so einen 'Service' verkaufen!!

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von M5MFX):
ch habe mit Ambassador bzw. Momentum (Ralf Michalsky) zusammengearbeitet. Es hat in nur hoechstens 10% der Faellen funktioniert und nach 1,5 Jahren sind sogar die Fuehrerscheine die ausgestellt worden sind, zurueckgefordert worden von die DVLA. Es funktioniert NICHT!Die Englische Behoerden schauen in das Internationale Fahrverzeichnis EUCARIS nach, dort steht nur "Fahrverbot". Es steht nicht warum (wegen MPU) ... Wir haben sogar Anwaltsbriefe an die DVLA geschickt um sie auf das EU Recht hinzuweisen. Trotzdem haben sie zum Schluss JEDER abgewiesen. Sie halten sich an das was im EUCARUS steht. UK Fuehrerschein funktioniert NICHT... Und das wissen alle Betrueger die so einen 'Service' verkaufen!!


In wie vielen (uralt) Threads möchten Sie Ihre Weisheiten noch Kundtun?

@Mods: Bitte schließen.

Ich empfehle mich.

7x Hilfreiche Antwort


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