EU Arbeitserlaubnis auch nachträglich für AN aus den 2004er EU Ländern

1. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
matrix1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
EU Arbeitserlaubnis auch nachträglich für AN aus den 2004er EU Ländern

Guten Tag, zusammen!

Meine Freundin ist Ungarin, seit 09/2006 auf 400 Euro Basis beschäftigt und ist seitdem auch in D gemeldet.

Nun hat sie einen attraktiven Vollzeitjob gefunden, bereits den Arbeitsvertrag unterschrieben und soll Mitte Januar dort anfangen.

Gestern hat uns ein Bekannter darauf gebracht, dass die Ungarn zwar Freizügigkeit im Bezug auf die Wohnsitznahme, jedoch nicht im Bezug auf die Arbeitsaufnahme haben.

Lt. verschiedenen Quellen im Netz hätte sich meine Freundin bereits Wochen vorher um eine EU-Arbeitserlaubnis mit bemühen müssen. Dies hat sie leider aus
Unwissenheit nicht getan.

Nun meine Fragen:

1. Ist eine nachträgliche Erteilung der EU Arbeitserlaubnis möglich?
2. Wie stehen die Chancen dafür? (Bereits über ein Jahr hier/ Lebenspartner(Deutscher))
3. Bekommt das Arbeitsamt überhaupt mit, dass dort eine EU Ausländerin ohne AG beschäftigt ist?

Schon vorab vielen Dank für Eure Antworten und einen guten Rutsch!

matrix

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

1. Nein. Die Erlaubnis muß vorher beantragt werden.
2. Schlecht. Der AG muß nachweisen, daß kein Deutscher und kein Alt-EU-ler für diesen Job zur Verfügung steht. Ein dt. Lebensgefährte spielt überhaupt keine Rolle. Ein Ehegatte wäre was anderes...
3. Der AG muß natürlich das Vorhandensein einer Arbeitserlaubnis kontrollieren. Ansonsten ist das halt illegale Ausländerbeschäftigung. Die genauen Kontrollmechanismen sind mir nicht bekannt, aber es wird schon welche geben...

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
matrix1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi mümmel,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich denke der AG war sich gar nicht bewußt, dass meine Freundin eine Arbeitserlaubnis braucht um hier zu arbeiten. Sonst hätte er ihr wahrscheinlich keinen Arbeitsvertrag zugeschickt.
Nun weiß ich natürlich nicht, welche Informationen der AG an andere Stelle weitergibt. Denke er meldet meine Freundin bei den Sozialkassen an und das wars. Denke, da spielt die Arbeitsgenehmigung keine Rolle mehr.

Komisch ist auch, dass meine Freundin bereits als Minijobberin in einer anderen Stadt, korrekt angemeldet, gearbeitet hat. Von einer Arbeitsgenehmigung hat sie jedoch nie was gewußt bzw. gehört.

Wie ist dieser Sachverhalt einzuschätzen?

Wie würdest du weiter vorgehen?

Gruß
matrix1

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

nie gehört ist kein Argument. Der AG kann mit einem fetten Bußgeld rechnen, wenn das rauskommt. Die Kontrollmechanismen kenne ich nicht, aber z. B. die Anmeldung zur Arbeitslosenversicherung könnte hier interessant werden, da die Bundesagentur für Arbeit in die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen involviert ist.
Vielleicht versuchen Sie es mal im Forum von info4alien. Die sind spezialisierter als wir hier und können Ihnen vermutlich genauer sagen, womit zu rechnen ist.

Gruß vom mümmel

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