ESP European SunPower Verwaltungs GmbH: Totalverlust wird immer wahrscheinlicher

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Der Totalverlust ihres investierten Geldes wird für die Anleger der ESP European SunPower Verwaltungs GmbH immer wahrscheinlicher. Nachdem das Insolvenzverfahren am 6. Februar 2017 am Amtsgericht Schweinfurt eröffnet worden war (Az.: IN 225/16), hat der Insolvenzverwalter Ende März angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das bedeutet, dass für die Gläubiger vermutlich nichts zu holen ist und besonders nicht für die Anleger, da ihre Forderungen ohnehin nachrangig sind und hinter denen aller anderen Gläubiger zurückstehen müssen.

Über verschiedene Modelle konnten sich die Anleger bei der ESP European SunPower Verwaltungs GmbH über Nachrangdarlehen beteiligen. Besonders für die Anleger, die sich für Ratenzahlungen entschieden haben, könnte die Insolvenz noch fatale Folgen haben, wenn der Insolvenzverwalter die Zahlung der noch ausstehenden Raten fordert.

Mit der Insolvenz und der Masseunzulänglichkeit ist ein Tiefpunkt für die Anleger erreicht, die sich in der Hoffnung auf ordentliche Renditen beteiligt haben. Dass diese Hoffnung trügerisch sein könnte, zeichnete sich allerdings schon im Herbst 2015 ab, als es zu ersten Verzögerungen bei den Zins- und Rückzahlungen kam und diese schließlich ganz ausblieben. Schließlich stellte ein Gläubiger Insolvenzantrag für die ESP European SunPower Verwaltungs GmbH. Offenbar gibt es für die Gläubiger aber nicht mehr viel zu holen.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Die Hoffnungen über das Insolvenzverfahren noch etwas von ihrem investierten Geld wiederzusehen, war für die Anleger aufgrund des Nachrangs ihrer Forderungen ohnehin gering. Insofern hat sich ihre Situation nicht grundlegend verändert. Um die finanziellen Verluste zu minimieren, müssen andere rechtliche Wege beschritten werden. In Betracht kommt dabei in erster Linie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Denn die Anleger hätten von ihren Anlageberatern oder Vermittlern auch über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden müssen. Insbesondere hätte ihnen erläutert werden müssen, dass ihre Forderungen nachrangig behandelt werden und damit das erhöhte Risiko besteht, dass sie ihr eingesetztes Geld auch komplett verlieren können. Sollten die Risiken verschwiegen oder nur unzureichend erläutert worden sein, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

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