EOS SAF RA Seiler,verstehe nichts mehr

23. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
blume33
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)
EOS SAF RA Seiler,verstehe nichts mehr

Hallo zusammen,

ich brauche dringend Rat weil ich nichts mehr verstehe.
Es gab eine Forderung seitens der Telekom ,VB wurde erstellt im Jahr 2003.Prozessbevollmächtigte waren RA Seilers.
Habe dann mit denen eine Ratenzahlung vereinbart von einer minirate.
So dann kam im Jahr 2015 ein Schreiben von Eos Saf das die nun dafür zuständig sein und nicht mehr die Seilers.
Der vollstreckbare Titel würde denen vorliegen und haben auch eine Kopie beigefügt von der telekom als Inkassovollmacht.
Habe daraufhin mit denen Kontakt aufgenommen und eine Aufstellung zukommen lassen.
Nach meiner Berechnung dürften noch ca.300 Euro offen sein aber laut Eos sind es 1153 Euro.
Bei der Aufstellung stand folgendes:

Hauptforderung:1359,10
Mahnkosten : 21,67
Anwaltsgebühren:736,08
zinsen bis 01.02.2015:865,64
geleistete Zahlungen:1947,47
Gerichts/Vollstreckungskosten:118,60

Gesamt :1153,62 zzgl.Zinsen 6,220% auf die jeweils restliche Hauptforderung

So nun haben die im Dezember 2015 ein vorläufiges Zahlungsverbot zu meiner Bank gesendet,seitdem allerdings ist keine Pfändung eingegangen.
Meine Frage können die einfach so den alten VB übernehmen?Oder müssen die sich ein neuen VB besorgen?
Und wie komme ich am besten aus dieser Sache raus?,da ich nicht mit dieser Summe einverstANDEN BIN:

Ich hoffe das Ihr mir Ratschläge geben könnt
Schöne Grüsse

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ernsthaft 700€ Anwaltsgebühren? Und 900€ Zinsen?
Hast du das im Detail, wie eine Art Kontoauszug bekommen oder nur die Summen?

Im VB steht wirklich 6,220% Zinsen drin oder steht da etwas von "5% über Basiszins" oder ähnliches?

Bevor man irgendetwas rät, sollte man mal wissen, wie da der aktuelle Stand ist und was die tatsächlich fordern dürfen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
27Kiwi
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 28x hilfreich)

Ja alles ernsthaft.Und es stehen wirklich 6,22%Zinsen dort nix mit 5% über basiszins.es kam einmal eine komplette Aufstellung wie so eine Art Kontoauszug und dann nochmal ein Schreiben wo nur die summen draufstehen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Wurde damals mit Seiler ein Vergleich oder nur ein Ratenvertrag geschlossen?
Pfändbares Einkommen, weitere Schulden bei dir vorhanden? Wie sieht die Schufa aus?

Ggf könnte man einen günstigen Ratenvergleich abschließen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
es kam einmal eine komplette Aufstellung wie so eine Art Kontoauszug

Wäre gut, den mal zu sehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
27Kiwi
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo ich hatte damals eine Ratenzahlung mit Seiler vereinbart.meine schufa sieht nicht so rosig aus habe noch schulden die ich aber abzahle.einkommen habe ich ca.1500 Euro habe aber noch 2 kinder.
Diese Aufstellung die ich bekommen habe das sind mehrere zettel.weiss nicht wie ich die hier einklinken kann.
Aber was mich sehr dringend interessiert ist ob die eos den alten vb einfach so übernehmen kann?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Diese Aufstellung die ich bekommen habe das sind mehrere zettel.weiss nicht wie ich die hier einklinken kann.


Du kannst die Seiten zum Beispiel mit dem Handy/Smartphone abfotografieren, die persönlichen Daten schwärzen, die Fotos bei einem Bilderdienst hochladen (z.B. www.fotos-hochladen.net ) und die Links zu den BIldern hier einstellen. Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Vielleicht können DIr Deine Kinder dabei helfen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
27Kiwi
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 28x hilfreich)

Habe es versucht aber irgendwie klappt das mit dem verlinkten nicht und Kinder können es auch nicht.aber ich werde es später nochmal versuchen

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blume33
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

,Ich hoffe man erkennt etwas


-- Editiert von blume33 am 24.02.2016 19:13

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

man erkennt es. Die Summen bringen aber nichts. Wichtig ist, wie sich beispielsweise die extrem hohen Anwaltsgebühren zusammensetzen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blume33
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von 27Kiwi):
... Aber was mich sehr dringend interessiert ist ob die eos den alten vb einfach so übernehmen kann?


Um mal deine Frage zu beantworten, ja das ist möglich, ob nun die RAe Seiler & Kollegen oder EOS die Forderung beitreiben, ist völlig unerheblich.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

ok, leider immer nur die letzte Seite. Wenn nun noch die anderen Seiten dazu sind :-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
blume33
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

https://3c.gmx.net/mail/client/attachment/download/tatt0_1---tmai14363cf82e6b45fa/;jsessionid=931E0D8FBDEE6C037434B06829550833-n3.bs42b

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

glaube nicht dass wir aus deinem mail-Postfach anhänge runter laden dürfen

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
blume33
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

https://picload.org/image/wilicip/20160225_171757.jpghttps://picload.org/image/wiliigp/20160225_171809.jpghttps://picload.org/image/wiliirg/20160225_171818.jpghttps://picload.org/image/wiliiar/20160225_171824.jpghttps://picload.org/image/wiliiaa/20160225_171838.jpghttps://picload.org/image/wiliioi/20160225_171846.jpghttps://picload.org/image/wiliiow/20160225_171853.jpghttps://picload.org/image/wiliilw/20160225_171859.jpghttps://picload.org/image/wiliicr/20160225_171906.jpghttps://picload.org/image/wiliiia/20160225_171915.jpghttps://picload.org/image/wiliiil/20160225_171922.jpghttps://picload.org/image/wiliiii/20160225_171933.jpghttps://picload.org/image/wiliiwd/20160225_171940.jpghttps://picload.org/image/wiliiwo/20160225_171948.jpg

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Ich habe versucht, etwas Ordnung bei den Links zu schaffen:

https://picload.org/image/wilicip/20160225_171757.jpg
https://picload.org/image/wiliigp/20160225_171809.jpg
https://picload.org/image/wiliirg/20160225_171818.jpg
https://picload.org/image/wiliiar/20160225_171824.jpg
https://picload.org/image/wiliiaa/20160225_171838.jpg
https://picload.org/image/wiliioi/20160225_171846.jpg
https://picload.org/image/wiliiow/20160225_171853.jpg
https://picload.org/image/wiliilw/20160225_171859.jpg
https://picload.org/image/wiliicr/20160225_171906.jpg
https://picload.org/image/wiliiia/20160225_171915.jpg
https://picload.org/image/wiliiil/20160225_171922.jpg
https://picload.org/image/wiliiii/20160225_171933.jpg
https://picload.org/image/wiliiwd/20160225_171940.jpg
https://picload.org/image/wiliiwo/20160225_171948.jpg

Die letzten beiden Seiten sind sehr undeutlich. Zwischendurch tauchen immer wieder Kosten von Rechtanwaltsgebühren, Gerichtsvollzieher & Androhung Zwangsvollstreckung auf,. Für diese Posten würde ich mir Belege vorlegen lassen. Ansonsten würde ich die streichen lassen.

-- Editiert von hausfrau66 am 07.03.2016 17:32

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Stimme ich zu. Was mir ebenfalls auffällt ist, dass sie mit absolut 6,22% Zinsen gerechnet haben. Was exakt steht denn im Vollstreckungstitel zu den Zinsen? Also wie ist der Satz dort? Steht da etwas von 5% über Basiszins?
Wenn ja, tricksen die bei der Zinsrechnung. Das macht sicher auch einige Euros aus.

Ansonsten ergibt die Forderungsaufstellung schon auf der ersten Seite keinen Sinn. Denn schon auf der ersten Seite ergibt sich ein Minus von 31,41€ Kosten. Das ist absurder Blödsinn. Auf Seite zwei wird das Minus gar noch höher. Durch diesen Unfug stimmt neben dem Zinssatz auch die gesamte Zinsrechnung nicht mehr.

Ich würde denen folgendes schreiben:
"Werte EOS. In ihrer Forderungsaufstellung stimmt vieles nicht. Schon auf Seite eins weisen Sie mir hinsichtlich der unverzinslichen Kosten ein Minus von 31.41€ aus. Auf Seite zwei erhöht sich dieses Minus absurderweise sogar noch. Dadurch stimmt die gesamte Zinsberechnung hinten und vorne nicht. Zudem frage ich mich, wieso sie bis zum Ende mit 6,22% Zinsen rechnen statt mit 5% über Basiszins.
Rechtsanwaltsgebühren vom 4.1.2007, 7.6.2011, 17.1.2012, 1.11.2012, 5.12.2012 wollen Sie anhand des RVG ausführlich begründen. Ich erkenne hier aufgrund der Gebührenhöhe einen massiven Verstoß gegen das RVG.
Die Gerichtsvollzieherkosten vom 21.6.2016 wollen sie begründen."

Rechnet man die etwaigen strittigen gebühren mal raus, sind das schon rund 600€. Die Zinsersparnisse könnten den Rest ausmachen, so dass vielleicht sogar schon alles bezahlt ist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
blume33
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo danke erstmal für die Tipps und sorry mit dem hochladen-hatte echt probleme damit.
Zu den Zinsen steht im VB folgendes:laufende,vom Gericht ausgerechnete Zinsen zu 1.(Hauptforderung)aus 1359,10 für den 10.11.2003 sind 0.23 cent hinzu kommen weitere laufende Zinsen zu je 6,22 % Jahreszinsen ab 11.11.03.

Ganz unten steht das die Kosten des Verfahrens ab 16.12.2003 mit jeweils 5% punkten über den jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen sind.
Ich hatte ja bereits schonmal EOS angeschrieben und um eine detaillierte Aufstellung mit Zinsänderung gebeten,das was ich dann b ekommen habe ist das was hier hochgeladen ist,dann war wieder Ruhe bis zu dem vorläufigem Zahlungsverbot,aber bis jetzt ist keine Kontopfändung eingegangen.

Also nochmals Eos anschreiben mit den Hinweisen die ihr mir gegeben habt?Was wenn die doch eine Kontopfändung vornehmen?dann werde ich wohl doch alles bezahlen müssen was die fordern?!

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
aber bis jetzt ist keine Kontopfändung eingegangen.

Ich vermute, dass das auch nicht passieren wird. Sie wollen deine Leidensfähigkeit ausprobieren.

Zitat:
Ich hatte ja bereits schonmal EOS angeschrieben

Ich würde zu einem Anwalt gehen und diesen mit einer Vollstreckungsabwehrklage antworten lassen. Die Gebühren sind eindeutig zu noch. Selbst wenn man irgendetwas aus dem RVG konstruieren wollte (Androhung Zwangsvollstreckung) sind das nur 20€ o.ä. bei diesem niedrigen Streitwert.
Alleine diesen Unfug auf Sete 1 mit den negativen Kosten ist etwas, was einfach nur bestraft gehört.

Ich würde sogar so weit gehen in Absprache mit dem Anwalt Strafanzeige gegen die Mitarbeiter von EOS zu erstatten wegen gewerblichen Betrugs und schwerer Nötigung.

-- Editiert von mepeisen am 08.03.2016 19:25

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
blume33
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

https://picload.org/view/wpragal/20160311_185902.jpg.html

Dieses Schreiben bekam ich heute,soll ich darauf reagieren oder bis nächste woche warten da ich dann erst 1 Termin beim Anwalt habe?,

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Och würde bis nächste Woche warten, bis du beim Anwalt warst. Mit dem das Vorgehen besprechen. Angesichts dieser überaus deutlichen offenen Drohung würde ich aber deinen Anwalt direkt mit einer einstweiligen Verfüguing zum Aussetzen der Vollstreckungshandlungen beauftragen und mit einer Vollstreckungsabwehrklage. Ich würde die vor Gericht zerren.

Wie gesagt ist die Forderungsaufstellung einfach nur dreist in meinen Augen. Und die offene Drohung mit Zwangsvollstreckungen angesichts des Unfugs, den die da einfordern, ist in meinen Augen eine Straftat, so dass ich auch mit dem Anwalt besprechen würde, ob hier nicht Strafanzeige gegen die Unterzeichner des Briefes erstattet wird.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
blume33
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo zusammen ,

wollte euch mal auf dem laufenden halten.Ich war bei einem Ra der allerdings 400 Euro haben wollte damit er überhaupt sich der sache annimmt.Mir war das ehrlich gesagt zu teuer bin dann erstmal ohne ergebnis wieder gegangen.
Habe dann nochmals das Inkasso selbst angeschrieben mit all den Hinweisen die ihr mir hier gegeben habt.
So nun kam gestern folgendes Schreiben indem die mir Ihre Stellung zu meinem Schreiben darlegen.

Zitat:Der BGH wist in NJW_RR07,359 f. darauf hin,das es nach dem RVG im Rahmen einer Einigungsgebühr nicht mehr auf einen Vergleich im Sinn von § 779 BGB .gegenseitiges Nachgeben ankommt,sondern nur noch auf eine Einigung der Parteien.

Nach Ziffer 1000 VV RVG ensteht die Einigungsgebühr,wenn der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis durch Abschluss eines Vertrages beseitigt wird,oder eine Zahlungsvereinbarung getroffen wird.Eine korrigierte Aufstellung fügen wir bei.Der Zinssatz in Höhe von 6,22 % ist tituliert und somit rechtskräftig.
Aufstellung sieht nun so aus:

Hauptforderung:1359,10
Bisher.Mahnkosten:21,67
Anwaltsgebühren:420,48
Gericht/vollstreckungskosten:139,50
Zinsen bis 05.04.16:888,37
abzüglich Zahlungen:1708,47

Fällige Summe :1120,65

So ich verstehe nix mehr bei dieser Aufstellung und auch nicht bei dem Schreiben.
Was meint Ihr dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)

1. Schreiben

Zitat (von blume33):
Hauptforderung:1359,10
Mahnkosten : 21,67
Anwaltsgebühren:736,08
zinsen bis 01.02.2015:865,64
geleistete Zahlungen:1947,47
Gerichts/Vollstreckungskosten:118,60
Gesamt :1153,62 zzgl.Zinsen 6,220% auf die jeweils restliche Hauptforderung


2. Schreiben

Zitat (von blume33):
Hauptforderung:1359,10
Bisher.Mahnkosten:21,67
Anwaltsgebühren:420,48
Gericht/vollstreckungskosten:139,50
Zinsen bis 05.04.16:888,37
abzüglich Zahlungen:1708,47
Fällige Summe :1120,65


Hier stimmt doch hinten und vorne was nicht.

Wieso sind deine bisherigen Zahlungen niedriger geworden? Auch wenn du keine Raten mehr gezahlt hättest, müsste der Betrag zumindest gleich geblieben sein.

Die Gerichts- Vollstreckungskosten haben sich auch auf wundersame Weise erhöht, ....dafür ist allerdings der Anwalt günstiger geworden.

Ich vermute stark, mepeisen wird dir weiterhelfen können, ...hab noch ein wenig Geduld

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich verstehe das auch nicht. Ich würde nun das volle Programm starten.
Das bedeutet:

1. Ab zur Polizei und die Leute anzeigen wegen Nötigung und versuchten Betrugs. Als Begründung, dass es ja nicht sein, dass sie die Forderungsaufstellung korrigieren, plötzlich sind die Anwaltskosten zwar niedriger, aber Gerichtskosten höher und Plötzlich sogar die eigenen Zahlungen niedriger geworden. Ich würde die Vermutung fallen lassen, dass die die ganzen Summen, komplett frei erfunden haben und absichtlich Geld verschwinden lassen. Auch deutlich auf die schon auf der ersten Seite vorhandenen Negativ-Beiträge verweisen, die absolut keinen Sinn ergeben und durch absichtliche Manipulation der Aufstellung begründet werden können.

2. Beschwerde beim Aufsichtsgericht. Dort ebenfalls beschweren wegen Verdachts, dass die Geld veruntreuen und verschwinden lassen und Forderungsaufstellungen frei erfinden. Dass es absurde und nicht erklärbare Forderungsaufstellungen gibt, die nur mit vorsätzlicher Manipulation (Negative Beträge...) erklärt werden können.

Beides kostet dich außer zeit bzw. Briefporto nichts.

3. Dem Inkasso würde ich persönlich folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Die neue Forderungsaufstellung zeichnet sich offenbar durch absichtliches Veruntreuen von Geldern aus. Sowie durch weitere Merkwürdigkeiten (gestiegene Gerichtskosten???), so dass ich leider gezwungen war, andere Maßnahmen zu ergreifen (Anzeige, Beschwerde beim Aufsichtsgericht). Ihre Erklärung zur Einigungsgebühr kann ich nicht nachvollziehen, da die entsprechenden Posten weder als Einigungsgebühr ausgewiesen sind, noch gab es entsprechende Einigungen, noch wurde mir die Gebühr deutlich angekündigt. Sie erhalten eine erneute Frist von 14 Tagen, eine dieses Mal korrekte Forderungsaufstellung vorzulegen. Zwischenzeitlich habe ich mich informiert und bin über die möglichen Abwehrmaßnahmen per Gericht bei einem Vollstreckungsversuch ihrerseits vorbereitet."

Und dann mal abwarten, wie es kommt. Es ist mir immer noch nicht klar, wie die Forderungsaufstellung inhaltlich nun korrekt sein sollte. Klar ist, dass noch etwas zu bezahlen ist. Wie viel ist schwer nachvollziehbar. Ich würde trotzdem erst mal noch weiteres Geld bezahlen, zur Verrechnung auf die Hauptforderung. So etwa 200€ erst mal. Keine Ahnung, wie viel genau.



-- Editiert von mepeisen am 11.04.2016 00:02

-- Editiert von mepeisen am 11.04.2016 00:03

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.023 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen