EOS SAF Forderungsmanagement - Forderung der Telek

22. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
RickRaff
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 44x hilfreich)
EOS SAF Forderungsmanagement - Forderung der Telek

Schönen guten Abend,

nachdem ich einmal einen Fake-Brief der Telekom bekommen habe, wo drin stand ich solle einen bestimmten Betrag zahlen, rief ich damals bei der Telekom an, die mir aber sagten (Wo ich seid 2 oder 3 Jahren schon kein Kunde mehr war) das es keine offenen Rechnung gäbe.
Mir viel schon auf, das die Telekom anderes Papier benutzte als der auf dieser angeblichen Mahnung/Zahlungsforderung.


NUN ZUM JETZIGEN FALL:
Heute landete folgender Brief bei mir im Briefkasten und ich kann mir nicht erklären was das soll und was ich machen soll.




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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Haupt Forderung 46,45 unstrittig oder nicht ?

Ähnlicher Fall wurde heute hier gepostet
http://www.elo-forum.org/schulden/136785-eos-saf-wegen-telekom.html

Nichts unterschreiben !!



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 22.08.2014 21:51

35x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RickRaff
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 44x hilfreich)

Danke, ich habe überlegt es einfach zu ignorieren. Da nirgens bei der Telekom eine Rechnung offen ist, war oder jemals irgendwas dazu kam und ich ebenfalls am Telefon von den bestätigt worden bin, das mein Konto keine offenen Beträge hatte!

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""

39x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mündliche Aussagen bringen nicht viel. Ich würde hier per Einschreiben folgendes hinschicken:

"Hallo. Zur Prüfung der Forderung senden Sie mir unverzüglich zu: Vollmacht im Original, Vertragskopie mit meiner Unterschrift, Rechnungskopie, Mahnungskopie, Zustellnachweis der Mahnung. Bis dahin mache ich von meinem Zurückhaltungsrecht Gebrauch. Ich erwarte die Unterlagen innerhalb von 14 Tagen."

Und dann sieht man weiter, wenn irgendetwas kommt. Oder auch nicht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

26x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ja so würde ich dann auch vorgehen

Zusätzlich zu den von @mepeisen erwähnten Unterlagen würde ich noch den Einzelverbindungsnachweis sowie das kostenlose Prüfproktokoll gem TKG einfordern



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pupa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo!

Habe auch solche Schreiben erhalten.
Sachverhalt waren 4 alte Rechnung der Telekom wo es Mahnbescheide und auch einen vollstreckbaren Titel gab. Mit den RAe Seiler & Kollegen wurde 2007 über einen Anwalt bereits auf diese Rechnungen Ratenzahlungen vereinbart. Diese wurde immer pünktlich von mir bezahlt. 7 Jahre lang kein Problem gewesen.
November 2013 schrieb ich per E-Mail diese RAe Seiler & Kollegen an um zu erfahren was die Gesamtforderung ist. Bis Dato hatte ich schon zwei Rechnungen und die dritte auf ein viertel Rückstand schon bezahlt.Erwähnte im Schreiben an denen mehrfach das Wort Beträge. Im Betreff führte ich die mir wissentlichen SU.Nr. auf.
Im Antwortschreiben der RAe wurde mir die Gesamtforderung genannt und durch Zinshalbierung die ich beantragt hatte waren der Zahlbetrag um 300,-€ weniger als die Forderung,allerdings nur eine SU.Nr. erwähnt. Ich überwies diesen geforderten Betrag.
Für mich war dieses alles erledigt, da meines Wissens in Aktenzeichen, Steuernummern, Ordnungsnummer Querverweise in den Firmen, Ämtern gemacht werden und da dann ein Vermerk drinnen steht.
Weit gefehlt!!!
Bekam im August 2014 dann von dieser besagten Firma EOS SAP ein Schreiben. Stand nur drauf dass es um eine Forderung der Telekom ging. Ohne Aktenzeichen, ohne SU.Nr. ohne Betrag. Suchte mir die Tage drauf mal meine Unterlagen und hab mich gewundert was die jetzt wollen. 14 Tage später wieder ein Schreiben. Wieder eine Aufforderung die Rechnung zu bezahlen. Diesmal wurde sogar ein Betrag genannt und ein gnädigerweise Nachlass. Hab da dann angerufen und denen mal meinen Sachverhalt erklärt. Was die "rotzfreche" am Telefon nicht interessiert hat. Ich hätte des zu zahlen und basta. Natürlich hab ich der gleich gesagt ich zahle das nicht. Hätte laut der ihrer Aussage sogar 3 Schreiben erhalten, was aber nicht stimmt.Das mit angeblichen versandten Schreiben war meiner Anwältin auch schon bekannt dass das nicht stimmt.
Hab es jetzt meiner Anwältin gegeben die damals diese Ratenvereinbarung für mich schon erledigt hatte. Und die ist zum Glück meiner Meinung dass dieses wohl nicht Rechtens sein kann. Ihr war diese Firma sehr wohl bekannt. Sie machte mich auch aufmerksam dass wenn ein Gerichtsvollzieher käme, die mir mein Konto sperren lassen wollen oder Kontopfändung, sofort sie informieren denn dann wird eine einstweilige Verfügung veranlasst.
Heute, 19.09.2014, kam schon des Schreiben dass sie mir mein Konto sperren lassen wollen wenn ich die Rate nicht bis zum 25.09.2014 pünktlich und immer darauffolgenden Monaten an DIESEM Tag zahle.
Werde dies am Montag meiner Anwältin wieder übergeben.
Kann euch echt nur empfehlen, geht zu einem Anwalt, denn laut eines Inkassoinhabers, den kenne ich privat, wollen die abzocken bzw ihre Fehler weil sie was übersehn haben damit vertuschen.
Halte euch auf dem laufenden wie das bei mir so ausgeht.

11x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ein eigenes Thema wäre besser gewesen. Nunja.

quote:
Sie machte mich auch aufmerksam dass wenn ein Gerichtsvollzieher käme, die mir mein Konto sperren lassen wollen oder Kontopfändung, sofort sie informieren denn dann wird eine einstweilige Verfügung veranlasst.

Das ist auch richtig so.

quote:
Heute, 19.09.2014, kam schon des Schreiben dass sie mir mein Konto sperren lassen wollen wenn ich die Rate nicht bis zum 25.09.2014 pünktlich und immer darauffolgenden Monaten an DIESEM Tag zahle.
Werde dies am Montag meiner Anwältin wieder übergeben.

Ich würde die Anwältin bitten, gegen das Inkasso Strafanzeige wegen Nötigung zu erstatten.

Deine Anwältin soll unbedingt die entwerteten Titel im Original zurückfordern. Nur als Stichwort, die Anwältin wird wissen, was dann zu tun ist und wie sie vorgeht, wenn die die Herausgabe der Titel verweigern (Vollstreckungsabwehrklage bzw. negative Feststellungsklage).

Ich habe ein paar Fälle betreut aus dem EOS-Komplex. Dort wurden trotz Ratenzahlungen Vorpfändungen veranlasst und es wurde versucht mittels Titel nicht durchsetzbare Forderungen zu erpressen. Jedes mal hat EOS den Kürzeren gezogen und aus rund 100€ geplantem Gewinn wurden einige hundert Euro Verlust durch Gerichtsgebühren, Anwaltsgebühren Und Co. Die lernen es einfach nicht oder es lassen sich genug derart einschüchtern, dass sie zu Unrecht weiter geschröpft werden.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 19.09.2014 21:57

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

quote:
Kann euch echt nur empfehlen, geht zu einem Anwalt....


Das ist in 99,9 % der Fälle mit Inkassos unnötig.(Insofern die Forderung NICHT berechtigt ist)
Die Tatsache, dass der Anwalt auch bezahlt werden möchte sollte dabei auch berücksichtigt werden.

Wann ein Anwalt?

1. Übliche "Bettelbriefe" und Einschüchterungsversuche - Anwalt nein

2. Mahnbescheid - einfach widersprechen - Anwalt nein

3. Klage (welche so gut wie nie eingereicht wird) wegen widersprochenem Mahnbescheid - Anwalt ja

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5x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

4. Bei Zusatzforderungen, erpresst mit einem Titel - Anwalt ja.

Oder halt den Anwalt einschalten nachdem man es der Gegenseite angekündigt hat und sie nicht von der unberechtigten Forderung abweicht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
richtersla
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 92x hilfreich)

Ich habe vorgestern auch so ein Scheiben von diesem Institut EOS SAF erhalten wo mir mitgeteilt wurde das noch offene Rechungen im Wert von 1711,25 EUR da sind und die Telekom alles an sie abgegeben hat nachdem ich nicht auf Mahnngen und Rechnungen reagiert habe. Nur ist es so dass ich keine Rechnungen und auch keine Mahnungen von der Telekom erhalte habe. Auch ein Anruf bei der Telekom hat nichts ergeben als ich dort dann meine Rechnungen per Mail angefortert habe wurde mir mitgeteilt das die Telekom keinen Zugriff mehr auf meine Rechnungen hat da alles an das Inkassobüro abgegeben wurde. Ich muss noch dazu sagen das ich jetzt fast 1 Jahr nicht mehr bei der Telekom bin. Jetzt habe ich mal einen, naja sagen wir mal nicht so netten Brief an EOS SAF geschickt und will einsicht in alle Unterlagen haben. Ich verstehe des net so ganz da ich ja nur einen Mobilfunkvertrag mit Abbuchung bei der Telekom hatte und das auch noch mit einer Flatrait.
Die Rechnungen sind auch noch von Sept. 2013 bis Februar 2014 nichts davor und nichts danach. Bin jetzt mal gespannt was weiter passiert.

29x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
RickRaff
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 44x hilfreich)

Ich bin noch 2x umgezogen und bevor ich umgemeldet war, wussten die wo ich wohne und haben mir immer neue Briefe, mit verschiedenen komischen Summen gesendet. Immer eine Mahnung. Ich habe bissher alles ignoriert!
Das scheint mir wie fake vorzukommen, da bissher immer nur die selben Drohungen kommen, ohne das etwas wirklich geschieht.

-- Editiert von RickRaff am 12.04.2015 21:49

5x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
richtersla
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 92x hilfreich)

Falls es jemanden wissen will ich habe folgendes geschrieben:

Sehr geehrte Dame und Herren,

mit Ihrem Schreiben vom 10.04.2015 werde ich erstmalig von einer angeblich offenen Forderung in einer Gesamthöhe von xxxx,xx €, Ihres Auftraggebers der Telekom Deutschland GmbH in Kenntnis gesetzt.
Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich mit diesem Schreiben Widerspruch ein.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir :
Rechnungskopie, EVN Nachweis, das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i ,
Legitimationsnachweise ( Vollmnacht gem BGB 174 bzw Abtretungserklärunbgg gem BGB 410 )
zu übermitteln.

Ich weise explicit darauf hin das ich einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde
Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08 )

Solange diese Nachweiser nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden.
Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB ) Gebrauch.

Sollte ich binnen 14 Tagen nichts von Ihnen bekommen werde ich mir weitere rechtliche Schritte, Anwalt, und/oder Strafanzeige bei der Kriminalpolizei vorbehalten.

Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem. BDSG nicht einverstanden
Ich untersage die Kontaktaufnahme per Telefon oder Außendienst.


Mit freundlichen Grüßen

63x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Frontal
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 29x hilfreich)

Servus. Hey cool, ich hab auch sowas, ganz schön viele Rechnungen nicht bezahlt?!
Das Schreiben von Person X mit vollstreckbaren Schuldtitel und sogar Aktenzeichen bei einem Gericht in der Nähe.
Welches Gericht ist nur zu vermuten. Zuvor waren Kanzlei Seiler und Kollegen zuständig. Von offenen Posten sei bisher nichts bekannt...Bei Nachfrage bei der Telekom war eine Schadensersatzforderung von 7€ offen von 2011...aber das kann vermutlich kaum auf 170 € anwachsen? Jedenfalls steht das im Raum, was anderes war nicht einsehbar. In 10 Tagen soll ausgeglichen werden, sonst drohen Vollsteckung und so...

Auch interessant. Ganz unten " Benachrichtigung §33 BDSG . Wir speichern u.a. Daten zur PErson, wie Anschrift, Kontoverlauf gemäß §28 BDSG "---

Nun mit Hilfe der Beispiele von oben, danke dafür lautet mein Schreiben, welches ich einschreiben lasse, vielleicht mit Rückschein.

Zitat:

Name, Muster
Adresse

EOS SAF Forderungsmanagement GmbH
Eppelheimer Str. 13
69115 Heidelberg

Betreff:

Forderung der Telekom Deutschland GmbH
in Höhe von 170 €
Buchungsnummer: 123456789

Forderungsnummer 0909090909 (ehemals 555555.55.0.0)


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit ihrem Schreiben vom

aufgedrucktes Datum im Dokument: 19.11.2015
entgegen- und zur Kenntnis -genommen: 01.12.2015

benötige ich rechtkräftige Unterlagen um den Sachverhalt nachvollziehen zu können, denn
gegenwärtig sind uns keine offenen Rechnungsposten von der Telekom bekannt.
Bitte senden Sie uns alle diesbezüglichen Dokumente zu:

- Vollmacht im Original
- Vertragskopie mit Unterschrift
- Rechnungskopie mit Aufschlüsselung der Rechnungsposten und Inhalt nach TKG § 45 h
- Überleitungsbogen des Auftrags der Kanzlei Seiler & Kollegen
- Mahnungskopie und Zustellnachweise der Mahnungen
- kostenloses Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem. TKG § 45 i
- Einzelverbindungsnachweis (falls zum Rechnungsposten gehörend)
- Unterlagen zum Aktenzeichen 24 C 54/15

Nach § 28 BDSG ist das speichern der Daten nur dann erlaubt wenn eine Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist. Bis zum tatsächlichen Nachweis einer Schuld bitte ich davon abzusehen meine Daten zu verwenden oder zu speichern.
Im Falle einer rechtskräftigen Unschuld fordere ich den Nachweis einer Entfernung meiner Daten mit Beglaubigung durch den Beauftragten.

Bis dahin mache ich von meinem Zurückhaltungrecht gebrauch. Sollten Sie sich weigern und weiterhin Forderungen inkl. Drohungen stellen, sehe ich von Rechtsbeistand nicht ab.
Die Unterlagen erwarte ich innerhalb von 14 Tagen.

Mit freundlichen Grüßen


Oder so ähnlich.

17x Hilfreiche Antwort

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