EOS / Deutscher Inkasso-Dienst ... OTTO ...

2. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Thorsten40211
Status:
Frischling
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EOS / Deutscher Inkasso-Dienst ... OTTO ...

Auch mit hat es ereilt ... gestern kam eine 2. Zahlungsaufforderung bezüglich einer offenen Forderung der Otto GmbH & Co KG (die 1. kam gar nicht erst an) - obwohl ich da NIE Kunde war.

Also habe ich eine schönes Einschreiben verfasst - eine Kombination aus Angriff und Informationsanforderung ... viel Spass bei der Lektüre:


Ihr Schreiben vom 28.11.2017
XXXXXXXXXXXX EXXX


Widerspruch gegen Forderungen der Otto GmbH & Co KG / EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH



Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 28.11.2017 stelle ich fest, dass die von Otto GmbH & Co KG / EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH geltend gemachten Forderungen mir nicht bekannt sind. Eine Zahlung kann und wird daher nicht erfolgen, Ihre zum Teil unlauteren „Geschäftspraktiken" sind in einschlägigen Verbraucherforen zu genüge beschrieben – eine Schande, dass Milliardärsfamilie Otto als Eigentümer ein solches Geschäftsgebahren offenkundig billigt.

Ich fordere sie nunmehr hiermit auf mir mitzuteilen, auf welcher rechtlichen Grundlage die von Ihnen geltend gemachte Forderung beruhen sollte; dies beinhaltet neben den gängigen Unterlagen insbesondere:
• detaillierte Forderungsaufstellung
• Rechnungskopie bzw. Kopie der Vertragsunterlagen des Ursprungsgläubigers
• Gläubigervollmacht bzw. Abtretungsurkunde gemäß §410BGB zum Nachweis der behaupteten Abtretung oder Nachweis auf Bevollmächtigung gem BGB § 174
• Zustellnachweis der Waren

Ferner der Hinweis, dass ich NIE eine Rechnung von Otto GmbH & Co KG erhalten haben, ihre 1. Zahlungsaufforderung auch NIE zugestellt wurde.
Auch erlaube ich mir den Hinweis, dass EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH als ein mit der Otto Gruppe verbundenes Unternehmen (wie auch alle anderen Inkassounternehmen in Ihrem Umfeld) nicht befugt ist, weitere Kosten über die Hauptforderung hinaus zu fordern.

Ergänzend fordere ich gemäß BDSG den EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH auf mir mitzuteilen, aus welcher dubiosen Quelle sie falschen personenbezogene Daten (z.B. Adresse) erhalten haben und behalte mir rechtliche Schritte vor.
In diesem Zusammenhang fordere ich Sie auf, mir sämtliche bei Ihnen vorliegenden Daten zu meiner Person gemäß BDSG mitzuteilen.

Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass eine Meldung an die Schufa oder eine andere Auskunftei (z.B. Creditreform, Infoscore, Bürgel etc.) bei einer bestrittenen Forderung nicht zulässig ist.

Sollten Sie – oder weitere Inkassounternehmen aus Ihrem Umfeld – weitere Mahnungen ohne hinreichend Konkretisierung der geltend gemachten Forderungen versenden, werde ich die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben (Übernahmezusage meiner Rechtschutzversicherung bereits erfolgt) verbunden mit der Anweisung Anzeige gegen EOS Deutscher Inkasso-Dienst und allen weiteren beauftragten Inkasso-Unternehmen bei der zuständigen Regulierungsbehörde zu erstatten – wie auch strafrechtlich gegen sie sowie ggfs. die Otto GmbH & Co. KG wegen Nötigung und Betrug vorzugehen.

Ich fordere Sie auf, mir innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt dieses Einschreibens schriftlich Stellung zu nehmen und die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Post vom Inkassobüro?

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