EOS DID sperrt das Konto

27. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
einproblem
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
EOS DID sperrt das Konto

Hallo,

ich habe eine Frage wegen EOS DID. Von ein paar Tagen habe ich bemerkt, dass mein Konto gesperrt wurde. Nach dem Anruf mit meiner Bank habe ich erfahren, dass EOS DID es in Auftrag gegeben hat, es handelt sich um ca. 450€.
Für welche Sache es ist, könnten Sie nicht sagen.

Ich habe in letzter Zeit (2011-bis jetzt) verschiedene Mahnungen von EOS erhalten, was eine Schuld bei einer Bank betraf (die Bank hat die Forderung an EOS abgetreten). In diesen Jahren ist die Schuld fast auf das doppelte gewachsen und beläuft mittlerweile ca. 2000 €. Nie wurde eine detaillierte Rechnungsaufstellung verschickt.

Ich habe die Schreiben stets ignoriert, zumal das letzte Schreiben eine Kontosperrung androhte und sehr unprofessionell aussah. Es war eine Vorlage, ohne das zuständige Amtsgericht o.ä.

Nachdem ich mich in verschiedenen Foren informiert hatte, ging ich davon aus, dass es ein Vorpfändungsversuch zwecks Einschüchterung ist, deshalb habe ich Nichts unternommen (was natürlich falsch war).

Und siehe da-das Konto ist dicht. Erst am 3. Tag hat mir die Bank der Grund genannt, es existiert angeblich ein Titel aus dem Jahre 2005!!!.

Den Titel habe ich nie erhalten. Ich war damals in einem Studentenwohnheim angemeldet (soweit ich mich überhaupt erinnern kann, ist ja schon lange her), wohnte aber nicht dort.

So, wie es hier empfohlen wird, habe ich sofort eine Email, einen Fax und einen Brief per Einschreiben an EOS versandt, mit der Bitte, mir eine Kopie des Titels, eine detaillierte Forderungsaufstellung und eine Originalvollmacht zu übersenden.

Zwecks Ermittlung der Postadresse habe ich EOS angerufen, die Dame hat mir eine Forderungsnummer genannt, die ich dann in ihrem Portal angegeben hatte. Die Forderung, die unter dieser Nummer zu sehen war, lag bei ca. 390 €.

Was auch sehr komisch ist, auf dem Drohbrief mit Sperrung ist eine ganz andere Nummer vermerkt, unter dieser beträgt die Schuld (laut EOS Portal) 2000 €.

Dürfen sie es machen? Das ist doch total unübersichtlich, man hat überhaupt keine Ahnung, was sie mit diesem Geld machen und wann und was überhaupt abgebucht ist.

So weit, so gut. Ich stehe ganz ohne Geld da und habe keine Ahnung, wie ich die Sperre aufheben lassen soll, denn die verjährten Zinsen usw. werde ich definitiv nicht zahlen.

Außerdem habe ich vor, dagegen vorzugehen, weil ich tatsächlich den Titel nie bekam.

Hat es Aussischt auf Erfolg? (ich gehe davon aus, dass der Titel an meine Meldeadresse versandt wurde, ich wohnte aber nicht dort-was ja auch meine "Schuld" ist, wegen Nichtummelden).

Es sind drei Tage vergangen und es rührt sich Nichts.

Ich wohne in der Nähe von HH und kann bei EOS selbst vorbei gehen, weiß aber nicht, ob es was bringt. Denn ich möchte natürlich das Prozedere beschleunigen, sons ist mein Konto einfach dicht und man weiß nicht, wann es freigegeben wird.

Und die letzte Frage-was meint Ihr, wenn EOS diese 450€ zu sich nimmt (ich gehe davon aus, dass es ein Teilbetrag der Schuld ist, die dann warhschenlich weiter vollstreckt wird, damit einer keine Ruhe hat) und ich beweisen kann, dass ich den Titel nie gesehen hatte, wird EOS das Geld an mich zurückzahlen müssen?

Was würde ein Anwalt in dieser Angelegenheit kosten (Eurer Meinung nach)?

Danke!

-- Editiert von einproblem am 27.10.2017 11:19

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22 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Fax an die Rechtsabteilung der Bank, dass man umgehend eine Mitteilung über die Daten aus dem PfÜB oder die Freigabe des Kontos fordert. Zusätzlich hingehen und P-Konto beantragen.

Wenn man die Daten hat, beim jeweiligen Amtsgericht nach dem Titel fragen und prüfen, ob man dagegen vorgehen kann. Nicht mit Inkasso telefonieren oder vorbeigehen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
einproblem
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Fax an die Rechtsabteilung der Bank, dass man umgehend eine Mitteilung über die Daten aus dem PfÜB oder die Freigabe des Kontos fordert. Zusätzlich hingehen und P-Konto beantragen.

Wenn man die Daten hat, beim jeweiligen Amtsgericht nach dem Titel fragen und prüfen, ob man dagegen vorgehen kann. Nicht mit Inkasso telefonieren oder vorbeigehen.

Danke für die schnelle Antwort!

Ich habe gerade meine Bank nochmal angerufen, zwecks Kontaktdaten von der Rechtsabteilung. Die Aussage der Mitarbeiterin-der PfÜB kam am von ein paar Tagen bei denen an (er ist von April 2017). Wofür das Ganze ist ist dem nicht ersichtlich.

Ich muss EOS anrufen (was ich natürlich nicht machen werde). Sie schickt mir die Kopie des PfÜBs per Post zu.

Das komische ist daran, dass es mir gestern bei der Bank und auch bei EOS gesagt wurde, dass der Titel von 2005 ist (da war das Ganze bei der Bank noch nicht eingescannt).

Ist denn so was überhaupt möglich?
Kann es sein, dass der Titel 2005 ausgehändigt wurde und erst jetzt der PfÜB beantragt wurde?

Ich verstehe die Welt nicht mehr :)

Wie wäre die weitere Vorgehensweise, wenn ich die Kopie von PfÜB habe? Ich habe den-wie gesagt-nicht bekommen. Jetzt wohne ich seit ca. 10 Jahren in der gleichen Wohnung und bin hier auch gemeldet

-- Editiert von einproblem am 27.10.2017 11:44

-- Editiert von einproblem am 27.10.2017 11:45

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
einproblem
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe auch vor, eine erweiterte Meldebescheinigung zu holen. Zu dem Zeitpunkt des angeblich ausgestellten Titels stehe ich dort als "unbekannt" (laut Aussage der Meldebehörde gerade am Telefon), muss es halt nur schriftlich holen.

Also konnte der Titel ja gar nicht zugestellt werden...
Die Sache ist ziemlich komisch

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2399 Beiträge, 713x hilfreich)

Nun warte doch mal ein paar Tage bis du die entsprechenden Unterlagen (PfüB und Titel) vorliegen hast.
Falls du wirklich gar kein Geld derzeit hast so stelle das Konto auf ein P-Konto um damit du wenigstens den Freibetrag bekommst

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
einproblem
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Nun warte doch mal ein paar Tage bis du die entsprechenden Unterlagen (PfüB und Titel) vorliegen hast.
Falls du wirklich gar kein Geld derzeit hast so stelle das Konto auf ein P-Konto um damit du wenigstens den Freibetrag bekommst


Meine Lebensunterhaltungskosten sind leider viel höher als der Freibetrag aus dem P-Konto. Ich werde es natürlich umwandeln lassen.

Ich habe nur Angst, dass ich irgendwelche Fristen versäume und dann Vollstreckungsabwehrklage oder was auch immer nicht mehr durchführbar ist.

Kann man eine solche Klage eigentlich ohne Rechtsanwalt dürchführen?

-- Editiert von einproblem am 27.10.2017 13:00

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von einproblem):
Ich habe nur Angst, dass ich irgendwelche Fristen versäume und dann Vollstreckungsabwehrklage oder was auch immer nicht mehr durchführbar ist.

Eine Frist gibt es hier nicht. Allerdings muss die Vollstreckungsabwehrklage zwischen Beginn und Ende der Vollstreckungshandlung eingereicht werden, da nach der Befriedigung des Gläubigers das Rechtsschutzbedürfnis weggefallen ist. Danach sind nur noch Schadenersatz- und Bereicherungsklage gegen den Ex-Gläubiger möglich.

Zitat (von einproblem):
Kann man eine solche Klage eigentlich ohne Rechtsanwalt dürchführen?

Theoretisch ja. Da hier aber Schwierigkeiten bestehen, bereits das richtige Prozessgericht zu finden und die Klageanträge korrekt zu formulieren, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts zu empfehlen. Die Kosten müsste im Obsiegensfalle die Gegenseite tragen.


-- Editiert von so475670-44 am 27.10.2017 13:11

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das wirklich entscheidende ist die Frage, wann exakt du erstmals den Titel zu Gesicht bekommen hast.
Das bereits empfohlene Vorgehen, sich also entweder beim Gläubiger oder beim Gericht mit Hilfe des Aktenzeichens eine Kopie zu besorgen, musst du leider erst mal abwarten.

Zitat:
Zwecks Ermittlung der Postadresse habe ich EOS angerufen, die Dame hat mir eine Forderungsnummer genannt, die ich dann in ihrem Portal angegeben hatte. Die Forderung, die unter dieser Nummer zu sehen war, lag bei ca. 390 €.

Es zählt, was auf dem PfÜB steht und worum es beim PfÜB geht. Alles andere ist irrelevant. Wenn die zwei Forderungen gegen doch haben sollten, mag das zwar sein. Aber gepfändet wird wegen der Forderung, die im PfÜB steht.

Zitat:
der PfÜB kam am von ein paar Tagen bei denen an (er ist von April 2017).

Das kann (muss aber nicht) auf Personenverwechslungen hindeuten. Zumindest sind so lange Bearbeitungszeiten und Zustellfristen sehr kurios.

Zitat:
Ich war damals in einem Studentenwohnheim angemeldet (soweit ich mich überhaupt erinnern kann, ist ja schon lange her), wohnte aber nicht dort.

Es interessiert nur, was du vernünftig beweisen kannst. Wenn du damals dort gemeldet warst, wo der Titel zugestellt wurde, dann gilt der als zugestellt und du kannst das Gegenteil nicht beweisen. Dann ist das Thema durch und man kann sich maximal wehren hinsichtlich zu viel erhobener Gebühren, verjährter Zinsen u.ä.

Wichtig: Sobald du den Titel erstmals zu Gesicht bekommst, läuft die 14 Tage Frist für einen Einspruch endgültig los.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von einproblem):
Dürfen sie es machen?


Wenn ein PfÜB oder ein VZV vorliegt, dann ja. Dieses sollte Ihnen in Kürze über den GV zugestellt werden.

Zitat:
So weit, so gut. Ich stehe ganz ohne Geld da und habe keine Ahnung, wie ich die Sperre aufheben lassen soll, denn die verjährten Zinsen usw. werde ich definitiv nicht zahlen.


Die einzige Möglichkeit ist die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto. Dies wäre am Bankschalter vorzunehmen und ist kostenfrei. Allerdings wird die Bank dies an die Schufa melden und möglicherweise Kreditkarten, Dispo etc. kündigen.

Zitat:
Außerdem habe ich vor, dagegen vorzugehen, weil ich tatsächlich den Titel nie bekam.

Hat es Aussischt auf Erfolg? (ich gehe davon aus, dass der Titel an meine Meldeadresse versandt wurde, ich wohnte aber nicht dort-was ja auch meine "Schuld" ist, wegen Nichtummelden).


Das kommt darauf an, was in der ZU des Titels steht. Eine Zustellung an der Adresse, an der Sie gemeldet sind/waren, ist allerdings in der Regel wirksam.

Zitat:
Ich wohne in der Nähe von HH und kann bei EOS selbst vorbei gehen, weiß aber nicht, ob es was bringt. Denn ich möchte natürlich das Prozedere beschleunigen, sons ist mein Konto einfach dicht und man weiß nicht, wann es freigegeben wird.


Für empfehlenswert wert halte ich das nicht.

Zitat:
Und die letzte Frage-was meint Ihr, wenn EOS diese 450€ zu sich nimmt (ich gehe davon aus, dass es ein Teilbetrag der Schuld ist, die dann warhschenlich weiter vollstreckt wird, damit einer keine Ruhe hat) und ich beweisen kann, dass ich den Titel nie gesehen hatte, wird EOS das Geld an mich zurückzahlen müssen?


In dem Fall müssten Sie klagen, allerdings haben Sie bei einem PfÜB vier Wochen Zeit zu reagieren, bevor Ihre Bank ausgekehrte Gelder abführt.

Zitat:
Was würde ein Anwalt in dieser Angelegenheit kosten (Eurer Meinung nach)?


Erstberatung 226,10 € inkl. MwSt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von einproblem):
Ich habe gerade meine Bank nochmal angerufen, zwecks Kontaktdaten von der Rechtsabteilung. Die Aussage der Mitarbeiterin-der PfÜB kam am von ein paar Tagen bei denen an (er ist von April 2017). Wofür das Ganze ist ist dem nicht ersichtlich.


Auf dem PfÜB steht immer darauf, auf welchen Titel mit welcher Geschäftsnummer von welchem Gericht/Notar er sich bezieht.

Zitat:
Ich muss EOS anrufen (was ich natürlich nicht machen werde). Sie schickt mir die Kopie des PfÜBs per Post zu.


Mehr kann Ihre Bank auch nicht machen.

Zitat:
Ist denn so was überhaupt möglich?
Kann es sein, dass der Titel 2005 ausgehändigt wurde und erst jetzt der PfÜB beantragt wurde?


Ja.

Zitat:
Wie wäre die weitere Vorgehensweise, wenn ich die Kopie von PfÜB habe? Ich habe den-wie gesagt-nicht bekommen. Jetzt wohne ich seit ca. 10 Jahren in der gleichen Wohnung und bin hier auch gemeldet


Sie benötigen dann eine Kopie des Titels auf den sich der PfÜB bezieht sowie der zugehörigen ZU.

Sobald Ihnen der Titel vorliegt beginnt allerdings eine 14tägige Notfrist zu laufen innerhalb der ggf. noch Rechtsmittel möglich sind.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
einproblem
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!
Ich warte jetzt entweder auf die Kopie des Titels von Inkasso oder auf den PfÜB.

Heute bekam ich plötzlich einem Mail von EOS, mit dem üblichen blabla. Es läuft unter der Forderungsnummer, unter der angeblich bereits gepfändet wird. Es ist ein Teilzahlungsvorschlag. Die Summe der Forderung ist um 100 € weniger, als gefändet wird. Es steht auch das übliche blabla nach dem Motto-sie haben sich nicht bei uns gemeldet usw.

Mein Gott, was sind es für Idioten...
Sie gehen natürlich auf meine Mail, meinen Fax und meinen Brief nicht ein. Der Betrag unterscheidet sich auch (es steht dort, dass es die titulierte Forderung ist-und auch das Aktenzeichen vom Gericht (von welchem? keine Ahnung)

Kann ich anhand des Aktenzeichens das Amtsgericht meiner Stadt anrufen und ggf. Infos zum Titel anfordern oder ist es eher nicht ratsam und ich soll auf die Kopie des PfÜBS von meiner Bank warten? Dass EOS noch etwas schickt, bezweifle ich sehr stark.

Das ist doch der totale Wahnsinn.

Und- noch etwas. Ich habe nach ähnlichen Fällen gegoogelt, wo jemand den Titel auch vor Jahren nicht bekam. Und auf das Folgende gestoßen (stammt angeblich von einer Juristin):

"Man hätte hier einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen und zugleich Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid beim Mahngericht einlegen können ( Gericht von dem der Vollstreckungsbescheid stammt)

Das ist aber leider nach dem Ablauf eines Jahres vom Ende der versäumten Frist nicht mehr möglich

Es ist zu lange her, Sie können nichts mehr machen"


Ist da was dran? Ist es tatsächlich so? Dann kann ich ja die Kosten für den Anwalt sparen und muss nach dem PfÜB zahlen. Weil es schon zu spät ist

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von einproblem):
Man hätte hier einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen und zugleich Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid beim Mahngericht einlegen können ( Gericht von dem der Vollstreckungsbescheid stammt


Klar kann man das machen. Sinnvoll ist das aber nur, wenn es dafür auch gute Gründe gibt.
ich war da zwar gemeldet, hab da aber nicht gewohnt, ist sicher kein all zu guter Grund, um die Wiedereinsetzung zu erreichen, und wirkt erst recht nicht glaubwürdig, wenn die Schuld zu Recht besteht.

Den Beginn der Frist haben Dir die anderen vorher schon erklärt. Bei einem Jahr kann es nur um schuldhaftes Handeln oder Verwirkung gehen, denn keiner braucht bei sachgemäßer Prüfung ein Jahr nach Zustellung des PfÜ, um an eine Titelkopie zu kommen.

Auch Dir wird einige Tage nach der Bank der PFÜ zugestellt, auf die Kopie der Bank brauchst Du nicht zu warten. Daraus ergibt sich auch das Aktenzeichen des Vollstreckungsbescheides. Damit kann man dann direkt bei dem Gericht eine Kopie anfordern. Würde ich pers. vor Ort machen.

Zitat (von einproblem):
Mein Gott, was sind es für Idioten...
Sie gehen natürlich auf meine Mail, meinen Fax und meinen Brief nicht ein.


Warum sollten sie? Die suchen keine Brieffreundschaften, sondern vollstrecken - weil sie es können. Als Folge davon ist Dein Konto dicht.

In Verbindung mit
Zitat (von einproblem):
Ich habe die Schreiben stets ignoriert, zumal das letzte Schreiben eine Kontosperrung androhte und sehr unprofessionell aussah.
sollte man seine eigene Beurteilungsfähigkeit vieleicht mal kritisch hinterfragen, denn die Klärung wäre schon sehr viel früher möglich gewesen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Kann ich anhand des Aktenzeichens das Amtsgericht meiner Stadt anrufen

Sofern es um eine 12stellige Nummer handelt, telefoniere am besten mal die Mahngerichte ab (Siehe Google). Die können dir sagen, von welchem das stammt.

Signatur:

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#13
 Von 
einproblem
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, nun war ich selbst beim Gericht und das Inkasso hat auch eine Forderungssaufstellung zusammen mit dem Titel geschickt. Ich habe zwar bei der Adresse nicht gewohnt, aber ich habe damals eine Zahlungsvereinbarung unterschrieben unter der Adresse, die im Titel steht.

Ich bin bereit, die Forderung zu begleichen, nun stellt sich die Frage, inwiefern alle aufgeführten Kosten rechtens sind. Die Zinsen hat EOS bereits weggestrichen.

EOS ist auch bereit, eine Ratenzahlung zu akzeptieren und das Konto zu entsperren.

Kann man hier die Forderungsaufstellung hochladen und kann mir jemand ggf. sagen, welche Posten umstritten sind, damit ich EOS dazu bringe, sie auch zu streichen?

Vielen Dank für eure tolle Hilfe!

P.S. hier sind die Bilder:

https://picload.org/thumbnail/drigogpl/eos.jpg
https://picload.org/thumbnail/drigogpi/eos1.jpg

-- Editiert von einproblem am 01.12.2017 16:58

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
einproblem
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Sorry, nochmal

https://picload.org/view/drigogpl/eos.png.html

https://picload.org/view/drigogpi/eos1.png.html

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Alles bis 8.8.2005 steht vermutlich im Titel drin. Daher geht da nichts.
- Die Kontoführungskosten vom 11.8.2015 sind Blödsinn. Wenn sie nicht im Titel stehen. Ersatzlos streichen. Das haben sie aber später offenbar ausgebucht.
- Die vielen Adressermittlungskosten sind sehr kurios. Bist du so oft umgezogen? Aber selbst wenn: Da dann nichts passiert ist, ist das ein Kuriosum. Da würde man eine Rechnungskopie benötigen und eine Begründung, was das soll.
- Das aus 2014 könnte OK sein, wenn es eine Vermögensauskunft gab. Ggf. Rechnungsnachweis fordern.
- Die beiden Gebühren aus 2017 könnten OK sein.
- Bei den Zinsen ist offenbar die Zinsverjährung berücksichtigt. OK.

Also alles in allem bis auf die kuriosen Adressermittlungen sieht das erst mal nicht so verkehrt aus.

Zitat:
EOS ist auch bereit, eine Ratenzahlung zu akzeptieren und das Konto zu entsperren.

Wenn du diesen Schritt gehst, lass dir das unbedingt schriftlich geben. Lass dich nicht auf mündliche Absprachen ein. Du benötigst das schriftlich, BEVOR du Geld überweist. Denn EOS trickst auch gerne. Die stecken das Geld dann ein und die Pfändung bleibt einfach bestehen. Dann sagen sie "Ne, also an das Telefongespräch kann ich mich nicht erinnern".

Signatur:

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#16
 Von 
einproblem
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort! Das ist das aktuellste, was EOS mir geschickt hat, sie haben nur die verjährten Zinsen weggestrichen.
Sehr lange war ich nirgendwo gemeldet, ab 2007 aber schon. Danach bin ich 2 Mal umgezogen.

Ich werde meine erweiterte Meldebestätigung mit diesen Posten vergleichen und ggf. kuriose Dinge bei EOS anzweifeln.

Also schreibe ich EOS an wegen Kontoführungskosten (falls sie nicht im Titel stehen) und wegen Adressermitllung, richtig? Ich fordere auch die Rechnungskopien an.

Sie haben mir das Konto Ende Oktober gesperrt und immer noch nicht abgebucht. Es ist eine Teilpfändung, nicht die ganze Summe. Sie wollen 400 Euro. Und ich soll mich bis Montag (04.12.) sich wegen einer Ratenzahlung melden.

Ich schreibe EOS grundsätzlich immer an, dreifach-mail, Brief per Einschreiben und Fax. Habe noch nie mit denen telefoniert.

Und noch eine Frage-ist es besser, die Forderung (die gepfändet ist) auf einmal zu bezahlen oder Raten? (Raten würde ich bevorzugen, nur kommen bestimmt noch Gebühren dazu, oder?). Kommen sie dann sofort auf die Idee, den Rest anzufordern, wenn ich jetzt die gepfändete Summe begleiche?

-- Editiert von einproblem am 01.12.2017 18:42

-- Editiert von einproblem am 01.12.2017 18:43

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
einproblem
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Ratenzahlungangebot und die Unterlagen kamen von denen per Mail

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Also schreibe ich EOS an wegen Kontoführungskosten (falls sie nicht im Titel stehen) und wegen Adressermitllung, richtig?

Nur wegen Adressermittlung. Die Kontoführung ist doch bereits rausgerechnet worden.

Zitat:
Sie haben mir das Konto Ende Oktober gesperrt und immer noch nicht abgebucht.

Die buchen auch nichts ab. Das macht deine Bank. War es nur eine Vorpfändung oder gab es einen richtigen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der dir auch dann zugesandt wurde vom Gerichtsvollzieher?

Zitat:
Und noch eine Frage-ist es besser, die Forderung (die gepfändet ist) auf einmal zu bezahlen oder Raten?

Ratenzahlungen lassen sie sich meist mit einer Einigungsgebühr von 80€ bis 100€ oder mehr vergolden.

Zitat:
Kommen sie dann sofort auf die Idee, den Rest anzufordern, wenn ich jetzt die gepfändete Summe begleiche?

Wo einmal Geld ist, da ist auch zweimal Geld da...

Signatur:

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#19
 Von 
einproblem
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Nur wegen Adressermittlung. Die Kontoführung ist doch bereits rausgerechnet worden.


Was sind denn die Rechtsanwaltskosten? Dürfen die mehrmals diese Kosten in Rechnung stellen?

Zitat (von mepeisen):

Die buchen auch nichts ab. Das macht deine Bank. War es nur eine Vorpfändung oder gab es einen richtigen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der dir auch dann zugesandt wurde vom Gerichtsvollzieher?
Ich habe nur ein Vorpfändungsschreiben vom Gerichtsvollzieher erhalten

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Was sind denn die Rechtsanwaltskosten? Dürfen die mehrmals diese Kosten in Rechnung stellen?

Das dürfte wie gesagt alles im Titel stehen. Gegen die Posten im Titel kommt man nicht mehr an.

Signatur:

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#21
 Von 
fb517297-67
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn der Beitrag etwas älter ist, ich bin heute drauf gestoßen und ich nehme an, andere werden dies auch noch tun.

Das Problem mit EOS habe ich auch. Die haben wohl damals die ganzen Schuldnerfälle von Seiler und Kollegen
übernommen.


EOS hat jetzt immer wieder eine Vorpfändung gestartet - welche immer wieder Kosten verursacht - aber gehen nie richtig dazu über dann auch zu pfänden.
Dies ist eine Masche um Druck auszuüben, Druck neue Unterlagen auszufüllen usw, welche sie immer wieder gerne auf den Postweg oder per Email verschicken.

Ich habe damals angefragt, sie möchten die Forderung doch bitte ganz genau auflisten wie diese sich zusammensetzt und zu welchen Rechnungsnummern sie gehören.
Dazu war die EOS nicht imstande.
Ich habe auch drum gebeten mir eine Kopie des Titels zukommen zu lassen - welchen sie ja haben müssen um dann eine richtige Pfändung in Kraft treten zu lassen - aber auch das konnten sie nicht.
Es hieß ich müsse mich dazu an das Gericht wenden und mir selbst eine Kopie besorgen.

Alles in einen scheint es so, das sie damals einen riesigen Satz an Daten und Unterlagen von Schuldnern übernommen haben, die wohl unvollständig sind.
Deswegen sicherlich immer wieder die Aufforderung neue Sachen zu unterschreiben. Ja ne ist klar.....

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Es hieß ich müsse mich dazu an das Gericht wenden und mir selbst eine Kopie besorgen.

Und das hast du gemacht?

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