EMS-Training Gesundheitsschädigung/Haftung

15. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sella-Corona
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
EMS-Training Gesundheitsschädigung/Haftung

Hallo zusammen,

viele Betreiber der EMS-Studios werden sagen: "Nicht schon wieder! Hatten wir doch schon!"
Und nun eine Schilderung aus persönlicher Erfahrung (vor 2 Tagen):
Seit ca. 1 Jahr gehe ich 1x/Woche zum EMS-Training, mit mehr oder weniger guten Erfahrungen. Ja, es mag sein, dass das EMS-Training gut ist, damit die tiefliegenden Muskulatur trainiert wird usw.
Das Problem denke ich, liegt in der persönlichen Betreuung des Trainers. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die "Macht über den Regler" ausschließlich beim Trainer liegt. Auch wenn man sagt, "bitte nicht mehr hochdrehen", heißt es: "ach komm, stell dich nicht so an!".
Über mehrere Monate hatte ich diffuse Oberbauchbeschwerden, Schmerzen in der Magengrube und Übelkeit nach dem Training. Diese Symptome habe ich erfolglos mit Säureblockern und Schmerzmitteln erfolglos behandelt. Bis mir zufällig ein Kardiologe sagte, dass es von der Überstimulation im EMS-Training kommt - die Schmerzen kamen nicht vom Magen, sondern vom Solarplexus! Im EMS-Studio wurde es mehr oder weniger belächelt, und ich sinngemäß als "Weichei" abgestempelt. Aber vorsichtshalber hat man die Strom-Intensität "etwas" runtergedreht.
Vor zwei Tagen, wieder mal meine wöchentliche Trainingseinheit. Es geht los, die Impulse sind kaum zu spüren, der Regler wird auf 87 % hochgedreht. Ansonsten trainiere ich bei 50-60%. Nichts tut sich, die Manschetten erneut nass gemacht, dann doch ausgetauscht... Nach ca. 4 Minuten bekam ich einen buchstäblichen STROMSCHLAG, sodass ich am ganzen Körper gekrampft habe und schreien musste! Das Herz stolperte für paar Sekunden, mir blieb der Atem weg!
Defacto habe ich DREI HEFTIGE STROMSCHLÄGE innerhalb 1-2 Minuten bekommen, obwohl dann die Intensität runtergedreht worden ist.
Man hat sich doch mit mir erbarmt und den Strom komplett abgeschaltet. Die Trainingseinheit wurde "geschenkt" und ein neuer Termin vereinbart.

Ich muss sagen, nach diesem Erlebnis habe ich Panik, mich wieder an so einen Impulsgeber anschließen zu lassen.
Man kann durch einen Stromschlag Kammerflimmern auslösen. Sind die EMS-Studios auf solche Notfälle vorbereitet? Falls ja, wie?
Wie regelmäßig werden solche Geräte geprüft? Hier müsste doch mit Sicherheit eine BGVA2/MTK durchgeführt werden!

Und, wer trägt hier die Haftung, sollte durch einen Stromschlag etwas passieren? Besteht dadurch ein Recht auf außerordentliche Kündigung ders Vertrages?



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Besteht dadurch ein Recht auf außerordentliche Kündigung ders Vertrages?


Wenn man es im Streitfall denn gerichtsfest beweisen kann...

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Sind die EMS-Studios auf solche Notfälle vorbereitet? Falls ja, wie?

Würde mich nicht interessieren.
Mich würde interessieren wie das Studio in das ich gehe darauf vorbereitet wäre.



Zitat:
Wie regelmäßig werden solche Geräte geprüft? Hier müsste doch mit Sicherheit eine BGVA2/MTK durchgeführt werden!

Die Prüfung nach BGAV2 wäre ungültig, hier müsste nach DGUV Vorschrift 2 geprüft werden.
Desweiteren wäre auch eine STK Prüfung erforderlich.



Zitat:
Und, wer trägt hier die Haftung, sollte durch einen Stromschlag etwas passieren?

Der Schuldige.
Gibt es keinen, dann gilt Pech gehabt, da allgemeines Lebensrsiko.
Ausnahme: man hat eine entsprechende Versicherung.



Zitat:
Besteht dadurch ein Recht auf außerordentliche Kündigung ders Vertrages?

Sofern trotz aller vorhandener vorgeschriebender Prüfungen etwas passiert: Pech gehabt, da allgemeines Lebensrsiko.
Sollte bei den Prüfungen geschlampt/manipuliert worden sein, wäre das ein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Die Beweislast das ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt, liegt bei dem der kündigt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GesundeFitness
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube, dass es sich hier nicht um ein EMS- Trainings - Problem handelt, sondern ausschließlich um ein Trainer-Problem. Wenn ein Kunde eines Tauchlehrers sagt, dass er keine Luft bekommt und dem Tauchlehrer das egal ist, dann ist nicht die Sportart "Tauchen" das Problem, sondern der Tauchlehrer.

Ähnlich ist es hier in diesem Fall. Wenn ein Kunde sagt, dass es zuviel ist, dass hat immer der Kunde Recht.

0x Hilfreiche Antwort

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