EILT?! Verwal. -> ET - Hausgeldabrechnung

6. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sabitoe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
EILT?! Verwal. -> ET - Hausgeldabrechnung

Hallo,

ich habe folgende Frage (fasse alles in Stichpunkte, dann ists nicht viel zu lesen ;-)

- habe eine ET gekauft
- Kaufvertrag ist v. 02.11.2004
- Nutzen/Lastenübergang ist auf Ende November 04 festgelegt worden

- nun kommt die Hausgeldabrechnung 2005
- hier ist ein Posten mit einer Nachforderung für ! 200 4! Warmwasserkosten i. H. v. 180 Euro

- diese 180 Euro sind für das ganze Jahr 2004
- ich bin jedoch erst ab 02.11.04 ET (bzw. Lastenübergang Ende 11/04) ET

Zur ETV konnte ich leider nicht (Urlaub), mein bevollmächtigter Vertreter war aufgrund einer Dienstreise auch verhindert.

- nun habe ich Einspruch bei der Verkäuferin (D. Annington) eingelegt am 22.06.06 (Zugang des ETV Protokolls 2 Tage vorher)

Nun meine Frage:

Muss ich für Kosten aufkommen (Warmwasserkosten, verursacht noch durch den damaligen Mieter bis einschl. Oktober 2004) die ich nicht verursacht habe???????????

Im Kaufvertrag steht auch noch folgendes:
------
Gem. § 2 „Verkauf“ Nr. 2 übernimmt der Käufer (ich) alle vom Tage des Lastenüberganges sich ergebende Beitragsverpflichtungen. Aufgrund der Jahresabrechnung sich ergebende Überschuss- oder Nachzahlungen sind zeitanteilig unter den Vertragsteilen auszugleichen.

Gem. § 5 „Besitz, Nutzen, Lasten“ Nr. 1 vereinbaren die Vertragsparteien den Übergang von sämtlichen Nutzen und Lasten auf den letzten Kalendertag des Monats November 2004.

Laut Nr. 3 stellt die Verkäuferin (Deutsche Annington, ehemals Viterra) den Käufer von allen Verbindlichkeiten, insbesondere von den Lasten und Kosten gem. § 16 Abs. 2 WEG , gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern frei, die bis zum Besitzübergang entstanden sind.
------
Das habe ich auch als Einspruchsgrund in meinen Einspruch geschrieben (liegt der "Verkäuferin" nun vor)

Heute kommt die Einzelabrechnug der Nachforderung (vorher nicht dabei, hatte ich nun angefordert), hier stehen nocheinmal die 180 Euro drin.

Im Schreiben steht etwas von "Anfechten beim Amtsgericht, da Hausgeldabrechung in ETV beschlossen wurde.

Reicht mein "Einspruch" bei der Käuferin überhaupt? Oder muss ich das noch Anfechten?

Letzter Anfechtungstag wäre der 08.07. ... daher EILT die Frage auch vielleicht etwas..

Für eine Anmeldung bei einem ET Verein habe ich die nächsten 2 Monate leider kein Geld.. Von daher bitte ich gaaaaanz liep um eine möglichst schnelle Antwort.

Wichtige Fragen nocheinmal:
- muss ich für "mir nicht entstande" Kosten aufkommen (lt. Kaufvertrag ja eigentlich nicht?!)
- reicht der Einspruch bei der Verkäuferin? ODer muss ich die komplette Hausgeldabrechnung beim Amtsgericht anfechten??
- können die die Nachforderung bereits jetzt abbuchen (haben sie schon getan), obwohl ich Einspruch eingelegt habe?

Vielen lieben Dank im Voraus!!

Sabitoe

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.06.2009 15:20:17
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 58x hilfreich)

Hier meine Antworten auf die wichtigen Fragen:
- muss ich für "mir nicht entstande" Kosten aufkommen (lt. Kaufvertrag ja eigentlich nicht?!)
+ Die Kosten entstehen mit der Jahresabrechnung. Allerdings kannst Du Deinen Verkäufer gemäß Nr. 3 Deines Kaufvertrags in die Pflicht nehmen.
- reicht der Einspruch bei der Verkäuferin? Oder muss ich die komplette Hausgeldabrechnung beim Amtsgericht anfechten??
+ Eine Anfechtung beim Amtsgericht ist unumgänglich, wenn es eine Wirkung auf die Gültigkeit von Beschlüssen haben soll. Ist aber in Deinem Fall sicher nicht erfolgreich, da die JA Deinen Punkt betreffend in Ordnung ist.
- können die die Nachforderung bereits jetzt abbuchen (haben sie schon getan), obwohl ich Einspruch eingelegt habe?
+ Einspruch hast Du ja noch nicht eingelegt, denn nur der Einspruch vor dem Amtsgericht zählt.
Aber: Nein, sie dürfen jetzt noch nicht abbuchen, da der Beschluss noch keine Rechtsgültigkeit hat. Beschluss am 08.06. d.h. ab 08.07. ist der Beschluss gültig und die JA bindend.

Dein Weg sollte aber sein: JA bezahlen, Verkäufer zahlen lassen.

Im Übrigen wollte ich noch darauf hinweisen, dass eine JA nach meiner Erfahrung niemals ohne Fehler ist. Vor allem dann nicht, wenn der Beirat versichert ihm sei kein einziger Fehler aufgefallen.

-- Editiert von leidschaf am 07.07.2006 09:09:11

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Da die Hausgeldabrechnung völlig korrekt ist und auch so in der ETV beschlossen wurde, würde eine gerichtliche Anfechtung wohl schief gehen.

Die Hausverwaltung ist daher auch der falsche Ansprechpartner.

Du solltest Dich also an die Verkäuferin wenden und von ihm auf Basis der Hausgeldabrechnung den entsprechenden Betrag einfordern.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Ein Beschluss ist immer sofort gültig (da muss man nicht 4 Wochen abwarten, ob angefochten wird oder nicht) und muss von dem Verwalter so ausgeführt werden (ordnungsgemässe Verwaltung).
Durch Einreichung einer Klage will der Kläger feststellen lassen, dass der Beschluss a) ungültig oder b) von Anfang an nichtig war.
Der Verwalter muss aber jetzt nicht abwarten, wie der Prozess ausgeht, denn der Beschluss ist für ihn gültig.
Klagen können ewig dauern, wenn es dann durch diverse Instanzen geht (wir warten schon 4 Jahre auf das Ende eines Prozesses).
Du musst auf zivilrechtlichem Wege versuchen, dir 11/12 der 180,- € vom Verkäufer zu holen - aber ob sich da der Aufwand lohnt?
Der Eigentümer am Tag der Beschlussfassung ist dafür zuständig, dass der Beschluss umgesetzt wird.

Im "schlimmsten" Fall kann dies sogar dazu führen, dass man für das ausstehende Wohngeld des vorherigen Eigentümer anteilig mitzahlen muss, da es sich dann immer um einen "neuen" Beschluss zur Zahlung einer Sonderumlage handelt.

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.981 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen