EBay Kleinanzeigen Ohne Versand

10. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fkcm95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
EBay Kleinanzeigen Ohne Versand

Hallo Leute,

ich würde gerne gewerblich neue Apple Geräte bzw. Smartphones und Tablets verkaufen. Da mir die Widerrufsrechte Kopfschmerzen bereiten werden, würde ich mich gerne von EBay und Online Shops feenhaften.
Geplant habe ich folgendes:
Die Artikel in Kleinanzeigen als Gewerbe einstelle und persönlich verkaufen.
Was würde dagegen sprechen?
Das Problem ist folgendes: sobald beim IPhone die Aktivierung erfolgt, hat es einen werteverlust von mindestens 100 Euro. Das würde für mich keinen Sinn machen. Daher die Frage.

Vielen Dank im Voraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo,

ist es überhaupt möglich, sich bei Ebay Kleinanzeigen sich als Gewerbetreibender anzumelden? Das Widerrufsrecht ist nicht schwierig auszufüllen, die AGB sind freiwillig und müssen nicht angegeben werden. Finde, du hast bei Ebay größere Chancen, deine Ware zu verkaufen als über Kleinanzeigen. Die meisten Leute, die sich melden, möchten dennoch einen Versand. Nur wenige kommen vorbei, um die Ware abzuholen.

Und selbst wenn ein Kunde die Ware persönlich abholt, kann es passieren, dass er mit dem Gerät nicht zufrieden bist und du es zurücknehmen musst. Das Widerrufsrecht und der Verlustwert bei Benutzung sind somit auch bei den Kleinanzeigen gegeben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fkcm95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):


Das Widerrufsrecht ist nicht schwierig auszufüllen, die AGB sind freiwillig und müssen nicht angegeben werden

[\quote]

Was meinst damit? Kann ich den Widerruf auch ausschließen?

Die meisten, die ein IPhone kaufen(persönlich) werden es bis zu 80% nicht zurückgeben wollen. Nach meinen Erkenntnissen aus, kann der Kunde, der eine Wäre persönlich kaufe, sowie im Laden, erlischt der Widerruf, weil er es live gesehen und gekauft hat!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Fkcm95):
Die Artikel in Kleinanzeigen als Gewerbe einstelle und persönlich verkaufen.
Was würde dagegen sprechen?

Solange der Vertrag dann erst bei Dir vor Ort im Laden geschlossen wird, nichts.


Die 2jährige Sachmängelhaftung kann man damit nicht umgehen.
Aber der Klotz mit dem Widerruf wäre natürlich weg.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fkcm95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Die 2jährige Sachmängelhaftung kann man damit nicht umgehen.
Aber der Klotz mit dem Widerruf wäre natürlich weg.


Was ist denn eine Sachmängelhaftung? Es wird ausschließlich neue Sachen verkauft!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Fkcm95):
Was ist denn eine Sachmängelhaftung?

Kurzgefasst:
Dabei haftet der Verkäufer dafür das die verkaufte Ware die vereinbarte Soll-Beschaffenheit zum Zeitpunkt des Verkaufs aufweist.
Da die Mängel sich oft erst nachträglich zeigen, beträgt die Dauer der Haftung 2 Jahre.
Ist die Ware mangelhaft, dann gibt es nach der Wahl des Käufers die Nacherfüllung in Formvon Lieferung von Neuware, Minderung, Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Aus den Fragen zur Haftung und zur Gewährleistung sehe ich Handlungsbedarf für den Fragesteller. Bitte einmal direkt zur IHK und sich beraten lassen.100% Sicherheit in Sachen Mängel und Widerruf gibt es nicht. Das nennt man unternehmerisches Risiko

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Stimmt, die IHK bietet auch solche Gründerkurse an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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