E-Plus und SNT-Inkasso

15. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Inkassofrage123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
E-Plus und SNT-Inkasso

Hallo erst einmal,

Ich habe ein Problem mit Eplus und der SNT-Inkasso, bzw. werde dies wohl in nächster Zeit bekommen und möchte deswegen hier schon einmal Ratschläge zur Umgang damit einholen.

Der Hintergrund ist, dass ich in letzter Zeit aus Geldnöten nicht in der Lage war meine Rechnungen von Eplus, bei denen ich einen Vertrag über einen Smartphonetarif und ein Handy auf Raten habe zu bezahlen, bzw. die Lastschriften konnten wegen schlechter Kontodecktung nicht abgebucht werden.
Zudem habe ich aus den gleichen Geldnöten einige Lastschriften zurück gebucht, in der Hoffnung diese später begleichen zu können.

Eines Tages war mein Handy für ausgehende Anrufe gesperrt mit der Auffordung mich mit der Eplushotline in Verbindung zu setzen. Hier wurde mir mitgeteilt, was ich eben dargelegt habe, mit der Bitte den offenen Betrag zeitnah zu überweisen.

Dies war mir leider wegen finanzieller Probleme nicht möglich, weshalb ich mich entschloss den Betrag im nächsten Monat zu begleichen.

Die Summe beträgt etwa zwischen 90 und 100 Euro.

Bei dem entsprechenden Anruf wurde mir mitgeteilt, dass die Forderung einem Inkassounternehmen (SNT-Inkasso) übergeben wurde, und dass ich in Zukunft mit Ihnen zur Klärung vorlieb nehmen solle und dass ich weiterhin von Ihnen Post erhalten werde. Zudem erhielt ich Post, dass die aktiven Vertragsanteile (Sprich Telefonieren und mobiles surfen) vom Eplus dauerhaft deaktiviert wurden und nur noch die passiven Vertragsanteile (anrufbarkeit) bis zum auslaufen des Vertrags aufrecht erhalten werden.

Der Anruf und das Schreiben erhielt ich etwa Mitte letzten Monats (Ca. 15. September).

Bis Dato habe ich allerdings kein Schreiben vom Inkassounternehmen erhalten. Merkwürdigerweise ebenfalls diesen Monat auch keine Rechnung von Eplus mehr.

Nun die Frage. Ich habe zwar die Telefonnummer von SNT-Inkasso hier vorliegen und bin beinahe geneigt mich mit ihnen in Verbindug zu setzen. Doch habe ich nun die Sorge, dass

1) der gesamte Wert der Restlaufzeit des Vertrags an SNT übergeben wurden, ich also nun in Zukunft mich nicht nur über die ausstehenden knapp 100 Euro mit SNT auseinanderzusetzen habe, sondern eben über den gesamten Restbetrag

2) nun horrenden Inkassogebühren auf mich warten.

3) Ein Inverbindungsetzen mit SNT sofort dazu führt, mich mich den berüchtigten Inkassobriefen etc. zu überziehen.

Was schlagt ihr mir vor, was ich in dieser Situation tun soll?

Ich würde nur sehr ungern die hohen Inkassogebühren wegen eines solchen kleinen Betrags tragen und mich auch nicht auf eine jahrelange Bindung in Ratenzahlung für den Betrag für die gesamte Restlaufzeit auf SNT einlassen (Inkassounternehmen schlagen ja gerne auch mal sehr hohe Gebühren drauf, für den Fall, dass eine Rate nicht gezahlt werden kann etc.)

Folgenden Beitrag habe ich zum Thema gefunden:
http://www.123recht.net/Streit-mit-SNT-Inkasso-von-E-Plus-__f41739__p14.html

Ich bin um jeden Ratschlag und Hilfe dankbar!

Lg


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ganz grundsätzlich: Wenn dem Anbieter Zahlungsprobleme bekannt sind, ist die Abgabe an ein Inkassobüro vollkommen sinnbefreit. Die ganzen außergerichtlichen Kosten sind dann nicht mehr erstattungsfähig. Warum? Die Schadensminderungspflicht spricht dagegen. Der Gläubiger ist auf das Erlangen eines Titels angewiesen und das funktioniert nicht so, dass ein Inkasso nochmal lustige Mahnbriefchen schreibt.

quote:
Zudem erhielt ich Post, dass die aktiven Vertragsanteile (Sprich Telefonieren und mobiles surfen) vom Eplus dauerhaft deaktiviert wurden und nur noch die passiven Vertragsanteile (anrufbarkeit) bis zum auslaufen des Vertrags aufrecht erhalten werden.

Das dürfte grundsätzlich verboten sein. Sobald du nämlich alle Schulden bezahlt hast, müssen sie die "aktiven Bestandteile" wieder freischalten. Ansonsten würden sie Vertragsbruch begehen. Es gibt keine Gesetzesgrundlage, so eine pauschale "Wir sperren dich einfach bis zum Ende, egal ob du nun bezahlst" zu begründen.

Soweit mal meine Meinung.

1) Unwahrscheinlich, denn noch wurde dir der Vertrag nicht gekündigt.
2) Wie gesagt nicht erstattungsfähig
3) Tun die so oder so irgendwann

Die zentrale Frage: Kannst du die eigentliche Rechnung denn inzwischen bezahlen? Vielleicht mit Hilfe von guten Freunden, denen du dann das Geld zurückzahlst? Wenn ja, würde ich exakt das tun: Die ursprüngliche Rechnung an EPlus bezahlen und sie auffordern, sofort dein Handy wieder freizuschalten (Frist von 7 Tagen setzen). Wenn sie sich weigern, dein Handy freizuschalten, direkt fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Dann bist du aus dem Vertrag draußen...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

quote:
Dann bist du aus dem Vertrag draußen...


Offen bleibt dann noch das über den eigentlichen Vertrag finanzierte Handy, das Geld will E-Plus mit 100 prozentiger Sicherheit haben.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wieso sollte denen das bei einem Vertragsbruch zustehen? Die hätten den Vertrag, Bezahlung vorausgesetzt, doch vernünftig bis zum Ende der Mindestlaufzeit weiterführen können...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wieso sollte denen das bei einem Vertragsbruch zustehen? <hr size=1 noshade>

Ungerechtfertigte Bereichereung?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Bereicherung mag sein, aber wieso ungerechtfertigt? Der Vertragsbruch wurde ja in dem Szenario, dass man bezahlt und dann die korrekte Weiterführung verweigert wird, vom Anbieter begangen und nicht vom Kunden. Der Anbieter löst den ganzen Schaden selbst aus und müsste doch gemäß §254 BGB dann auch selbst dafür einstehen.

EPlus hätte natürlich Chance, solange nicht bezahlt ist, ihrerseits fristlos zu kündigen. Wollen sie aber anscheinend nicht. Sie wollen Geld, gleichzeitig nichts mehr leisten (oder faktisch fast nichts mehr), um 100% der Grundgebühr weiterhin abzugreifen. Das sollte so nicht funktionieren dürfen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 16.10.2014 06:52

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich hatte das etwas zu kurz formuliert
:)

quote:<hr size=1 noshade>Der Anbieter löst den ganzen Schaden selbst aus und müsste doch gemäß §254 BGB dann auch selbst dafür einstehen. <hr size=1 noshade>

Ich denke, das man das nicht so pauschal dagen kann
... hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. ...
Der Faktor Verursacher soll dem Gesetz nach ein besonderes Gewicht verliehen werden, aber auch andere Faktoren mit berücksichtigt werden.

Es sollte also ein Unterschied manchen, ob das mit einem Handy passiert das 3 Monate alt ist und 800 EUR gekostet hat (Bereicherung eher möglich) oder mit einem 800 EUR Handy das 1,5 Jahre alt ist (Bereicherung eher nicht möglich) oder mit einem Handy das 3 Monate alt ist und 100 EUR gekostet hat (Bereicherung eher nicht möglich).



quote:<hr size=1 noshade>Sie wollen Geld, gleichzeitig nichts mehr leisten (oder faktisch fast nichts mehr), um 100% der Grundgebühr weiterhin abzugreifen. Das sollte so nicht funktionieren dürfen. <hr size=1 noshade>

Stimmt.

Aber wenn ich das
quote:<hr size=1 noshade>Zudem erhielt ich Post, dass die aktiven Vertragsanteile (Sprich Telefonieren und mobiles surfen) vom Eplus dauerhaft deaktiviert wurden und nur noch die passiven Vertragsanteile (anrufbarkeit) bis zum auslaufen des Vertrags aufrecht erhalten werden.
...
Merkwürdigerweise ebenfalls diesen Monat auch keine Rechnung von Eplus mehr. <hr size=1 noshade>

so lese, dann befürchte ich das man den Vertrag wegen Zahlungsverzuges des Kunden gekündigt hat.

Dann sähe das ganze schon anders aus.



quote:<hr size=1 noshade>weshalb ich mich entschloss den Betrag im nächsten Monat zu begleichen. <hr size=1 noshade>

Wurde der Entschluss dne schon umgesetzt?
Wie war der genaue zeitliche Ablauf?
Kann man dem Schreiben entnehmen, das eine (fristlose) Kündigung wegen Zahlungsverzuges vorliegt?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Hmmm. Andere Frage: Macht es deiner Meinung nach einen Unterschied, ob man von einem Handykauf spricht, bei dem zusätzlich zur Grundgebühr eine Rate XYZ eingezogen wird (also zwei separate aber verbundene Verträge)? Oder ob man von einem subventionierten Handy spricht, was bis zum Ende der Vertragslaufzeit über die normale dann fortbestehende Grundgebühr abgegolten wird, wo also kein separater Vertrag existiert?

Ich dachte eher an diese lustigen Subventionsdinger, wo man das Handy für offiziell 1 € kauft. Bei einem separaten Kaufvertrag mit Ratenkauf zusätzlich zur Grundgebühr, wo auch ein eindeutiger Kaufpreis existiert jenseits der 1€, da tendiere ich nach etwas Nachdenken auch dazu, dass eventuell dieser Ratenkauf weitergeführt werden müsste. Dort kündigt man evtl. auch nur den Netzzugangsteil des Vertrages und nicht den Handykauf.

Zitat:
Dann sähe das ganze schon anders aus.

Ja und nein. Also ja im Sinne von, dass der TE dann nicht mehr selber kündigen kann. Aber nein im Sinne von, dass die hundert Prozent der Grundgebühr bis zum Ende bekommen.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 16.10.2014 15:23

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Inkassofrage123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke erst einmal für die schnellen und zahlreichen Antworten. Hier noch ein paar Worte zum Sachverhalt, um diesen etwas klarer zu machen.

Eplus hat den aktiven Vertragsteil bereits fristlos gekündig. Wortlaut: den aktiven Vertragsteil kündigen wir hiermit fristlos. Der passive Vertragsteil und die entsprechende Mindestlautfzeit bleiben hiervon unberührt. Der Vorgang wird an Inkasso übergeben.

Deswegen hier auch die Verwunderung:

1) Ist das denn nun eine "richtige" Kündigung? Der passive Vertragsteil bleibt ja erhalten. Ich sollte ja nun eigentlich hierfür auch zahlen. (Was ich anscheinend nicht mehr tue, wenn ich mir meine Kontoauszüge ansehe)

-> Daher auch die Sorge, dass der gesamte Restvertrag samt Kosten an SNT übergeben würde. Ich also in Zukunft für die gesamte Restlautzeit an SNT verwiesen bin.

Kündigen kann ich dann nun ja anscheinend nicht mehr, weil dies bereits von Seiten E-plus geschehen ist.

Nun stellen sich die Fragen, ob es, wie Mepeisen sagte, es rechtens war die Forderung an ein Inkasso zu geben wegen der Schadensminderungspflicht und ob es noch einen Zweck hätte in Anbetracht der bereits geschehenen Kündigung, den ausstehenden Betrag noch bei E-plus zu begleichen.

Wie passt es zusammen, dass E-plus noch einen Service für Erreichbarkeit (passive Vertragsanteile) aufrecht erhält, diese also Kosten verursacht, die das Haus E-plus eintreiben müsste und die Befürchtung dass SNT nun für die gesamten Restkosten der Vertragslaufzeit zuständig sein soll?

Ich habe mich bisher immer noch nicht mit SNT in Verbindung gesetzt und/oder Post bekommen.

Lg und vielen Dank schon mal!

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-- Editiert Inkassofrage123 am 16.10.2014 23:45

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