E-Mails am Arbeitsplatz

20. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
clst12
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
E-Mails am Arbeitsplatz

Hallo zusammen,
ich recherchiere grade bezgl. unserer E-Mailarchivierung.
Laut dem deutschen Datenschutz darf keine Mitarbeiter oder Geschäftsführer in das Archiv bzw. Postfach des Mitarbeiters schauen. Wie ist es aber, wenn es eine Nutzungsvereinbarung gibt, worin klar geregelt ist, dass die Firmenpostfach nicht für private E-Mails genutzt werden darf. Darf dann der Geschäftsführer in das Archiv einsicht nehmen?

Wenn nein, wie ist es wenn eine Zusatzsatz in der Nutzungsvereinbarung steht, dass bspw. die Geschäftsführung in das Postfach sehen darf um Geschäftsrelevante E-Mails einzusehen.


Vielen Dank für die kommenden Antworten

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7 Antworten
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#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

In größeren Betrieben mit BR ist sowas normalerweise in einer Betriebsordnung geregelt. Ich kenne viele Firmen, bei denen beim "öffnen" der Postfächer neben dem Chef auch ein BR Mitglied anwesend ist.

Ich selbst mahne meine Mitarbeiter beim privaten Nutzen der Postfächer ab, und verpasse denen, wenn es mehrfach vorkommt nur noch ein Funktionspostfach. D.h. die bekommen eine eMail Adresse, aus denen die Funktion des Mitarbeiters hervorgeht, und nicht mehr den Namen desselben trägt. "z.B. Buchhaltung-Reisekosten@..."

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

quote:
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Wie ist es aber, wenn es eine Nutzungsvereinbarung gibt, worin klar geregelt ist, dass die Firmenpostfach nicht für private E-Mails genutzt werden darf. Darf dann der Geschäftsführer in das Archiv einsicht nehmen?

Nein, darf der Arbeitgeber nicht. Zumindest nicht, wenn es im Betrieb einen Personalrat und / oder Gleichstellungsbeauftragten gibt. Denn dann könnte der Einsicht in diese dienstlichen, aber vertraulichen Mails nehmen.

Es muss ein konkreter Anhaltspunkt für eine Straftat bestehen.

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"Chylla"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119620 Beiträge, 39756x hilfreich)

quote:
Es muss ein konkreter Anhaltspunkt für eine Straftat bestehen.

Das glaube ich nun gar nicht.
Denn bei einer Straftat ermitteln ganz andere. Und da zieht 'Datenschutz' als Verteidigung gar nicht gut ...



Selbstverständlich hat ein Arbeitgeber das Recht die geschäftliche Kommunikation einzusehen.
Was ist denn der Unterschied zu einem Aktenordner mit Geschäftspost und einem E-Mail-Postfach mit Geschäftspost?


Kein Unternehmen ist wegen 'Datenschutz' verpflichtet geschäftliche, finanzielle, rechtliche Nachteile zu erleiden.


Das man dem Arbeitgeber dann Mitglieder aus dem Personal-/Beriebsrat verpflichtend zur Seite stellt oder einen Datenschutzbeauftragten bei der Einsichtnahme, das ist zumutbar und auch der Sache dienlich.



quote:
Zumindest nicht, wenn es im Betrieb einen Personalrat und / oder Gleichstellungsbeauftragten gibt.

Gleichstellungsbeauftragter ????
Was bitte qualifiziert einen Gleichstellungsbeauftragten dazu, besser geeignet zu sein als der Arbeitgeber?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Wie ist es aber, wenn es eine Nutzungsvereinbarung gibt, worin klar geregelt ist, dass die Firmenpostfach nicht für private E-Mails genutzt werden darf. ...

Es muss ein konkreter Anhaltspunkt für eine Straftat bestehen.


Definitiv falsch!
Natürlich darf ein AG festlegen was mit seinen Assets passiert. Er ist auch gut beraten die Emailnutzung zu verbieten, denn dann ist er auch zur Kontrolle verpflichtet und darf seine Mails auf private Inhalte kontrollieren. Es gibt auch weitere Rechtsverschriften wie Archivierung, die zu einer Langzeitspeicherung von Emails führen können und Wirtschaftsprüfer und Hinz und Kunz dürfen dort Einblick nehmen. Da hilft kein "da dürft ihr nicht gucken". Die Gesetze sind sogar gegenseitig behindernd bzw. gegenläufig. Hilft aber für die Betrachtung privater Emails gar nicht.

Es gibt allerdings Unternehmen, die waren so beschränkt, das in der Betriebsvereinbarung drinsteht "Einsicht in Postfächer nur bei Straftatverdacht" - das ist aber kein Gesetz und schon gar nicht allgemein gültig.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Zur Erläuterung:

Man kann mit dem / der Gleichstellungsbeauftragten vertrauliche E-Mails austauschen, z.B. wegen Diskriminierung oder auch bei Problemem mit der Vereinbarkeit Familie und Beruf. Das geht den Arbeitgeber NICHTS an.

Das ist einer der Gründe, warum ein Arbeitgeber sich nicht einfach generell sich den Zugriff auf ein E-Mail Konto beschaffen darf.

Für den Zugriff muss ein Notfall oder der Verdacht auf einen Gesetzesverstoß vorliegen. Notfall kann aber sein, wenn jemand vor dem Urlaub ncht sicherstellt, z.B. durch Weiterleitung, dass die dienstlichen Mails bearbeitet werden können. Gibts ein urteil zu : ( Az. 4 Sa 2132/10 ).

So generell die Mails durchschnüffeln, das darf ein Arbeitgeber nicht.

Üblich ist, dass bei der Öffnung ein Betriebsratmitglied dabei ist, das sicherstellt, daß nur der notwendige Umfang stattfindet.

Und was die Straftat betrifft, das kann auch nur ein kleiner Diebstahl sein oder der Verdacht daß Firmeninternas an Exteren übermittelt wurden. Dann sieht die Situation anders aus, wennn ein konkreter Verdacht besteht.


-- Editiert Chylla am 29.07.2012 17:57

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 109x hilfreich)

Wir haben auch so eine Regelung. In einem begründeten Verdachtsfall muss der Vorgesetzte einen Antrag auf Einsichtnahme des Postfaches beim Betriebsrat und der Datenschutzstelle der Firma stellen. Erst dann darf unsere IT-Firma den Zugang zu dem betreffenden Postfach ermöglichen.

Einmal war ein Fall, da sind echt vetrauswürdige Mails an die Presse gelangt, da wurde dann eine zeitlang der Mailverkehr überwacht (was ich durchaus gerechtfertigt finde).

Zum anderen bin ich aber auch der Meinung, dass ich mich nicht beschweren darf, wenn in bestimmten Fällen die GF auch in die privaten Mails schauen kann, wenn private Mails nicht erlaubt sind. Allerdings glaube ich kaum, dass eine GF so viel Zeit und INteresse hat, private Mails der Mitarbeiter zu durchstöbern.

LG Lilex

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