E-Mail-Weiterleitung

25. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.06.2017 18:51:48
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
E-Mail-Weiterleitung

Guten Tag an alle,

ich absolviere zurzeit eine nebenberufliche Kirchenmusikausbildung in Bayern - konkrete Details über Personen und Standort möchte ich nicht nennen.
Falls das rechtlich relevant sein sollte, bitte eine private Nachricht an mich, da ich fürchte, dass die betroffene Person u.U. diese Konversation mitlesen könnte.

Die Sachlage ist folgende: im Zusammenhang mit einer Prüfung gab es eine "Auseinandersetzung" per Mailverkehr, in der ich gestern meinen persönlichen Standpunkt mit Kritikpunkten genannt habe. Der/die Dozent(in) warf mir daraufhin unter anderem vor, in diese Richtung bereits unverschämte Mails geschickt zu haben. Eine Viertelstunde später ging die Mail-Benachrichtigung ein, dass meine "Beschwerdemail" ungefragt an alle Kursteilnehmer (Verteilerliste, in der ich zum Glück auch berücksichtigt wurde) weitergeleitet wurde.

Nun meine Frage: kann ich rechtlich dagegen vorgehen, dass diese Mail ungefragt an alle weitergeleitet wurde? Vor allem, da ich nicht weiß, was a) an sie über mich geschrieben wird und b) was hinter meinem Rücken in der WhatsApp-Gruppe der Kursteilnehmer (in der ich mangels fähigem Handy nicht bin) geschrieben wird.

Anmerkung: ich bin noch minderjährig.

Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende,
F.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von xxFSxx):
kann ich rechtlich dagegen vorgehen, dass diese Mail ungefragt an alle weitergeleitet wurde?
Nein.
Zum einen weil Du noch minderjährig bist, zum anderen weil Du vermutlich keine Geheimhaltungs-/Vertraulichkeitsvereinbarung mit dem Empfänger hattest.



Zitat (von xxFSxx):
Vor allem, da ich nicht weiß, was a) an sie über mich geschrieben wird und
Ich denke man ist im Verteiler?



Zitat (von xxFSxx):
b) was hinter meinem Rücken in der WhatsApp-Gruppe der Kursteilnehmer (in der ich mangels fähigem Handy nicht bin) geschrieben wird.

Das ist Pech aber kein Grund für irgendwas abzuleiten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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