E-Mail Abmahnung wegen Album download ?

7. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Nexo
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)
E-Mail Abmahnung wegen Album download ?

Hallo,

ich habe diese Mail bekommen. Die IP Adresse stimmt nicht, die Musik hören wir nicht und um die Uhrzeit schlafen wir. Es gibt kein WLAN bei uns.
Der Mail Absender passt nicht zur Signatur.

Ab in den Müll?

Danke und Gruß
Nexo


Guten Tag,

Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 06.07.2014. Das Musikalbum "Robbie Williams - Swings Both Ways" wurde von Ihrer IP 1234567890 gegen 04:21.08 gedownloadet. Dies verstößt gegen § 19a UrhG und muss zum zuständigen Amtsgericht Zivilgericht eskaliert werden. Nur die schnellstmögliche Überweisung eins Vergleichsbetrags von 438,52 Euro kann dies verhindern. Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden. Details finden Sie im angehängten Dokument vvvvvvvvvvv.zip

Hochachtungsvoll,
X und Y Rechtsanwälte
Telefon Nummer



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"Grüße von Nexo"

-- Editiert Nexo am 07.07.2014 14:21

Abmahnung bekommen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Okay, mal sofort vorweg: die Mail ist ein Trick, ihr sollt zum Aufruf der angehängten Datei verleitet werden, die dann einen Virus/Trojaner bei euch installiert.

ANHANG NICHT ÖFFNEN!

Abgesehen davon mahnen Anwälte nicht per Email, sondern per Brief, und sie werden auch keinen "Download" abmahnen, weil der in der Regel zulässig ist, sondern die Verbreitung ("Upload").

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Der Rest meiner Antwort bezieht sich auf den Fall, daß es sich um eine echte Abmahnung handeln würde:


quote:
Die IP Adresse stimmt nicht


Daß IP-Adressen dynamisch vergeben werden und sich daher bei jeder Einwahl ändern (können), ist dir bekannt?

quote:
die Musik hören wir nicht


Man wirft euch ja auch nicht die Tat, sondern die Mitstörereigenschaft vor.

quote:
um die Uhrzeit schlafen wir


Bekanntermaßen kann ein Computer auch dann "arbeiten", insbesondere also Daten zur Verbreitung bereithalten, wenn seine Bediener ihn gerade nicht bedienen, insbesondere also schlafen, abwesend sind oder tot.



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""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blackmaxx
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Also was nu? Ab in den Müll oder nicht?
Habe aktuell genau das gleiche Problem!

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119889 Beiträge, 39793x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Also was nu? Ab in den Müll oder nicht? <hr size=1 noshade>

Du kannst dir das Ding auch einrahmen lassen wenn Du magst, ansonsten wer der erste Satz von BigiBigiBigi recht eindeutig.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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