Hallo liebes Forum,
ich habe eine Fondsgebundene Lebensversicherung. Vor ein paar Tagen kam Post, dass sich verschiedene Neuerungen, u.a. durch das Investmentsteuerreformgesetz, ergeben. Falls diese nicht akzeptiert werden möchten, kann man den Vertrag bis Datum X kündigen. Nun die Frage: komme ich dadurch um meine Abzüge bei der Kündigung (100% in den ersten beiden Jahren, X % im dritten Jahr, etc.) herum?
Ich weiß, die Frage ist sehr pauschal gestellt und ohne Vertragseinsicht warscheinlich auch nicht zu beantworten, aber eine grobe Einschätzung wäre schon hilfreich. Lohnt sich ein Anwalt?
Vielen Dank schon mal.
Durch Neuerungen ohne Abzüge aus Vertrag?
18. Januar 2018
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Frage vom 18. Januar 2018 | 12:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Durch Neuerungen ohne Abzüge aus Vertrag?
Probleme mit der Versicherung?
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