Durch AU benachteiligt? Kein Geld an Feiertagen?

13. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)
Durch AU benachteiligt? Kein Geld an Feiertagen?

Folgender Fall, bin kurzfristig Vollzeitbeschäftigt, Bezahlung als Monatslohn. Die ersten 28 keine Lohnfortzahlung. Keine LFZ im Dezember 2013, das ist mir bewusst, jedoch wurde ich krank. Am 21.12 dies ist ein Samstag konnte ich nicht arbeiten, sowie an dem 23-24-12.2013. Da ich neu in diesem Job war, dachte ich, mache ich es richtig und hole mir ein Attest, eine Arbeitsunfähigkeit Diese hat man mir am Montag für den Zeitraum vom 21.-27.12 gegeben. Wobei der 27.12 mein freien Tag war. Jetzt habe ich das Problem, dass man mir die Feiertage also 25-26 nicht anrechnen will, da ich ja krank war. Die Frage ist, ist das rechtens? Hätte ich nämlich die drei Tage infolge also am 21,23 und 24 einfach nur bei der Arbeit angerufen und mich krank gemeldet, dann hätte ich dieses Problem nicht. Mir würden dann nur die 3 Tage ohne LFZ vom Lohn abgezogen. Jetzt habe ich mir wirklich die Mühe gemacht, die Mühe war wirklich groß noch am 23. 12 einen Arzt zu finden und ein Attest zu bekommen. Jetzt stehe ich mit dem Attest schlechter dar als ohne? Muss ich das so hinnehmen? So verliere ich 2 Tage Lohn weil ich mich ehrlich krankschreiben wollte.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

warum hast Du Dich denn für Deine freien Tage krankschreiben lassen, wenn das für Dich finanzielle Nachteile bedeutet?

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#2
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)

Woher sollte ich das wissen das es für mich negativ sein könnte? Ich wusste nicht wie lange ich krank sein würde und ich hatte vergessen, dass der Freitag sowiesovfrei ist. Der Freitag wird aber nicht abgezogen, das habe ich veranlasst jedoch habe ich immer noch Probleme mit den Feiertagen!

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#3
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja und der 22.12 ist auch ohne LFZ! ...mir werden für 3 Krankheitstage ganze 6 Tage abgezogen! Muss das sein?

-- Editiert Malwine am 13.01.2014 16:28

-- Editiert Malwine am 13.01.2014 16:28

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Haben Sie schon bei der Krankenkasse Krankengeld beantragt für die Zeiten der AU?

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#5
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)

Habe keinen Anspuch.

-- Editiert Malwine am 13.01.2014 17:06

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#6
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)

Ahso ich habe keinen Anspruch da ich familienversichert bin.

Ist die Berechnung der Krankheitstage den wirklich so üblich oder kann ich mich dagegen wehren? Vielleicht zum Betriebsrat gehen oder ? Mit welcher gesetzlichen Grundlage?



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-- Editiert Malwine am 13.01.2014 17:04

-- Editiert Malwine am 13.01.2014 17:05

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