Duldung und Arbeitslosengeld 2

29. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
JessicaSiclovan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
Duldung und Arbeitslosengeld 2

Hallo zusammen,

noch eine Frage beschäftigt mich und finde im Net keine eindeutige Lösung:

Hat ein staatenloser, dessen Asyl aufgehoben wurde (also kein Asylbewerber ist) und geduldet ist Anspruch auf arbeitslosengeld 2?

In den Gesetzestexten steht ja, dass derjenige, der eine Arbeitserlaubnis erhalten könnte, Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 hat. In diese Gruppierung fallen Geduldete. Der Betroffene erhält im Moment noch Arbeitslosengeld 1.

Er ist wohlgemerkt nicht wegen eines Asylverfahrens geduldet, sondern weil er staatenlos ist und quasi kein Heimatland hat, in das er abgeschoben werden könnte.


Danke

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
JessicaSiclovan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

das mit dem Heimatland war so gemeint:

Ein Ausländer, der abgeschoben wird, wird in das Land abgeschoben, dem er angehört. Ist jemand staatenlos, gibt es kein Land, das sich zuständig fühlt.

Jessica Siclovan

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Wo kommt er denn ursprünglich her ?
Ist er vom Himmel gefallen ?

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"19361103"

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JessicaSiclovan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Guten morgen,

ursprünglich kommt er aus Rumänien.

Stimmt das dann also nicht, was sein Anwalt uns die ganze zeit verkaufen will?

Er begründet die Einsprüche auf die Abschiebungsbescheide (teilweise) damit, dass es kein Land gibt, in das er abgeschoben werden kann).

Könntet ihr mir bitte trotzdem zu meiner eigentlichen Frage helfen?

Danke

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Habac
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo Mädel

Nur zur Richtigkeit !!!!!

Eine Duldung ist kein Aufenthaltsstatus,sondern nur eine Aussetzung der Abschiebung.
Ein Rumäne und Staatenlos,tut mir Leid kann ich nicht nachvollziehen.
PS: Eine Abschiebung muß nicht in sein Heimatland erfolgen , kann auch in ein Land erfolgen wo er frei einreisen darf. Ich glaube
Rumänen sind in Grönland Visafrei , kann mich auch irren.
Und Tschüß

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mellymel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, wie ist das bei Dir damals ausgegangen?

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
susanne0603
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 43x hilfreich)

Also mal abgesehen davon, dass der Ursprungsthread bereits 7 Jahre alt ist und die damalige Fragerin vermutlich hier nicht mehr mitlesen wird:

Um was genau geht es dir denn mellymel?

Zu dem Thema ob jemand der eine Duldung hat Arbeitslosengeld 2 erhalten kann eine klare Antwort: nein! Das ergibt sich u. a. aus § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II , denn jemand, der eine Duldung gem. § 60 a AufenthG hat, kann nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Egal ob er arbeiten darf oder nicht.



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3x Hilfreiche Antwort

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