Ich bitte dringend um Rat
Es stellt sich folgende Situation:
Ich habe mich in eine russische Staatsbürgerin verliebt, sie sich in mich und habe Angst das Sie nach einer Trennung bzw. Scheidung abgeschoben wird.
Die Dame um welche es sich handelt, ist seit ca. 1 1/2 Jahren in Deutschland und mit einem deutschen Staatsbürger seither verheiratet. Es ist devinitiv keine Scheinehe gewesen, aber die äusseren Umstände haben verursacht dass es nicht mehr passt, ja sogar untragbar geworden ist. Die Ehe findet z.B. ohne irgendeiner Privatphäre in einer kleinen Wohnung mit der Schwiegermutter statt.
Sie ist total unglücklich verheiratet und möchte nur noch weg und zu mir ziehen. Nach der Trennung bzw. Scheidung möchten wir auch sofort heiraten. Besteht hier irgendeine Chance oder kann ihr Ehemann beantragen dass sie abgeschoben wird
Wie schon erwähnt, wir würden sofort heiraten. Danke für euren Rat.
Droht Abschiebung nach Scheidung
10. Februar 2017
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Frage vom 10. Februar 2017 | 11:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Droht Abschiebung nach Scheidung
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#1
Antwort vom 10. Februar 2017 | 13:27
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
Zitat....kann ihr Ehemann beantragen dass sie abgeschoben wird :
Nein, das kann er nicht.
Abgeschoben werden ohnehin nur kriminelle Straftäter und Personen die kein Aufenthaltsrecht genießen und einer Ausreiseaufforderung nicht nachkommen.
Nach eineinhalbjähriger Eheführung hat Ihre Freundin allerdings auch noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwirkt. Der Zweck ihres Aufenthalts war die Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft. Wenn dieser Zweck nicht mehr besteht, dann entfällt auch die Grundlage für einen weiteren Aufenthalt.
Möglicherweise verkürzt oder storniert die Ausländerbehörde nach der Trennung ihren Aufenthaltstitel oder lässt ihn auslaufen. Eine Verlängerung wird es nicht geben und eine erneute Eheschließung dürfte erst nach der Scheidung von ihren derzeitigen Ehemann möglich sein. Insofern wird sie wohl erst einmal ausreisen müssen, bevor sie wieder heiraten kann, um erneut in Deutschland leben zu können.
-- Editiert von ya338 am 10.02.2017 13:29
#2
Antwort vom 10. Februar 2017 | 13:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank für Ihre Antwort, denke es wird ein schönes Stück Arbeit...aber ich kämpfe gerne für unser Glück.Zitat:Zitat....kann ihr Ehemann beantragen dass sie abgeschoben wird :
Nein, das kann er nicht.
Abgeschoben werden ohnehin nur kriminelle Straftäter und Personen die kein Aufenthaltsrecht genießen und einer Ausreiseaufforderung nicht nachkommen.
Nach eineinhalbjähriger Eheführung hat Ihre Freundin allerdings auch noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwirkt. Der Zweck ihres Aufenthalts war die Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft. Wenn dieser Zweck nicht mehr besteht, dann entfällt auch die Grundlage für einen weiteren Aufenthalt.
Möglicherweise verkürzt oder storniert die Ausländerbehörde nach der Trennung ihren Aufenthaltstitel oder lässt ihn auslaufen. Eine Verlängerung wird es nicht geben und eine erneute Eheschließung dürfte erst nach der Scheidung von ihren derzeitigen Ehemann möglich sein. Insofern wird sie wohl erst einmal ausreisen müssen, bevor sie wieder heiraten kann, um erneut in Deutschland leben zu können.
-- Editiert von ya338 am 10.02.2017 13:29
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