Drogentest und Führerscheinentzug oder Fahrverbot? Mohnkuchen mit Vorsicht genießen!

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Ob Mohnbrötchen, Mohnkuchen oder Mohngebäck, all dies gilt es nunmehr mit Vorsicht zu genießen! Hier drohen positive Befunde beim BTM-Test.

Studien und Tests belegen, dass der Samen der Mohnpflanze so viel Opium enthält, dass ein Betäubungsmitteltest positiv ausfallen kann. Zwar ist davon auszugehen, dass Mohn weder süchtig macht noch berauschende Wirkung entfaltet, jedoch können gerade Autofahrer, andere Verkehrsteilnehmer und Jobsuchende unwissend zum Opfer werden.

Bereits geringe Mengen der berühmten Zutat können zu positiven Morphin- und Codein- Ergebnissen bei einer Urinuntersuchung führen. Dies sei gerade auf die heutzutage verfeinerten Testmethoden zurückzuführen, so dass ein Kaffeekränzchen schnell auf der Polizeiwache enden kann. Zu unterschätzen sei auch nicht die langanhaltende Wirkung des Opiums. Wissenschafter bewiesen an Hand von Testpersonen, die gewöhnlichen Mohnkuchen zu sich nahmen, dass eine erhöhte Morphinkonzentration noch nach zwei Tagen unproblematisch im Urin feststellbar ist. Erst nach fünf Tagen war die Konzentration so sehr abgeschwächt, dass ein Nachweis nicht mehr möglich war. Zudem führten auch Blutuntersuchungen zu positiven Befunden. Lediglich Haaruntersuchungen fielen stets negativ aus.

Am problematischesten ist jedoch die Auswertung eines solchen Ergebnisses, da keine Unterscheidungsmerkmale existieren, die feststellen können, ob die erhöhte Morphinkonzentration auf ein Mohnkonsum oder doch auf ein Heroinkonsum zurückzuführen ist. Gewissheit bringt hier nur eine gezielte Begleitstoffsuche.

Deshalb sei es gerade Autofahrern und abstinenten Drogenkonsumenten, die vor einer Fahreignungsprüfung oder einer Drogenüberprüfung stehen, zu raten den Verzehr von Mohn mit Vorsicht zu genießen!

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass das oben geschilderte Urteil nicht verallgemeinerungsfähig ist. Vielmehr bedarf es einer genauen Prüfung des Einzelfalls, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Leserkommentare
von fb335797-4 am 12.04.2012 07:37:43# 1
Das heißt also für mich, wenn ich zu Weihnachten, wieder mal exzessiv Mohnstriezel "Missbrauch" betreibe und durch Zufall in einen Kontrolle gerate, bekomme ich ernsthafte Probleme. Wenn ich mir dann keinen Anwalt leisten kann, den man zumindest in Brandenburg mit seiner massiven Ansammlung von inkompetente Justiz Personal, dringend benötigt. Dann bin ich vorbestraft, obwohl ich in meinen ganzen Leben, noch keine illegalen Drogen zu mir genommen habe. Wieso überrascht mich das nicht?
    
von AK 47 am 12.04.2012 19:08:23# 2
Typisches Beispiel dafür, wie realitätsfremd unsere "Rechts"sprechung geworden ist. Demnächst werden noch Meßmethoden entwickelt, die das körpereigene Morphin bei einer Verkehrskontrolle nachweisen. Dann heißt es, Deutschland in in den Knast.
    
von hfrmobile am 13.04.2012 13:22:35# 3
Also ich kann mich darüber nicht so aufregen ... Bei Planquadraten, ziehen die ohnehin nur jene raus, die sich "auffällig" verhalten haben bzw. machen die nur Tests bei "auffälligen" FahrerInnen. Wozu bitte die Aufregung ...? Btw, wenn einer in einer 50er Zone 180 fährt, dann es es eigentlich recht egal, ob der an Mohnstrudl vorher "inhaliert" hat oder nicht ;-)