Hallo,
ich wurde im März vom Jugendschöffengericht zu 3 Drogenscreenings in 2 monatigen Abstand verurteilt.Das erste hab ich im April abgeliefert,natürlich war alles negativ.Da ich noch nicht volljährig und Schüler bin frage ich euch,ob man die Kosten (ca. 80€ pro Test) irgendwie zurückholen kann,da mir von mehreren Leuten erzählt wurde,dass das Gericht dafür aufgekommen ist in anderen,ihnen bekannten Fällen.
Drogentest Kostenrückerstattung
28. Mai 2014
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Frage vom 28. Mai 2014 | 01:15
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Drogentest Kostenrückerstattung
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#1
Antwort vom 28. Mai 2014 | 16:47
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
Das wäre mir neu. Strafmaßnahmen, die der Täter nicht zahlen muß?
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#2
Antwort vom 30. Mai 2014 | 13:30
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Gilt dies auch bei Jugendstrafen?Zum Tatzeitpunkt war ich 15 Jahre alt und bin zur Zeit auch nicht erwerbstätig.
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