Darf die Führerscheinstelle nach bestandener MPU und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu einem späteren Zeitpunkt noch mal in Drogenscreening verlangen?
Darf sie das generell?...oder müssen besondere Gründe vorliegen?
Welche Gründe berechtigen die Führerscheinstelle erneut ein Drogenscreening zu verlangen?
Drogenscreening nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
14. Dezember 2017
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Frage vom 14. Dezember 2017 | 06:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Drogenscreening nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 14. Dezember 2017 | 11:38
Von
Status: Weiser (16555 Beiträge, 9319x hilfreich)
Wenn neue Erkenntnisse hinzukommen, die die Fahreignung neu in Frage stellen (und deshalb bei der letzten MPU noch nicht berücksichtigt werden konnten), kann auch ein neues Screening angeordnet werden.
#2
Antwort vom 14. Dezember 2017 | 17:02
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Ja.ZitatDarf die Führerscheinstelle nach bestandener MPU und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu einem späteren Zeitpunkt noch mal in Drogenscreening verlangen? :
Jegliche Gründe welche auf die erneute Nutzung von Drogen schließen lassen.ZitatWelche Gründe berechtigen die Führerscheinstelle erneut ein Drogenscreening zu verlangen? :
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#3
Antwort vom 14. Dezember 2017 | 21:58
Von
Status: Praktikant (558 Beiträge, 122x hilfreich)
Es reicht wenn die ex oder der Nachbar der FsSt mitteilt, Sie kurz nach Neuerteilung, völlig breit ins Auto steigen gesehen hat.
-- Editiert von 3113 am 14.12.2017 21:59
-- Editiert von 3113 am 14.12.2017 22:00
#4
Antwort vom 15. Dezember 2017 | 15:49
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 11x hilfreich)
ZitatEs reicht wenn die ex oder der Nachbar der FsSt mitteilt, Sie kurz nach Neuerteilung, völlig breit ins Auto steigen gesehen hat. :
-- Editiert von 3113 am 14.12.2017 21:59
-- Editiert von 3113 am 14.12.2017 22:00
Na genau! Mein Nachbar kann mir praktisch den Führerschein entziehen! Außerdem bin ich nur hinten Eingestiegen!
Aber mal Spaß beiseite : Genau das kennen viele Ostler noch. Von der Stasi!
Nicht nur das so ein (un) berechtigter Vorwurf neben Geld und Zeit auch jede Menge Nerven kostet.
So ein Verhalten ist einem Rechtsstaat unangemessen.
#5
Antwort vom 15. Dezember 2017 | 23:28
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatSo ein Verhalten ist einem Rechtsstaat unangemessen. :
Nö, im Gegenteil.
Der Rechtsstaat schützt Unbeteiligte Dritte gegen uneinsichtige Rechtsbrecher.
Da dabei auch in die Rechte von Leuten eingegriffen wird, die (nach staatlicher Recherche) dann doch keine uneinsichtige Rechtsbrecher sind, werden die Interessen gegeneinander abgewogen.
Im Bereich "Drogen & Straßenverkehr" geht dieTendenz in Richtung "detaillierte Recherche".
Wer glaubt das das nicht korrekt sei, kann sich an die Gerichtsbarkeit wenden - bis hin zum Verfassungsgericht.
#6
Antwort vom 18. Dezember 2017 | 16:32
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Völliger Quatsch! Der Führerschein kann nur entzogen werden wenn entsprechende Gründe vorliegen. Dies hat dann nicht der Nachbar zu verantworten sondern du selbst hast es in der Hand!ZitatMein Nachbar kann mir praktisch den Führerschein :
entziehen!
Wenn der Vorwurf dann aber nicht bestätigt wird, dann behält man auch den Führerschein. Klar kostet das Nerven und Zeit, aber in D hat nun einmal jeder das Recht einen anderen anzuzeigen.ZitatNicht nur das so ein (un) berechtigter Vorwurf neben Geld und Zeit auch jede Menge Nerven kostet. :
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