Drittschuldnerverfügung Finanzamt rechtens?

14. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Unwissend111
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Drittschuldnerverfügung Finanzamt rechtens?

Hallo,

wir erhielten vor einigen Tagen eine Einziehungsverfügung vom Finanzamt. Schuldner ist unser Vermieter.
Nun stellte sich uns die Frage, ob das Finanzamt ohne Vollstreckungsnachweis oder Unterschrift des Schuldners diese Informationen und Forderungen an uns schicken darf, ob wir der Forderung nachkommen müssen.

Kann uns jemand weiterhelfen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Warum sollte hier eine Unterschrift des Schuldners von Bedeutung sein?

Und ein "Vollstreckungsnachweis" steht Drittschuldnern nicht zu.
Wobei ich mich frage, was ihr euch darunter überhaupt vorstellt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Unwissend111
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja, wir fragten beim Vermieter nach und er wusste angeblich nichts davon. Kann sein, dass er log, aber es hat uns doch verunsichert. Deshalb fragen wir hier nach.

Warum steht dem Drittschuldner so etwas nicht zu?

-- Editiert von Unwissend111 am 14.10.2017 17:52

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Unwissend111):
Warum steht dem Drittschuldner so etwas nicht zu?

Weil interne Verwaltungsakten (bzw. Teile daraus) der Finanzverwaltung nicht an private Dritte weitergegeben werden.



Zitat (von Unwissend111):
und er wusste angeblich nichts davon.

Das sit durchaus möglich. In der Regel wird erst mal überall alles gepfändet bevor man den Schuldner informiert.
Das stellt sicher das möglichst viel gepfändet werden kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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