Hallo,
wir erhielten vor einigen Tagen eine Einziehungsverfügung vom Finanzamt. Schuldner ist unser Vermieter.
Nun stellte sich uns die Frage, ob das Finanzamt ohne Vollstreckungsnachweis oder Unterschrift des Schuldners diese Informationen und Forderungen an uns schicken darf, ob wir der Forderung nachkommen müssen.
Kann uns jemand weiterhelfen?
Drittschuldnerverfügung Finanzamt rechtens?
14. Oktober 2017
Thema abonnieren
Frage vom 14. Oktober 2017 | 17:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Drittschuldnerverfügung Finanzamt rechtens?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Oktober 2017 | 17:42
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
Warum sollte hier eine Unterschrift des Schuldners von Bedeutung sein?
Und ein "Vollstreckungsnachweis" steht Drittschuldnern nicht zu.
Wobei ich mich frage, was ihr euch darunter überhaupt vorstellt.
#2
Antwort vom 14. Oktober 2017 | 17:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Na ja, wir fragten beim Vermieter nach und er wusste angeblich nichts davon. Kann sein, dass er log, aber es hat uns doch verunsichert. Deshalb fragen wir hier nach.
Warum steht dem Drittschuldner so etwas nicht zu?
-- Editiert von Unwissend111 am 14.10.2017 17:52
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. Oktober 2017 | 22:29
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWarum steht dem Drittschuldner so etwas nicht zu? :
Weil interne Verwaltungsakten (bzw. Teile daraus) der Finanzverwaltung nicht an private Dritte weitergegeben werden.
Zitatund er wusste angeblich nichts davon. :
Das sit durchaus möglich. In der Regel wird erst mal überall alles gepfändet bevor man den Schuldner informiert.
Das stellt sicher das möglichst viel gepfändet werden kann.
Und jetzt?
Schon
267.028
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten