Drittschuldner reagiert nicht

23. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Drittschuldner reagiert nicht

A läßt Schuldner B `s Forderung bei Drittschuldner C pfänden.
GV hat den Pfändungsbeschluss lediglich zugestellt, C reagiert jedoch nicht darauf.
Ist es nicht Aufgabe des GVs die Pfändung durchzuführen und zu protokollieren ?
Was bringt allein die Zustellung ?

Oder muß C weder dem GV noch Gläubiger A gar keine Antowrt geben, bei Negativ Fällen z.B.
wenn kein pfändbarer Betrag vorhanden ist; Vorpfändung besteht; B keine Forderung gegen C hat; C eigene Forderung gegen B zur Verrechnung hat ..... u. dgl. ?
An wen muß A sich wenden: An Gericht, GV, Drittschuldner ?



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Bei einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) ist der GV nur für die Zustellung zuständig. Gepfändet wird durch ihn nichts. Das ist ja außerdem bereits über den PfÜB und die Zustellung passiert.

Das einzige was der GV bei der Zustellung macht, ist den Drittschuldner auffordern die Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO abzugeben. Da gibt es in den Zustellprotokollen immer einen vorgefertigten Text für. Guck mal das Zustellprotokoll durch. Entweder enthält diese dann schon die Angaben der Drittschuldnererklärung oder aber es wird angekreuzt "Drittschuldner wurde aufgefordert die Drittschuldner erklärung abzugeben, gab sie nicht ab sondern wird sie innerhalb der Frist des § 840 ZPO gesondert gegenüber dem Gläubiger abgeben" (das ist jetzt nicht der genaue Wortlaut, aber so ähnlich steht es im Zustellprotokoll).

Der Drittschuldner hat zwei Wochen Zeit ab Zustellung die Drittschuldnererklärung, die sich gerade zum Bestand der Forderung, entgegenstehenden Rechten und dem Vorliegen von Vorpfändungen verhält. Hält der Drittschuldner die Frist nicht ein, dann macht er sich schadenersatzpflichtig gegebnüber dem Gläubiger. Bevor eine Zahlungsklage als sog. Drittschuldnerklage eingereicht wird, könnte man auch eine Auskunftsklage erwägen.

Die Klage ist vor den "normalen" Streitgerichten zu führen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Muss ein Drittschuldner, der einen Pfändungsbeschluss vom Gericht erhält und die Drittschuldnererklärung nicht abgibt, dann die Prozess- und Anwaltskosten der Zahlungsklage tragen?

Muss ein solcher Drittschuldner dann die gesamte Schuld begleichen, auch wenn er selbst dem ersten Schuldner eventuell gar nicht soviel schuldig war?



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