Dringend Darf er das?

10. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Eichler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dringend Darf er das?

Hallo,
Ich habe ein Problem.
Ich habe fristgerecht meinen Mietvertrag gekündigt. Wir hatten ihn zu zweit unterschreiben. Auf das Bitten unseres Vermieters haben wir (wegen der Steuer) einen gewerblichen Mietvertrag unterschrieben. Da mein Mitmieter seinen Mietanteil nicht mehr gezahlt hat(konnte nicht) , und auf die mündlichen Mahnungen unseres Vermieters (ich habe bis vor kurzem nchts davon gewusst. Weder von der ausstehenden Mietanteilen noch von den Mahnungen) nicht reagiert hat, hat uns unser Vermieter gedroht die Schlösser auswechseln zu lassen. Des weiteren will er mich bis zur endgültigen Begleichung der Mietschulden. nicht aus dem Mietvertrag lassen :( . Darf er das. Darf er die Kaution für die ausstehende Miete verwenden?
DANKE

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Was verstehst Du denn unter "gewerblichen Mietvertrag"?
Und wieso wollte der Vermieter das "wegen der Steuer"? das kann ich nicht ganz verstehen.

Einen gemeinsam unterschriebenen Mietvertrag kann man auch nur gemeinsam kündigen. In dem Fall könnte die Kündigung unwirksam sein.
Daneben haften in so einem Fall beide Mieter gesamtschuldnerisch, d.h. jeder muss auch für die Mietschulden des anderen eintreten.

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#2
 Von 
Eichler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Danke für die Antwort. Er hat gemeint um Die Räume als Vermieter steuerlich as vermietete Gewerbefläche absetzen zu können müssen sie für eine bestimmte Zeit gewerblich vermietet sein. Die Fa. die zuvor die Räume gemietet hat war aber nur 3 Jahre da. Wenn er die Wohnung jetzt nicht als Gewerbe vermietet, dann müsse er dem Finanzamt was nachzahlen.

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