Dringend, Schulpflicht und Aufenthalt in anderer Stadt

21. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
hiseba
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)
Dringend, Schulpflicht und Aufenthalt in anderer Stadt

Hallo,

ich werde mein minderjähriges Kind im laufenden Schuljahr vorübergehend zu seinem Vater (mit-sorgeverpflichtet) schicken, der in einem anderen Bundesland wohnt.

Das wird ca. 14 Tage vor unseren Schulferien sein.

Was ist nun in Sachen Schulpflicht zu beachten?

Ich hatte vor, dass das Kind dort, also beim Vater die Schule weiter besucht, aber zu diesem Zeitpunkt haben die dort schon Ferien.

Was muss ich wem, wo bescheid geben und beantragen? Kennt sich jemand aus? Da die Sache nur vorübergehend ist, möchte ich mein Kind hier auch nicht abmelden.

Lieben Dank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zzyra
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 6x hilfreich)

Warum soll das Kind während der Schulzeit zum Vater?
Ich nehme mal an es geht um die Sommerferien.
In die wie vielte Klasse geht das Kind?
Man könnte einen Antrag stellen das das Kind vorzeitig in die Ferien gehen darf. Oder aber man lässt sich vom Lehrer den Stoff welcher in den letzten zwei Wochen noch durch genommen wird mitgeben, der Vater muss sich dann mit dem Kind hinsetzen und den Stoff durchgehen.

Wann kommt das Kind wieder zurück?
Soll es nur Urlaub beim Vater sein??

Wenn kein zwingender Grund ansteht das das Kind beim Vater die Zeit verbringen muss. (Sprich wenn du selber ins Krankenhaus musst, oder auf Kur zu welcher das Kind nicht mit kann). Könnte es auch Probleme geben.
Ansonst musst du dich an den Schuldirektor wenden.

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#2
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wieder mal ein suuuper Ratschlag, unwissende Sara... :zoff:


Es „läuft“ schon noch was

Irrig ist nach Angaben von Lehrerverbands-Sprecher Gomolzig die Annahme, dass in der letzten Woche vor den Ferien „sowieso nichts mehr läuft“. Viele Schulen verteilen dann erst die Zeugnisse und organisieren Abschlussfeiern. „Es geht auch um das soziale Miteinander und nicht nur um das Lernen.“ Gomolzig appelliert an die Eltern, sich an die Ferienzeiten zu halten – und auch an die Schulen, dies einheitlich zu handhaben. Wenn der Rektor der Nachbarschule „ein zu großes Herz“ habe, sei dies ungerecht gegenüber den Schülern der anderen Schule.
„Schulpflicht beginnt am ersten Schultag und endet am letzten“, betont ein Sprecher des Stuttgarter Kultusministeriums. Der „klare Verstoß gegen die Schulpflicht“ kann die Eltern teuer zu stehen kommen: Wer sein Kind ohne Genehmigung früher aus dem Unterricht nimmt, muss zumindest im Südwesten mit einer saftigen Strafe rechnen. Städte und Landratsämter können Bußgelder zwischen 50 und 120 Euro verhängen.

Quelle: http://www.focus.de/schule/schule/unterricht/frueher-ferien_nid_32475.html

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"gruß azrael"

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#4
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 107x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Palma, lernt es ja nicht, da in der anderen Schule schon Ferien sind.

-----------------
"gruß azrael"

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#6
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 107x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
hiseba
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

danke an alle.

Eine Frage hätte ich noch:


Was heißt Schulfplicht genau?

Könnte mein Kind seine Schulpflicht auch in einem anderen Bundesland erfüllen, in dem es dort bis zu dessen Ferien die Schule besucht? Denn: es besteht auch die Möglichkeit, dass ich es bei einem Verwandten kurz unterbringe, dort geht die Schule sogar noch einige Wochen länger als in unserem Bundesland, so dass mein Kind seine Schulpflicht quasi über Ihre Pflicht hinaus erfüllt.

Im voraus herzlichen Dank, denn die nächsten Tage werde ich nicht mehr schreiben können.




-- Editiert von hiseba am 21.05.2007 23:15:45

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#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Ich denke mal, das Beste wäre wirklich, sich mit der Schulleitung in Verbindung zu setzen, denen den Fall schildern und dann gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

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"gruß azrael"

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