Dreizehntes Monatsgehalt

7. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Burkhardt17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Dreizehntes Monatsgehalt

Im Arbeitsvertrag ist folgendes schriftlich vereinbart:

Gehalt / sonstige Zuwendungen

Die Zahlung des tariflich vereinbarten zusätzlichen Urlaubsentgeld in Höhe von derzeit xx,xx€ sowie die Zahlung des 13. Monatseinkommen in tariflicher Höhe gilt als vereinbart. Das zusätzliche Urlaubsgeld wird mir dem Entgeldanspruch für den Monat Juli, das 13. Monatseinkommen mit dem Entgeldanspruch für den Monat November fällig.

Bei eigener Kündigung zum 31.10., habe ich Anspruch auf das 13. Monatsgehalt (Anteilig)?

Vielen Dank für Info

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Woher sollen die User hier jetzt wissen welcher TV für dich maßgebend ist und was diesbezüglich in dem unbekannten TV steht???

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#2
 Von 
Burkhardt17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Tarif Baugewerbe.

Wenn ich genau wüsste welche Informationen hier gebraucht werden, bzw. woher man sie bezieht, dann müsste ich hier nicht nachfragen.
Für Nachfragen bin ich gerne bereit.

Danke.

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#3
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

https://www.rechtsrat.ws/tarif/bau/13me.htm
http://www.biv-hh-sh.de/data/biv/media/doc/leitfaden_13_me_2008.pdf

-- Editiert von essey am 07.12.2017 13:22

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#4
 Von 
Burkhardt17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!
Das habe ich auch gelesen, und daher steht mir eigentlich das 13. zu. Der Arbeitgeber behauptet aber das Gegenteil, ohne weitere Erläuterung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Dann müsste man zum Arbeitsgericht gehen. Beim Rechtspfleger dort kann man die Klage formulieren lassen. Wenn ich das richtig sehe, gibt es hier eine Ausschlussfrist von 2 Monaten.

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Sind Sie denn Angestellter? Und wenn ja, haben Sie für Ihre Kündigung die Kündigungsfrist eingehalten?

Sollten Sie Arbeiter sein, dann bestünde ein Anspruch nur, wenn Sie nach einem Insolvenzereignis oder zum Bezug der Sozialversicherungsrente gekündigt hätten.

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#7
 Von 
Burkhardt17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war auch mein denken was mir hiermit bestätigt wurde. Ich hatte gehofft nichts zu übersehen.
Vielen lieben Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Burkhardt17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Sind Sie denn Angestellter? Und wenn ja, haben Sie für Ihre Kündigung die Kündigungsfrist eingehalten?

Sollten Sie Arbeiter sein, dann bestünde ein Anspruch nur, wenn Sie nach einem Insolvenzereignis oder zum Bezug der Sozialversicherungsrente gekündigt hätten.


Ich bin Angestellte und habe ordentlich gekündigt und meine Kündigungsfrist eingehalten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Schau nochmal genau in deinem Arbeitsvertrag nach und auch ob euer Betrieb noch im Betriebsrat sonstiges Regelwerk hat.
Manchmal gibt es die Klausel, wenn der Arbeiter bis zum 31.3 des Folgejahres austritt gibt es kein Weihnachtsgeld oder muss zurückgezahlt werden.

Dabei ist genau zu beachten, wie euer Weihnachtsgeld aufgebaut ist.
Wird irgendwo erklärt, warum es dieses Weihnachtsgeld gibt?

Falls es als eine Art Betriebstreue ist kann es wirklich bei Ausscheidung zurückverlangt werden bzw. gar nicht ausgezahlt werden, wenn die Kündigung vor dem Stichtag bekannt ist.
Wird das Weihnachtsgeld als Leistungsprämie / Arbeitsleistung deklariert muss es anteilig ausbezahlt werden, da du diese ja erbracht hast.

Dies wäre als allererstes in Erfahrung zu bringen.

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